18. September 2025 in Prolife
Volksentscheid über im Juli beschlossenes Gesetz zum assistierten Suizid findet statt, wenn bis 5. Oktober mindestens 40.000 Unterschriften gesammelt werden.
Ljubljana (kath.net/ KAP)
In Slowenien gibt es weiter Widerstand gegen das im Juli vom Parlament beschlossene Suizidbeihilfe-Gesetz. Seit Monatsbeginn können Bürgerinnen und Bürger, die von einer zivilgesellschaftlichen Initiative eingebrachte Forderung nach einer verbindlichen Volksabstimmung über das Gesetz mit ihrer Unterschrift unterstützen. Ein Referendum findet statt, wenn bis 5. Oktober mindestens 40.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Ruf nach einem neuerlichen Volksentscheid zur Freigabe des assistierten Suizids in Slowenien wird auch von der katholischen Kirche unterstützt.
Das Gesetz widerspreche dem Grundsatz der Achtung jedes menschlichen Lebens, heißt es in einem vom Bischofskonferenz-Vorsitzenden Andre Saje gezeichneten Aufruf zur Unterstützung der Referendums-Initiative. "Wir sind überzeugt, dass wir Slowenen und Sloweninnen keine 'Hilfe beim Suizid' brauchen, sondern Hilfe, damit wir immer die Würde des Lebens erkennen können", sagte der Bischof von Celje, Maksimilijan Matjaz, laut katholischer Wochenzeitung "Druzina".
Die Spitzen von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Slowenien hatten sich in der seit 2023 anhaltenden Sterbehilfe-Debatte mehrfach und auch in gemeinsamen Appellen gegen eine Freigabe von Suizidbeihilfe ausgesprochen. Stattdessen forderten sie den umfassenden und systematischen Ausbau palliativmedizinischer Versorgung und psychosozialer Begleitung.
Bei einer Volksbefragung im Juni 2024 hatte sich eine Mehrheit von knapp 55 Prozent der Wähler dafür ausgesprochen, dass eine gesetzliche Regelung zur Freigabe der Beihilfe zum Suizid im Parlament beschlossen wird. Die damalige Befragung fand in Form eines für Regierung und Parlament nicht verbindlichen konsultativen Referendums statt. Im Ergebnis verbindliche Volksabstimmungen sind in Slowenien - abseits von Verfassungsänderungen - nur gegen bereits beschlossene Gesetze möglich.
Das von einer Gruppe Abgeordneter aus den Koalitionsparteien Freiheitsbewegung (GS), Sozialdemokraten (SD) und Linke eingebrachte Suizidbeihilfe-Gesetz war Mitte Juli mit 50 zu 43 Stimmen im Parlament beschlossen worden und könnte ab Anfang 2026 angewendet werden. Es sieht vor, dass schwerst- und unheilbar kranke Erwachsene, die "unerträglich leiden", Beihilfe zur Selbsttötung erhalten können. Nötig ist dafür ein Antrag bei einem Hausarzt. Eine spezielle Kommission, die einen unabhängigen Arzt und einen Psychiater benennt, die Gesundheitszustand und Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen beurteilen, entscheidet. Der Betroffene muss die todbringenden Medikamente selbst einnehmen. Ärzte und Apotheker könnten die Mitwirkung an dem Verfahren ablehnen.
Zu den Hauptproponenten der Initiative für eine neuerliche Volksabstimmung zählt Ales Primc, Leiter einer zivilgesellschaftlichen Initiative für die Familie und die Rechte der Kinder. Das Referendum sei die letzte Chance, Sterbehilfe in Slowenien zu verhindern, so die Initiatoren.
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