Kanada: Kardinal fordert Regierung auf, Gemeinnützigkeit für religiöse Organisationen zu bewahren

14. März 2025 in Weltkirche


In einem Bericht hat das Finanzkomitee der kanadischen Regierung vorgeschlagen, religiöse Organisationen und Lebensschutzgruppen steuerlich nicht mehr als gemeinnützige Organisationen anzuerkennen.


Toronto (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Kardinal Francis Leo, der Erzbischof von Toronto, hat die Regierung Trudeau ersucht, die Steuerbegünstigungen für religiöse Organisationen und Lebensschutzorganisationen beizubehalten.

In einem Brief vom 21. Februar an Finanzminister Dominic LeBlanc rief Kardinal Leo die liberale Regierung auf, religiöse Organisationen steuerlich weiterhin als gemeinnützige Organisationen zu behandeln.

Kardinal Leo verweist in seinem Bericht auf einen vorbudgetären Bericht des Finanzkomitees. Das Komitee schlägt vor, die Verbreitung von Religion als gemeinnütziges Ziel zu streichen. Religiöse Organisationen würden dann nicht mehr als gemeinnützige Organisationen gelten. Gleiches gelte für Lebensschutzorganisationen, zitiert der Kardinal aus dem Bericht.

Anschließend fordert der Kardinal die Regierung „nachdrücklich“ auf, diesen Vorschlägen nicht zu folgen. Er sei jederzeit bereit, Beispiele zu diskutieren, die zeigen, wie religiöse Organisationen das Land stärken.

Der Vorschlag, religiösen Organisationen den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, zeige, wie wenig Verständnis für die kritische Rolle religiöser Organisationen in der Gesellschaft vorhanden sei, fährt Kardinal Leo fort.

Es sei „erstaunlich“, dass der Lebensschutz in einem Land nicht mehr länger als akzeptabel gesehen werde, welches die Religionsfreiheit in der Verfassung verankert habe. Die Regierung müsse zur Kenntnis nehmen, dass in der kanadischen Gesellschaft viele Personen und Gruppen leben, die religiös seien und für die Religion eine wichtige Rolle in ihrem Leben spiele, erinnert der Kardinal.


© Foto Kardinal Leo: Erzdiözese Toronto

 


© 2025 www.kath.net