31. Jänner 2025 in Weltkirche
Sichere Grenzen würden Leben schützen, betonte Homan. Weniger illegale Grenzübertritte seien gleichbedeutend mit weniger Vergewaltigungen, weniger ertrunkenen Kindern und weniger Drogentoten.
Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Tom Homan, der Grenzschutzbeauftragte der Regierung Trump, hat Papst Franziskus Doppelmoral vorgeworfen. Franziskus hatte die Deportation illegaler Einwanderer durch die US-Regierung kritisiert. Der Grenzschutz der USA entspreche den Regelungen, welche der Vatikan zum Schutz seiner eigenen Grenzen anwende, stellte Homan fest.
Papst Franziskus hatte in der Sendung „Che Tempo Che Fa“ am 19. Januar die Deportation illegaler Einwanderer durch die US-Regierung wörtlich als „Schande“ bezeichnet.
„Um den Vatikan gibt es eine Mauer. Wenn Du den Vatikan illegal betrittst, ist das ein Verbrechen“, sagte Homan in einem Auftritt mit dem konservativen Nachrichtensender Newsmax.
Tatsächlich hat der Vatikan erst im Dezember die Strafen für illegales Eindringen in den Vatikan erhöht. Die neuen Bestimmungen sehen Geldstrafen von 10.000 bis 25.000 Euro und Haftstrafen von einem bis vier Jahren vor. (Siehe Link)
Ein großer Teil des Vatikan, einschließlich der Paläste, Gärten und Büros ist von einer ungefähr zwölf Meter hohen Mauer umgeben. Die Tore werden von Schweizer Gardisten bewacht, welche die Vatikanstadt vor Eindringlingen beschützen.
Papst Franziskus könne den Vatikan beschützen, in dem er wohne, er könne eine Mauer bauen, stellte Homan fest und fragte dann:. „Das amerikanische Volk darf das nicht?“
Sichere Grenzen würden Leben schützen, betonte der Grenzschutzbeauftragte. Weniger illegale Grenzübertritte seien gleichbedeutend mit weniger Vergewaltigungen, weniger ertrunkenen Kindern und weniger Amerikanern, die an einer Überdosis der Droge Fentanyl sterben.
Papst Franziskus hat wiederholt behauptet, dass es eine „schwere Sünde“ sei, Einwanderung abzulehnen. Der Katechismus der Katholischen Kirche sieht hingegen vor, dass ein Staat die Einwanderung regulieren darf. „Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen, dass die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen. Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten, dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mit zu tragen.“ (KKK 2241)
© 2025 www.kath.net