
10. Februar 2026 in Deutschland
Die Mitarbeiterin hat die Kündigung angefochten und in erster Instanz Recht bekommen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat gegen das Urteil berufen.
Hamburg (kath.net/jg)
Zwischen dem deutschen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und einer Mitarbeiterin läuft derzeit ein Rechtsstreit. Anlass ist die Frage, ob in einer Strahlenschutzanweisung gendergerechte Sprache verwendet werden muss, berichtet die BILD-Zeitung.
Die Mitarbeiterin weigerte sich, in der Strahlenschutzanweisung, einem offiziellen Dokument des BSH, durchgehend gendergerechte Sprache zu verwenden. Sie wurde zunächst zweimal abgemahnt und dann gekündigt.
Die Mitarbeiterin begründet ihr Vorgehen wie folgt. „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht. Allein seine Funktion steht im Vordergrund“, betont sie. „Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt. Vor allem aber muss ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert sein. Wird zum Beispiel der juristische Begriff ‚ermächtigter Arzt‘ durch ‚fachärztliche Person‘ ersetzt, ist das Klarheitsgebot verletzt.“
Nach zwei Abmahnungen entschloss sich das BSH die Mitarbeiterin zu kündigen. Diese geht dagegen juristisch vor und hat schon am 17. Juli 2025 vom Arbeitsgericht Hamburg Recht bekommen. Sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung seien unrechtmäßig, befand das Gericht.
Das BSH hat offenbar gegen das Urteil Berufung eingelegt. Am 5. Februar soll das Landesarbeitsgericht Hamburg den Fall verhandeln. Auf Anfrage des Hamburger Abendblatts gab das BSH nur bekannt, dass es zu Personalangelegenheiten „aus Datenschutzgründen“ keine Stellungnahme abgibt.
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