Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken

2. Februar 2026 in Chronik


Das „Wort zum Sonntag“ vom September 2025 hat für die evangelische Pastorin Annette Behnken ein juristisches Nachspiel,


Hannover (kath.net) Das „Wort zum Sonntag“ vom September 2025 hat für die evangelische Pastorin Annette Behnken (Wennigsen/Deister) ein juristisches Nachspiel.. Wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Freitag bestätigte, dauern die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung (§ 130 StGB) gegen die Geistliche an. Dies berichtet "idea." Auslöser des Verfahrens war ein TV-Beitrag, in dem Behnken Bezug auf den Mord an dem US-Aktivisten Charlie Kirk nahm. Kirk wurde 2025 ermordet und später von Behnken in der ARD-Sendung als „rechtsradikalen Rassisten“  verunglimpft. Diese Äußerungen lösten eine Welle des Protests aus, die nun die Justiz beschäftigt. Holger Clas, Erster Kriminalhauptkommissar und Vorsitzender der Christlichen Polizeivereinigung (CPV), reichte beim NDR eine förmliche Programmbeschwerde ein.

Noch schwerer wiegen jedoch die strafrechtlichen Vorwürfe: Der Berliner Podcaster und Autor Julian Andrat erstattete Anzeige. Er wirft Behnken neben Volksverhetzung auch Verleumdung sowie die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor. Laut Staatsanwaltschaft liegt zudem eine weitere Strafanzeige einer Privatperson vor. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Religionsausübung durch die Pastorin überschritten wurden oder ob ihre Aussagen noch durch den Auftrag der Verkündigung gedeckt sind. Ein Abschluss des Verfahrens ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Foto: Screenshot ARD-Sendung


© 2026 www.kath.net