
22. Februar 2026 in Kommentar
Papst Leo XIV. steht vor einer Entscheidung, die vital ist für die Einheit der Kirche. Gastkommentar von Martin Grichting
Linz (kath.net)
Das theologische Mastermind hinter der Übertragung von Leitungsgewalt an Laien, wie es bei der „Präfektin“ des Dikasteriums für die Ordensleute der Fall ist, ist der Jesuiten-Kanonist Gianfranco Ghirlanda. Mit ihm verbündet hat sich neuerdings Kardinal Marc Ouellet. Dieser behauptet, „Charismen“ des Hl. Geistes würden die Habilität von Laien dafür darstellen, potestas sacra ausüben zu können. Der Papst könne also Laien ordentliche stellvertretende Leitungsgewalt übertragen, wie sie mit dem Amt eines Präfekten bestimmter vatikanischer Dikasterien gegeben ist. Das widerspricht dem II. Vatikanischen Konzil, das in LG 21 gelehrt hat, die Leitungsgewalt werde grundsätzlich durch das Weihesakrament übertragen. Es sei dann eine Frage der näheren rechtlichen Determinierung durch den Papst, wie sie ausgeübt werde (zum Beispiel als Diözesanbischof, als Weihbischof, als Präfekt, etc.).
Hier geht es nicht um Haarspaltereien. Spätestens durch die Absage der Piusbruderschaft an den Präfekten des Glaubensdikasteriums vom 18. Februar 2026 müsste dies auch im Vatikan deutlich geworden sein. Denn die Piusbruderschaft vertritt betreffend LG 21 die gleiche vorkonziliare Position wie Ghirlanda und Ouellet. Natürlich sind die Ziele verschieden. Die Kardinäle wollen die Gendergerechtigkeit in der Kirche durchsetzen. Die Piusbruderschaft will ihre geplanten Bischofsweihen legitimieren. Worin aber beide übereinkommen, ist dies: Die Jurisdiktion werde durch den Papst auf rechtlichem Weg übertragen, das Sakrament der Weihe sei dazu nicht erforderlich (vgl. Annex II zum Schreiben vom 18. Februar 2026). Die Piusbruderschaft stützt sich dabei argumentativ nicht wie Ouellet auf chimärische Charismen, sondern auf eine vorkonziliare Sichtweise, die in der Tat von Theologen und Päpsten vertreten wurde: Das Weihesakrament wurde mit der Priesterweihe als erteilt betrachtet. Bischöfe erhielten dann die Jurisdiktion durch den Papst, was sie zu Diözesanbischöfen mache. Die Funktion der Bischofsweihe blieb dabei unklar.
Ein solches Verständnis von päpstlicher Allmacht stand immer im Widerspruch zur Gestalt des Apostelkollegiums, das Jesus berufen hatte. Denn die vom Papst erteilte Jurisdiktion, die zum Bischof machte, machte die einzelnen Bischöfe zu Vikaren des Papstes, sozusagen zu seinen Filialleitern. Nicht als Hirten erschienen sie deshalb, die als Nachfolger der Apostel mit eigenem Recht ihr Amt ausübten. Nicht zum Bischof geweihte „Bischöfe“ mit Mittelalter brauchten deshalb auch kein schlechtes Gewissen zu haben. Denn sie hatten ja die Ernennung durch den Papst. Auf die allein kam es an, um zu leiten. Und für die sakralen Handlungen hielten sie sich Weihbischöfe (Auxiliarbischöfe).
Das II. Vatikanische Konzil hat hier die Klärung einer lange offenen Frage gebracht. Dies ist das Werk des Hl. Geistes, der nicht neben der Kirche Jesu Christi eine zweite Kirchenstruktur schafft. Vielmehr führt er die eine Kirche immer tiefer in die Wahrheit ein.
Die neuen vatikanischen Hyperpapalisten lassen nun im Einklang mit der Piusbruderschaft ebenfalls das Weihesakrament beiseite und behaupten, die Ernennung durch den Papst sei allein entscheidend, um potestas sacra auszuüben. Papst Franziskus hat das dann umgesetzt. Er galt bekanntlich als „progressiv“. An dieser Stelle zeigt sich jedoch, dass er vorkonziliar-reaktionär war, wie auch die erwähnten Herren Kardinäle. Das ganze ist umso grotesker, als Papst Franziskus gleichzeitig einen wohl irgendwie partizipativen „Synodalismus“ gepredigt hat. Dieser ist so ziemlich das Gegenteil dessen, was die Ableitung aller Jurisdiktion aus päpstlicher Supervollmacht bedeutet. Dieser Vorgang wird noch grotesker, wenn man das Bashing des Kirchenrechts in Rechnung stellt, das seit dem II. Vatikanum nicht aufgehört hat: „Liebeskirche statt Rechtskirche“. Denn es bedeutet gerade die totale Verrechtlichung der Kirche, wenn das (Weihe-)Sakrament zum Accessoire gemacht wird, das gar nicht notwendig ist, um in der Kirche leiten zu können.
Papst Leo XIV. muss sich jetzt entscheiden, ob das II. Vatikanum in einer entscheidenden dogmatischen Frage noch gilt oder nicht. Und er muss dem entsprechend handeln. Geht er auch hinter das II. Vatikanische Konzil zurück - wonach es derzeit leider aussieht -, wird kein Stein auf dem anderen bleiben. Denn wie soll er glaubwürdig den Gehorsam zum II. Vatikanum - gegenüber der Piusbruderschaft und vielen anderen - fordern, wenn er selbst dieses missachten sollte?
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