Bischöfe von North Carolina: Staaten haben ein Recht auf Grenzkontrollen

8. Februar 2025 in Weltkirche


Jeder habe das Recht, in ein anderes Land zu ziehen. Gleichzeitig hätten die Staaten das Recht, ihre Grenzen zu schützen und die Einwanderung zu reglementieren. Dabei seien die Würde jedes Menschen und das Gemeinwohl zu respektieren.


Raleigh (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Die beiden katholischen Bischöfe des US-Bundesstaates North Carolina haben in einem gemeinsamen Brief an die Lehre der Kirche zur Immigration erinnert und zu einem ausgewogenen Vorgehen aufgerufen, welches sowohl die Würde jedes Menschen als auch die Einhaltung der Gesetze berücksichtigt.

Michael T. Martin OFM Conv., der Bischof von Charlotte, und Luis Rafael Zarama, der Bischof von Raleigh, betonen in der gegenwärtigen Debatte um die Durchsetzung der Einwanderungsgesetze, dass die beiden Ziele einander nicht ausschließen.

Einwanderer seien als „Mitglieder der Familie Gottes“ zu respektieren. Jesus sei selbst Flüchtling gewesen und habe die Menschen gelehrt, Fremde willkommen zu heißen. Sie erinnerten an die Rolle katholischer Wohltätigkeitsorganisationen bei der Betreuung legaler Einwanderer und stellten fest, dass sich niemand der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen widersetzen dürfe.

In ihrem Brief skizzierten die beiden Bischöfe einige Grundprinzipien, die sich aus der katholischen Soziallehre ergeben. Sie bestätigten, dass Menschen das Recht haben, ihr Land zu verlassen und in ein anderes zu ziehen, um dort ein sinnvolles Leben zu führen. Gleichzeitig habe jedes Land das Recht, seine Grenzen zu schützen und die Einwanderung zu reglementieren. Katholiken sollten daher die Tätigkeit der Regierung und der Einwanderungsbehörden nicht als negativ oder böse ansehen.

Die Einwanderungsbestimmungen müssten gerecht und milde sein. Eine Einwanderungspolitik, die den Menschen ermöglicht, im Land zu leben und jahrelang ihren Beitrag zu leisten, ihnen aber keine Möglichkeit gebe, einen legalen Status zu erwerben, schaffe eine permanente Unterschicht. Dies trage nicht zum Gemeinwohl bei, schreiben die Bischöfe.

Besonders gefährdete Gruppen wie zum Beispiel Familien brauchen besonderen Schutz, betonen Martin und Zarama und erinnern daran, dass das Wohl der Familien ein wesentlicher Teil des Gemeinwohls sei.

 


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