29. Jänner 2025 in Prolife
Merritt hatte gemeinsam mit David Daleiden verdeckte Videos gedreht, in denen Ärzte und leitende Angestellte von Planned Parenthood über den Handel mit Organen und Gewebeteilen abgetriebener Babys sprechen.
Sacramento (kath.net/LifeNews/jg)
Nach acht Jahren hat die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaates Kalifornien einer Einigung zugestimmt, mit welcher die Strafverfolgung gegen Sandra Merritt beendet wird. Merritt wird weder eine Haft- noch eine Geldstrafe erhalten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen ihrer Mitwirkung an verdeckt gedrehten Videos, welche den Handel von Organisationen wie Planned Parenthood mit Organen und Gewebeteilen von abgetriebenen Babys aufgedeckt haben.
Vor dem Fall Merritt hat die Staatsanwaltschaft von Kalifornien nie eine Strafverfolgung gegen verdeckt recherchierende Journalisten durchgeführt, die Videos gemacht haben, die im öffentlichen Interesse sind. Gegen Merritt ermittelte die Staatsanwaltschaft in 16 Straftaten. Ihr drohten mehr als zehn Jahre Gefängnis dafür, dass sie die Beteiligung der Abtreibungsindustrie am Handel mit Organen abgetriebener Babys aufgedeckt hat.
Merritt und der mit ihr angeklagte David Daleiden, Gründer des Center for Medical Progress, hatten eine Reihe von verdeckt gedrehten Videos veröffentlicht, die sie 2014 und 2015 bei Tagungen und Konferenzen der National Abortion Federation erstellt hatten. Die Videos zeigen Gespräche mit Abtreibungsärzten und leitenden Angestellten von Planned Parenthood, in denen über Preise von Organen und Gewebeteilen abgetriebener Babys verhandelt wird. Die Abtreibungsärzte schildern auch, wie sie ihre Abtreibungsmethoden anpassen, damit die gewünschten Organe oder Gewebeteile möglichst unbeschädigt aus dem abgetriebenen Baby gewonnen werden können.
Kaliforniens damalige Generalstaatsanwältin (Attorney General) Kamala Harris leitete 2016 strafrechtliche Untersuchungen gegen Merritt und Daleiden ein.
Mat Staver vom Liberty Counsel, das Merritt juristisch vertreten hat, spricht von einem „außergewöhnlichen Ergebnis für Sandra“. Der Bundesstaat Kalifornien stehe hingegen nach Jahren der Ermittlungen „mit leeren Händen“ da, stellte er fest.
Organe und Gewebeteile abgetriebener Babys dürfen gegen eine Aufwandsentschädigung legal an Dritte, beispielsweise zu Forschungszwecken, abgegeben werden. Die Institution, welche die Organe und Gewebeteile gewinnt und abgibt darf dabei allerdings keinen Profit machen.
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