8. August 2025 in Prolife
Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ begrüßt Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht – Sie hätte übrigens die ALfA-Einladung vom 16. Juli zum „Gespräch annehmen können. Bis heute warten wir auf ihre Antwort“.
Berlin (kath.net/ALfA) Mit großem Nachdruck begrüßt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) den Rückzug von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht. Dieser Schritt war überfällig.
Die entschlossene und breite Kritik der ALfA, zahlreicher weiterer Lebensrecht-Organisationen sowie vieler Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat entscheidend dazu beigetragen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Unterstützung für die Kandidatin zurückgezogen hat. Dieses Ergebnis ist ein ermutigendes Zeichen für eine funktionierende Demokratie: Wenn die berechtigten Anliegen einer großen Zahl von Bürgern von den gewählten Vertretern ernst genommen werden, zeigt sich die Wirksamkeit demokratischer Kontrolle. Dagegen ist es bemerkenswert, dass neben der SPD auch Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion Die Linke bis zuletzt an der Kandidatur festhielten. Dies verdeutlicht, dass Frau Brosius-Gersdorf entgegen ihrer wiederholten Behauptung kaum der „demokratischen Mitte“ zuzurechnen ist.
Frau Brosius-Gersdorf bemängelt, von der CDU/CSU-Fraktion nicht zu einem Gespräch eingeladen worden zu sein. Wenn sie wahrhaft an einem sachlichen, inhaltlichen Dialog mit denjenigen interessiert gewesen wäre, die Bedenken gegen ihre Kandidatur äußern, hätte sie die Einladung der Aktion Lebensrecht für Alle vom 16. Juli zu einem Gespräch annehmen können. Bis heute warten wir auf ihre Antwort.
In ihrer Rücktrittserklärung wiederholt Brosius-Gersdorf die Argumentation, wonach der Schutz der Menschenwürde erst ab der Geburt zu greifen habe. Damit liefert sie selbst einen weiteren Beleg ihrer mangelnden Eignung für das Amt einer Verfassungsrichterin. Nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Menschenwürde unantastbar und keiner Abwägung zugänglich. Der Mensch besitzt diese Würde allein aufgrund seines Menschseins – sie wird ihm nicht verliehen und kann ihm unter keinen Umständen abgesprochen werden. Das Lebensrecht ist hingegen durchaus abwägungsfähig: Eine Mutter kann beispielsweise, wenn eine Gefahr für das Leben ihres Kindes nicht anders abwendbar ist, straflos einen anderen Menschen töten – und nimmt dem Getöteten dadurch nicht seine Menschenwürde. Wer – wie Brosius-Gersdorf – aus dem Umstand, dass vorgeburtliche Kindstötung unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt ist, den Schluss zieht, Ungeborene hätten keine Menschenwürde, belegt damit eindrucksvoll, dass er entweder die Grundlagen unseres Grundgesetzes nicht verstanden hat oder aber bewusst umdeuten will. Ein rechtswissenschaftliches Dilemma, wie es Frau Brosius-Gersdorf unterstellt, besteht hier nicht.
Es ist ein bedeutender Erfolg der Lebensrechtsbewegung in Deutschland, dass die Frage, ob die Menschenwürde in unserem Land wieder zur Disposition stehen darf, offen und intensiv diskutiert wurde. Denjenigen, die sich umfassend informiert und engagiert in die Debatte eingebracht haben, nun pauschal die Verbreitung oder den Glauben an „Fake News“ zu unterstellen, ist unbegründet und durchschaubar. Solche Vorwürfe dienen lediglich dazu, berechtigte Kritik zu diskreditieren, anstatt ihr sachlich zu begegnen.
Dass Frau Brosius-Gersdorf dieses Narrativ übernimmt und von einer „diffamierenden Kampagne“ spricht, ist ein weiteres Indiz für ihre mangelnde Eignung für das Amt.
Die ALfA dankt allen, die sich in dieser entscheidenden Frage mit Überzeugung und Verantwortungsbewusstsein eingesetzt haben. Der Rücktritt von Frau Brosius-Gersdorf ist ein wichtiges Signal dafür, dass die Menschenwürde in unserer Gesellschaft keine Verhandlungsmasse ist. Er zeigt auch, dass engagierter Protest wirken kann – und dass dieser zentrale Grundwert unserer Verfassung mit allen Konsequenzen für das Recht auf Leben auch künftig geschützt werden kann.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Archivfoto Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (c) kath.net/Lorleberg
© 2025 www.kath.net