
25. Juni 2026 in Weltkirche
Die Dominikanerinnen von Hawthorne betreiben seit über 125 Jahren ein Hospiz, in dem arme Krebspatienten in ihren letzten Lebenstagen kostenlos palliativ betreut werden.
New York City (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Das US-Justizministerium hat sich auf die Seite katholischer Ordensschwestern gestellt, die gegen ein umstrittenes Gesetz des Bundesstaates New York klagen. Das Gesetz würde die Schwestern zwingen, in ihrem Hospiz biologische Männer mit Frauen zusammenzulegen und „gewählte“ Pronomen zu verwenden – Maßnahmen, die ihrem katholischen Glauben widersprechen.
Die Dominikanerinnen von Hawthorne betreiben seit über 125 Jahren das Rosary Hill Home, ein Hospiz mit 42 Betten, in dem arme Krebspatienten in ihren letzten Lebenstagen kostenlos palliativ betreut werden. Die Schwestern sehen sich durch die sogenannte „Bill of Rights for Long-Term Care Facility Residents who are LGBTQ or Living with HIV“(dt. „Grundrechtecharta für Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen, die LGBTQ sind oder mit HIV leben“) gezwungen, gegen ihre religiösen Überzeugungen zu handeln.
Das Gesetz verlangt unter anderem die Unterbringung biologischer Männer in Zimmern von Frauen, auch gegen den Willen der betroffenen Patientinnen. Im Hospiz müssen „gewählte“ Pronomen verwendet werden. Die Schwestern müssten „gemeinschaftliche Räume“ entsprechend der sexuellen Präferenzen einrichten. Die Patienten hätten Zugang zu geschlechtergetrennten Baderäumen entsprechend ihrer gefühlten Geschlechtsidentität. Das Personal müsste Schulungen im Bereich „kulturelle Kompetenz“ in Gender-Theorie absolvieren und die Schwestern müssten Hinweise zur Einhaltung dieser Vorgaben im Hospiz aushängen.
Verstöße gegen die genannten Vorgaben könnten hohe Bußgelder, Lizenzentzug, Gerichtsbeschlüsse oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen. Die Schwestern hatten bereits Klage eingereicht, um ihre religiöse Freiheit zu verteidigen.
Das US-Justizministerium hat nun angekündigt, sich dem Verfahren anzuschließen und unterstützt die Argumentation der Schwestern, wonach das New Yorker Gesetz gegen den Schutz der Gleichheit religiöser Gruppen in der US-Verfassung verstößt.
„Die Bundesstaaten sollten zur Kenntnis nehmen, dass sie Amerikaner nicht zwingen dürfen, ihre religiösen Überzeugungen im Namen einer woken Gender-Ideologie aufzugeben“, erklärte die stellvertretende Justizministerin Harmeet K. Dhillon von der Bürgerrechtsabteilung. Sie betonte die jahrzehntelange segensreiche Arbeit der Schwestern: „New Yorks Gesetz würde diese Ordensfrauen vor die Wahl stellen, entweder ihren Glauben oder ihre Lizenz aufzugeben, wenn sie weiterhin Sterbende versorgen wollen.“
Das Justizministerium verweist in seiner Stellungnahme auf die katholische Lehre, wonach das biologische Geschlecht gottgegeben und unveränderlich sei und die Verwendung falscher Pronomen als religiös verbotene Lüge gelte. Die Einrichtung der Schwestern richtet Zimmer nach dem biologischen Geschlecht aus und pflegt Patientinnen mit geschlechtsspezifischen Handlungen wie dem Lackieren der Fingernägel oder dem Kämmen der Haare.
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