Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausgespielen möchte

12. März 2026 in Österreich


Grünwidl mit verwirrender Rede bei Bischofskonferenz: Für Änderungen von kirchlichen Geboten und Gesetzen. Doch dann seien sie doch notwendig.


Graz (kath.net/KAP-ÖBK/red)

Der Wiener Erzbischof Josef Grünwidl hat sich laut einer Meldung der Pressestelle der Österreichischen Bischofskonferenz bei einem Festgottesdienst der heimischen Bischöfe im steirischen Pischelsdorf für die Änderung (!) von kirchlichen Geboten und Gesetzen ausgesprochen, um die Menschen noch „tiefer“ in ein auf Gott hin ausgerichtetes Leben zu führen. Doch dann meinte Grünwidl in einer etwas verwirrenden Predigt zugleich, dass es im Leben der Kirche Regeln, Gebote und Vorschriften brauche. Diese dürften jedoch kein Selbstzweck sein und dienten nicht einer bloßen Reglementierung, sondern dem „Heil der Seelen“.

Der Wiener Erzbischof sprach sodann von geschiedenen Wiederverheirateten oder Partnerschaften, die nicht dem Ideal des katholischen Eherechts entsprechen. Für diese Menschen gebe es im Kirchenrecht Vorschriften und Verbote; doch für diese Gruppen möchte er die „konkrete Lebens- und Glaubenssituation“ besprechen und sodann eine „pastorale Lösung“ finden.

Grünwidl meinte weiter, dass „unsere Kirche“ „jesuanischer und evangeliumsgemäßer“ werde, wenn wir „synodaler“ werden. Er möchte zudem viel mehr auf die Stimmen der Frauen hören und sie in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Dazu fordert er, dass „kirchliche Vorschriften“ und „jahrhundertealte Traditionen“ geändert werden. Der Wiener Erzbischof spielte dann den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht aus und meinte wörtlich: „Was vom Heiligen Geist kommt, kann das Kirchenrecht nicht aufhalten.“


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