13. März 2025 in Schweiz
Schweizer Bischöfe nehmen Rückkehr "zur Kenntnis"
Zürich (kath.net/KAP) Jean Scarcella ist mit Erlaubnis des Vatikans wieder als Abt der Schweizer Augustiner-Chorherren-Abtei Saint-Maurice im Amt. Der 73-jährige hatte seine Aufgabe als Klostervorsteher vor eineinhalb Jahren vorübergehend ruhend gestellt, als staatliche und kirchliche Untersuchungen nach einem Vorwurf sexueller Belästigung aufgenommen wurden. Das zuständige römische Bischofsdikasterium habe Scarcella nun das "Nihil obstat" erteilt, wieder als Abt zu wirken, geht aus einer Mitteilung der Westschweizer Abtei vom Dienstag hervor. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft im Herbst ihr Verfahren eingestellt; die vatikanische Bischofsbehörde rügte Scarcella im Oktober für unangemessenes Verhalten, erklärte aber, dass es "keine Beweise für Missbrauch oder Belästigung im eigentlichen Sinn gibt".
Die direkt dem Heiligen Stuhl unterstehende Territorialabtei wurde zuletzt übergangsweise vom Apostolischen Administrator Jean-Michel Girard geführt. Nach Angaben der Abtei trafen Scarcella und Girard im Februar in Rom mit Kardinal Robert Prevost, dem Leiter des Bischofsdikasteriums zusammen. "Unter Berücksichtigung der Beendigung der von der zuständigen Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen gewährt [das Dikasterium] Ihnen das nihil obstat, Ihre Aufgaben als Abt wieder aufzunehmen", heißt es demnach in einem offiziellen Schreiben aus Rom, das Scarcella im Anschluss übermittelt wurde.
Die vor einem Jahr von der Abtei beauftragte unabhängige Arbeitsgruppe von Geschichtsforscherinnen unter der Leitung des Generalstaatsanwalts des Kantons Neuenburg, Pierre Aubert, werde ihren Prozess zur Aufarbeitung der Vergangenheit der Abtei fortsetzen, so die aktuelle Mittelung aus Saint-Maurice. Auch sollen die Bemühungen um Prävention beibehalten werden. "Ich nehme das Vertrauen des Heiligen Stuhls mit Gelassenheit entgegen, der mir erlaubt, mein Amt als Abt wieder aufzunehmen, und danke meiner Gemeinschaft für ihre unerschütterliche Unterstützung", begrüßte Abt Scarcella die nunmehrige Entscheidung Roms.
Bischöfe nehmen Rückkehr "zur Kenntnis"
Betont nüchtern reagierte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), deren Mitglieder in dieser Woche zu ihrem Frühjahrstreffen versammelt sind, auf die Entwicklung. Man nehme die Zustimmung des Dikasteriums zur Rückkehr des Abtes "zur Kenntnis", heißt es in einer Mitteilung vom Dienstagabend. Die römische Behörde habe dafür keinen anderen Grund angegeben, als die Einhaltung des rechtlichen Rahmens, so die SBK, und weiter: "Wie die Schweizer Justiz hält sich auch die kirchliche Justiz an die rechtlichen Grundsätze eines Rechtsstaats. Die Staatsanwaltschaft Wallis hatte ihr Nichteintreten mit der Unmöglichkeit, den Sachverhalt zu ermitteln, sowie mit der Verjährung begründet." Die Bischofskonferenz setze sich weiterhin für die Umsetzung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu Missbrauch ein.
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