18. Februar 2025 in Deutschland
Bundestags-Vizepräsident zur Aufarbeitung der Corona-Zeit: „Vertreter der Labortheorie wurden öffentlich gebrandmarkt, die Einschränkungen für Ungeimpfte wurden als Verschwörungstheorie definiert, bis sie dann tatsächlich umgesetzt wurden.“
Berlin (kath.net) „Wenn uns die Corona-Pandemie eines gelehrt hat, dann doch dies: Fake News dürfen nicht grundsätzlich rechtlichen Beschränkungen unterliegen, denn es ist oft eine Frage der Zeit, dass aus sogenannten Fake News Wahrheiten werden können.“ Darauf macht Wolfgang Kubicki (FDP), Vizepräsident des Deutschen Bundestages, in einem mit seinem eigenen Kürzel gezeichneten Post auf X aufmerksam. Er führt weiter aus: „Vertreter der Labortheorie wurden öffentlich gebrandmarkt, die Einschränkungen für Ungeimpfte wurden als Verschwörungstheorie definiert, bis sie dann tatsächlich umgesetzt wurden.“
Kubicki äußert sich mitten in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs 2025 im Nachgang zu einer Aussage des CDU-/CSU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz. Merz hatte zuvor auf seinem offiziellen X-Auftritt vertreten: „Wir respektieren die Wahlen in den USA und erwarten dasselbe im Gegenzug. Wir halten uns an die Regeln unserer demokratischen Institutionen. Meinungsfreiheit bleibt Meinungsfreiheit, aber Fake News, Hassrede und Straftaten unterliegen rechtlichen Beschränkungen und unabhängigen Gerichten.“
Der FDP-Spitzenpolitiker schrieb dazu: „Kollege Merz irrt“. Es sei „ein bedenkliches Freiheitsverständnis, das der Kanzlerkandidat hier präsentiert“.
Foto Wolfgang Kubicki (c) Wolfgang Kubicki/Tobias Koch
Kollege Merz irrt. Wenn uns die Corona-Pandemie eines gelehrt hat, dann doch dies: Fake News dürfen nicht grundsätzlich rechtlichen Beschränkungen unterliegen, denn es ist oft eine Frage der Zeit, dass aus sogenannten Fake News Wahrheiten werden können. Vertreter der Labortheorie… https://t.co/mjMi6u7eSp
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) February 16, 2025
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