5. März 2025 in Aktuelles
Teggatz: „Die derzeitige Verfahrensweise, bei der trotz nicht zweifelsfrei festgestellter Identität Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden, ist hochriskant und unverantwortlich“ – NGOs entscheiden vor Ort über die Auswahl der Personen
Berlin (kath.net) Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte gestern einen dringenden Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz gesendet. Darin fordert der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz die sofortige Aussetzung des Bundesaufnahmeprogramms.
Hintergrund dafür ist ein für den 5. März 2025 geplanter Charterflug von Islamabad nach Berlin, auf dem sich laut Medienberichten lediglich drei ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan befinden sollen, schildert die DPolG gemäß Presseaussendung. Teggatz weist darauf hin, dass es seit Beginn des Programms mehrfach zu Unstimmigkeiten bei der Identitätsprüfung der Passagiere gekommen sei. Besonders besorgniserregend sei die Tatsache, dass afghanische Staatsangehörige häufig gefälschte oder verfälschte Dokumente vorlegen, um die notwendigen Reisedokumente zu erhalten.
„Die derzeitige Verfahrensweise, bei der trotz nicht zweifelsfrei festgestellter Identität Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden, ist hochriskant und unverantwortlich“, so Teggatz. „Vor dem Hintergrund der derzeit höchst angespannten Sicherheitslage in Bezug auf den islamistischen Terrorismus halte ich eine solche Verfahrensweise für nicht tragbar.“
Die Auswahl der Personen, die in das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen werden, erfolgt durch nichtstaatliche Organisationen (NGOs) in Afghanistan und Pakistan. Dies hat laut Teggatz zu mehrfachen Unstimmigkeiten bei der Klärung der Identitäten der Passagiere geführt. Es sei bekannt, dass afghanische Staatsangehörige gefälschte oder verfälschte Dokumente, wie Geburts- oder Heiratsurkunden, bei der Deutschen Botschaft in Islamabad vorlegen, um die notwendigen Reisedokumente zu erhalten. Auch sogenannte Proxy-Pässe, die von den Taliban ausgestellt werden und international keine Anerkennung finden, würden als Reisedokumente benutzt.
„Zwar ziehen die Mitarbeiter der Botschaft gefälschte Dokumente ein. Personen, die gefälschte oder verfälschte Dokumente vorlegen, werden jedoch nicht zwingend vom Flug ausgeschlossen. Im Gegenteil: Trotz nicht zweifelsfrei festgestellter Identität stellen die Behörden auf Grundlage einer ‚alternativen Glaubhaftmachung‘ Reiseausweise für Ausländer (RAfA) aus und versehen diese mit dem erforderlichen Visum“, erklärt Teggatz weiter.
Angesichts dieser Umstände fordert die DPolG den Bundeskanzler auf, von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und die Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms bis auf weiteres auszusetzen, informiert die Pressemeldung abschließend.
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