28. Februar 2025 in Aktuelles
Bei Messerangriff waren im Oktober 2020 drei Gemeindemitglieder gestorben - Französische Bischofskonferenz (CEF) und die Diözese Nizza beteiligten sich als Nebenkläger an dem Prozess - Lebenslang ohne Chance auf Strafminderung
Paris (kath.net/KAP/red) Viereinhalb Jahre nach dem islamistischen Terroranschlag in der Basilika Notre-Dame von Nizza hat ein französisches Gericht den der Tat angeklagten 25-jährigen Tunesier zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Strafminderung verurteilt. Bei dem Messerangriff am 29. Oktober 2020 in der katholischen Basilika der südfranzösischen Mittelmeer-Metropole waren der Mesner der Kirche und zwei Frauen, die zum Beten gekommen waren, getötet und sieben weitere Menschen schwer verletzt worden. Im Rahmen der Tat hatte er auch Heiligenstatuen gezielt zerstört. Kurz zuvor hatte das Terrornetzwerks Al-Kaida dazu aufgerufen, Franzosen in Kirchen zu ermorden.
Das zuständige Sondergericht in Paris verhängte am Ende des dreiwöchigen Prozesses am Mittwoch die Höchststrafe wegen Mordes und Mordversuchs mit terroristischem Hintergrund und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der vorsitzende Richter prangerte bei der Urteilsverkündung die "unerträgliche Grausamkeit" der Tat an. Der 25-jährige Angeklagte, der sich zunächst auf Gedächtnislücken berief, während der Gerichtsverhandlung aber ein Geständnis ablegte, hat zehn Tage Zeit, um Berufung einzulegen.
Die Französische Bischofskonferenz (CEF) und die Diözese Nizza beteiligten sich als Nebenkläger an dem Prozess. Man wolle damit die Solidarität der Kirche mit den Opfer des Terroranschlags und ihren Angehörigen bekräftigen und die religiöse Dimension des Attentats hervorheben, hatte die CEF zum Auftakt des Prozesses im Februar mitgeteilt.
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(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehaltenArchivfoto: In der Basilika Notre Dame Nizza wurde nach der Tat der drei Ermordeten gedacht (c) Olivier Huitel / Diözese Nizza
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