Mehr als 2.400 antichristliche Hassverbrechen in Europa im Jahr 2023

15. November 2024 in Aktuelles


Dokumentationsstelle OIDAC Europe: Dazu kommen Diskriminierung von Christen am Arbeitsplatz und im öffentlichen Leben. In Deutschland fließen viele antichristliche Vorfälle nicht in die offizielle Statistik ein


Wien (kath.net/pm)

Im Jahr 2023 haben Polizei und Zivilgesellschaft in 35 europäischen Ländern insgesamt 2.444 antichristliche Hassverbrechen dokumentiert, darunter 232 persönliche Angriffe auf Christen wie Belästigungen, Drohungen und körperliche Gewalt. Auch die Zahlen aus Deutschland und Österreich lassen aufhorchen. Dies teilte die in Wien ansässige Dokumentationsstelle OIDAC Europe am Freitag mit.

Laut dem Hate Crime Data Report des OSZE-Menschenrechtsbüros (ODIHR), der ebenfalls heute mit Blick auf den Internationalen Tag der Toleranz veröffentlicht wurde, meldeten 10 europäische Staaten für das Jahr 2023 1.230 antichristliche Hassverbrechen. 2022 hatte eine vergleichbare Zahl von Staaten 1.029 Fälle registriert. Während nur 10  europäische Regierungen Daten zu antichristlichen Hassverbrechen im Jahr 2023 vorlegten, meldete die Zivilgesellschaft der OSZE Vorfälle aus 26 europäischen Ländern.

Besonders aufällig ist die Situation laut OIDAC Europe insbesondere in Frankreich, mit fast 1.000 antichristlichen Hassverbrechen im Jahr 2023, in Großbritannien mit mehr als 700 Fällen und in Deutschland, wo antichristliche Hassverbrechen um mehr als 100 Prozent von 135 im Jahr 2022 auf 277 im Jahr 2023 angestiegen sind.

Allerdings werden in Deutschland nur politisch motivierte Hassverbrechen erfasst, was bedeutet, dass viele antichristliche Vorfälle nicht in die offizielle Statistik einfließen, so Hoffmann. „In Sachsen wurde beispielsweise in einer Kirche eine Bibel verbrannt, eine andere Kirche mit rohen Eiern beworfen und mehrere christliche Gotteshäuser mit satanistischen Graffiti beschmiert – keiner dieser Fälle scheint in der bundesweiten Statistik auf”, so Hoffmann. „Straftaten, wie Sachbeschädigungen oder Brandstiftungen in bzw. an Kirchen, die ohne politische Motivation begangen werden, werden im KPMD-PMK nicht abgebildet”, bestätigt eine Sprecherin des deutschen Bundeskriminalamtes.

Auf Anfrage erhielt OIDAC Europe von den Landeskriminalämtern Zahlen zu Sachbeschädigungen an religiösen Einrichtungen in Deutschland. „Aus den an uns übermittelten Zahlen können wir daraus schließen, dass im Jahr 2023 mehr als 2,000 Sachbeschädigungen in und an deutschen Kirchen registriert wurden”, so Hoffmann. „Natürlich handelt es sich nicht bei allen Fällen um antichristliche Hasskriminalität, aber sie sind ein interessanter Vergleichspunkt zur bundesweiten deutschen Statistik.”

Dies wird auch im Vergleich zu Österreich deutlich, wo für das Jahr 2023 150 antichristliche Hassverbrechen registriert wurden. Laut dem österreichischen Lagebericht “Hate Cime” betraf etwa die Hälfte dieser Fälle Sachbeschädigungen an Kirchen. Allerdings verzeichnete Österreich auch 13 Fälle von Körperverletzungen und 7 gefährliche Drohungen gegen Christen.

Neben den gewalttätigen Übergriffen stellt der Bericht von OIDAC Europe in einigen europäischen Ländern auch Diskriminierung von Christen am Arbeitsplatz und im öffentlichen Leben fest. Die Diskriminierungen reichten vom Verlust von Arbeitsstellen und Suspendierungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren gegen Christen, die ihre religiösen Überzeugungen in der Öffentlichkeit zum Ausdruck brachten. „Es ist besorgniserregend, dass die friedliche Äußerung persönlicher religiöser Überzeugungen, etwa zu Themen wie Ehe und Familie, das Ende einer politischen Karriere, den Verlust des Arbeitsplatzes oder sogar der eine Anklage vor Gericht bedeuten kann“, so Hoffmann.

OIDAC Europe sieht in diesen Trends einen der Gründe für die zunehmende Selbstzensur unter Christen in Europa. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2024 in Großbritannien gaben nur 36 % der Christen unter 35 Jahren an, dass sie sich frei fühlten, ihre christlichen Ansichten zu gesellschaftlichen Fragen am Arbeitsplatz zu äußern.

Doch auch von Seiten einiger europäischer Regierungen gebe es Einschränkungen der Religionsfreiheit, die vom Verbot religiöser Prozessionen bis zur strafrechtlichen Verfolgung von Christen wegen der friedlichen Äußerung ihrer religiösen Überzeugungen reichten.

Alarmierend war in diesem Zusammenhang der Fall eines Mannes, der von einem britischen Gericht für schuldig befunden wurde, nachdem er auf einer öffentlichen Straße in einer sogenannten „Bannmeile“ in der Nähe einer Abtreibungsklinik still in Gedanken gebetet hatte. Sein geneigter Kopf und seine gefalteten Händen hätten gegen das Gesetz verstoßen, befand das Gericht. Dieser und ähnliche Fälle haben international Besorgnis ausgelöst, auch bei der US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit.


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