
22. Mai 2026 in Weltkirche
Viele Katholiken sehen im Knien und in der Mundkommunion einen Ausdruck tiefer Ehrfurcht und Anbetung gegenüber der Realpräsenz Christi in der Eucharistie.
Vatikan (kath.net/jg)
Der Heilige Stuhl hat die Rechte der katholischen Gläubigen beim Empfang der Kommunion bekräftigt. Demnach darf niemandem die Kommunion verweigert werden, der sie kniend oder auf die Zunge empfangen möchte. Dies geht aus Berichten über eine Intervention des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hervor, berichtet Religion en Libertad.
In Argentinien war es in jüngster Zeit zu mehreren Vorfällen gekommen, bei denen Gläubige zurechtgewiesen oder sogar von der Kommunion ausgeschlossen wurden, weil sie diese traditionelle Form des Empfangs wählen wollten. Besonders öffentlich wurde der Fall in der Diözese Mendoza. Dort hatte Marcelo Colombo, Erzbischof und Präsident der Argentinischen Bischofskonferenz (CEA), erklärt, dass „in Argentinien die Kommunion stehend empfangen wird“. In der Basilika San Francisco soll ein Franziskaner mehrere Gläubige ermahnt haben, die versuchten, niederzuknien. In einem Fall sei die Kommunion einer Person so lange verweigert worden, bis diese sich bereit erklärte, sie stehend und in die Hand zu empfangen.
Ähnliche Richtlinien gab es in der Diözese San Luis unter Bischof Gabriel Barba, der die Kommunion in die Hand besonders förderte – trotz einer langen Tradition der eucharistischen Frömmigkeit in dieser Diözese unter seinem Vorgänger Juan Rodolfo Laise, einem bekannten Verteidiger der Mundkommunion.
Die Instruktion Redemptionis Sacramentum aus dem Jahr 2004 der damaligen Kongregation für den Gottesdienst (heute Dikasterium) stellt unmissverständlich fest: Jeder Gläubige hat immer das Recht, die Heilige Kommunion auf die Zunge zu empfangen. Es ist nicht erlaubt, einem Gläubigen die Kommunion allein deshalb zu verweigern, weil er sie kniend oder stehend empfangen möchte.
Viele Katholiken sehen im Knien und in der Mundkommunion einen Ausdruck tiefer Ehrfurcht und Anbetung gegenüber der Realpräsenz Christi in der Eucharistie.
Der argentinische Fall hat eine grundsätzliche Frage neu belebt: Wie weit dürfen Bischofskonferenzen und Ortskirchen bei der Ausgestaltung liturgischer Praxis gehen, wenn diese mit universalkirchlichen Rechten der Gläubigen kollidieren? Während viele Diözesen die Kommunion in die Hand als normale Form fördern, bleibt die traditionelle Form rechtlich geschützt und darf nicht verboten oder diskriminiert werden.
Der Vatikan hat mit seiner Haltung einmal mehr klargestellt, dass pastorale Präferenzen keine Grundlage dafür bieten dürfen, Gläubigen ihre anerkannten Rechte bei der Teilnahme an der zentralen Feier der katholischen Liturgie zu beschneiden.
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