Gericht: HateAid Geschäftsführerinnen dürfen als ‚linkswoke Faschistende‘ bezeichnet werden

2. April 2026 in Deutschland


Bei den Äußerungen handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern um Meinungsäußerungen, befand das Landgericht Hamburg.


Hamburg (kath.net/jg)
Das Landgericht Hamburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass scharfe Kritik an der Organisation HateAid und ihren Geschäftsführerinnen als zulässige Meinungsäußerung erlaubt ist. Konkret dürfen die Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon als „linkswoke Faschistende“ und „Linksextremistinnen“ bezeichnet werden. Zudem ist es erlaubt, HateAid als „Vorfeldorganisation der Grünen“ zu nennen. Dies berichtet die Nachrichtenseite NiUS.de, welche an einem Verfahren beteiligt war.

HateAid hatte gegen entsprechende Äußerungen in Artikeln geklagt und einstweilige Verfügungen beantragt. Das Gericht wies die Anträge jedoch zurück. Die Bezeichnungen seien keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern Meinungsäußerungen, die einen inhaltlichen Bezug zur Tätigkeit der Organisation und ihrer Vertreterinnen hätten. Als Anknüpfungstatsachen nannte das Gericht unter anderem das öffentliche Engagement von HateAid gegen digitale Gewalt sowie die Einreisesperren des US-Außenministeriums gegen die Geschäftsführerinnen.

Ein weiterer Beschluss betrifft einen Artikel von NiUS.de zur „grünen Spenden-Affäre“, in dem HateAid als Teil eines Netzwerks dargestellt wurde, in dem Aktivisten und Parteien Gelder austauschen. Auch hier scheiterte HateAid mit dem Versuch, die Berichterstattung zu unterbinden.

Die Entscheidungen werden als bemerkenswert eingestuft, da HateAid selbst als so genannter „Trusted Flagger“ auftritt und Plattformen zur Löschung kritischer Inhalte auffordert – vor Gericht jedoch mit ihren eigenen Unterlassungsklagen unterlag. HateAid positioniert sich öffentlich als Helferin gegen Hass im Netz, steht jedoch seit längerem in der Kritik, Teil eines linken Aktivisten-Netzwerks zu sein.

 


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