Finnische Politikerin Räsänen ficht Verurteilung wegen ‚Volksverhetzung‘ vor EGMR an

12. Mai 2026 in Chronik


Gesetze gegen sogenannte ‚Hassrede‘ könnten zunehmend dazu führen, das Teilen christlicher Überzeugungen zu kriminalisieren, warnte sie. Der lutherische Bischof Pohjola will sich der Berufung anschließen.


Straßburg/Helsinki (kath.net/jg)
Die finnische Parlamentsabgeordnete und ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen legt Berufung gegen ihre Verurteilung wegen „Volksverhetzung“ ein. Sie wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dies gab die Politikerin der Christdemokraten am 7. Mai bekannt, berichtet die evangelische Nachrichtenagentur IDEA.

Der Oberste Gerichtshof Finnlands hatte Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola am 26. März zu Geldstrafen verurteilt. Grundlage war eine bereits im Jahr 2004 veröffentlichte Kirchenbroschüre, in der Räsänen praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnet hatte. Bischof Pohjola wurde bestraft, weil er die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht hatte. (Siehe Link)

Das Gericht stützte seine Entscheidung insbesondere auf Formulierungen, in denen Homosexualität als „Störung“ beschrieben wird. Diese Aussagen werteten die Richter als beleidigend für homosexuelle Menschen, wobei der religiöse Kontext die Wirkung nach Ansicht des Gerichts noch verstärkt habe. Die rein theologischen Aussagen zur Homosexualität als Sünde wurden hingegen nicht beanstandet.

Räsänen kritisierte das Urteil scharf. Laut der christlichen Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International, die sie vertritt, erklärte sie: „Das Versäumnis des finnischen Obersten Gerichtshofs, die Meinungsfreiheit zu schützen, hat einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.“ Ihre Schriften seien nicht aus Hass entstanden, sondern aus Mitgefühl. Sie hoffe, dass der EGMR anerkenne, dass die friedliche Äußerung religiöser Überzeugungen kein Verbrechen darstelle.

Die Politikerin warnte zudem, dass Gesetze gegen sogenannte „Hassrede“ zunehmend dazu führten, das Teilen christlicher Glaubensüberzeugungen kriminalisieren zu können. Auch andere Personen seien bereits ungerechtfertigter Verfolgung ausgesetzt.

Bischof Juhana Pohjola will sich der Berufung anschließen. Er zeigte sich „zutiefst besorgt“ über staatliche Bestrebungen, religiöse Veröffentlichungen zu zensieren und festzulegen, was religiöse Führer lehren dürfen und was nicht.

Der ADF-Jurist Lorcán Price bezeichnete den Fall als eine der „bedrohlichsten Entwicklungen“ im Kampf um die Meinungsfreiheit in Europa. Der Ausgang des Verfahrens vor dem EGMR könnte weitreichende Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit und sogenannten Hassrede-Gesetzen in europäischen Ländern haben.

 

 

© Foto Päivi Räsänen: ADF International

 


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