„Pinocchio“ Friedrich Merz

25. Februar 2026 in Deutschland


Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: „Pinocchio-Vergleich“ ist zulässige Kritik am Bundeskanzler Merz


Heilbronn (kath.net/gem/rn)

Das Ermittlungsverfahren gegen einen Rentner aus Heilbronn, der Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook als „Pinocchio“ bezeichnet hatte, wurde eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn am Dienstag mitteilte, handelt es sich bei dem Post um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige „Machtkritik“.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, nachdem bekannt geworden war, dass die Kriminalpolizei gegen den Senior wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) ermittelte. Auslöser war ein Kommentar des Mannes anlässlich eines Kanzlerbesuchs im Oktober in Heilbronn. Er schrieb unter einen Post des Polizeipräsidiums schlicht: „Pinocchio kommt nach HN“ – ergänzt durch ein Nasen-Emoji.

Besonders brisant an dem Fall: Nicht der Bundeskanzler selbst hatte Anzeige erstattet, sondern das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn hatte den Kommentar zur Anzeige gebracht. Der betroffene Rentner zeigte sich angesichts der Ermittlungen fassungslos und bezeichnete das Vorgehen als „völlig unverhältnismäßig“.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft stellt nun klar, dass Zuspitzungen und satirische Vergleiche gegenüber Spitzenpolitikern zum Kernbestand der demokratischen Auseinandersetzung gehören. Die Bezeichnung „Pinocchio“ – oft im Zusammenhang mit Vorwürfen des Wortbruchs verwendet – sei keine strafbare Beleidigung, sondern eine Bewertung politischen Handelns.


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