
7. Juli 2026 in Kommentar
Nach der Exkommunikation der schismatischen Bischöfe der Piusbruderschaft und in der Hoffnung auf ihre Wiederversöhnung mit Gott und der Kirche. Von Gerhard Cardinal Müller, Rom
Rom (kath.net)
Trotz ausdrücklichen Verbotes hat der Obere einer Priestergemeinschaft, die sich nach dem früheren Papst Pius X. benennt, aber dem aktuellen Papst Leo XIV öffentlich trotzt, vier Bischöfe weihen lassen. Die beiden weihenden Bischöfe waren dem italienischen Priester Davide Pagliarani gehorsam statt dem Nachfolger Petri. Das ist der offenbarste Widerspruch zur katholischen Kirche, der sie ins Schisma führte und eine latente Häresie offenlegt.
Historisch ist das vergleichbar mit der „Weihe“ von Nikolaus von Amsdorf zum „Bischof“ am 20. Januar 1542 in Naumburg, an der demonstrativ Martin Luther teilnahm, freilich ungültig und unerlaubt, weil ihr die apostolische Sukzession fehlte. Die Weihe in Econe am 1. Juli war zwar nach katholischer Sakramentenlehre gültig aber unerlaubt. Dennoch war dies der protestantischen Ablehnung des Petrus-Dienstes des römischen Papstes erschreckend ähnlich. Denn nicht erst durch den Akt der unerlaubten Bischofsweihe zogen sich die weihenden und geweihten Bischöfe die Exkommunikation zu, sondern auch durch ihre hartnäckige Leugnung des universalen Jurisdiktionsprimates des Papstes. Für die Dauer seines Pontifikats kommt dieser einzig und allein Leo XIV. zu und darf und kann von niemand anderem in Frage gestellt oder an Bedingungen geknüpft werden. Im Kanon von Kapitel 3 der Dogmatischen Konstitution über die Kirche „Pastor aeternus“ definiert das I. Vatikanische Konzil den katholischen Glauben dogmatisch folgendermaßen und dies sollte den Piusbrüder in den Ohren klingen: „Wer deshalb sagt, der Römische Papst besitze lediglich das Amt der Aufsicht bzw. Leitung, nicht aber die volle und höchste Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche, nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitte, sondern auch in solchen, die die Disziplin und Leitung der auf der ganzen Erde verbreiteten Kirche betreffen; oder er habe diese seine Vollmacht nicht ordentlich und unmittelbar sowohl über alle und die einzelnen Hirten und die Gläubigen, der sei ausgeschlossen – anathema sit.“ (DH 3064). Er ist also von der Heilsgemeinschaft der Kirche getrennt und sein ewiges Seelenheil steht in Frage, wenn er sich nicht zu Lebzeiten bekehrt.
Dieser Ernst der Heilsfrage, der zeigt, dass eine schismatische Weihe nicht ein (reifungsbedingtes) pubertäres Aufbegehren gegen die väterliche Autorität des Papstes ist, entlarvt die sonderbare Rechtfertigung von schismatischen Akten mit einem angeblichen Notstand, der zum offenen Ungehorsam gegen den Papst zwinge, als die Ausgeburt von theologischem Unsinn, ja von Wahnwitz. Träfe die Behauptung zu, dass hier ein Notstand vorliege, der es einem Priester erlaubt, Bischöfe anzuweisen, andere Priester zum Bischof zu weihen, dann würde dies bedeuten, dass die Verheißung der Unzerstörbarkeit und Unfehlbarkeit von der katholischen Kirche und dem Papst auf die Piusbruderschaft und ihren Generaloberen Pagliarani übergegangen ist.
Auch Luther hat sich in seiner Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ (1520) auf den Notstand berufen, um ein Konzil aus Laien ohne Bischöfe einzuberufen, „Wenn der Papst ärgerlich der Christenheit ist“ (Weimarer Ausgabe 6,413). Der Unterschied zur Piusbruderschaft ist der, dass Luther aus der katholischen Hermeneutik von Schrift-Tradition-Lehramt die Schrift herausnahm und in seiner Interpretation zu einzigen Maßstab des Glaubens machte, während die Piusbrüder allein die Tradition nach ihrem Gusto zum Maßstab des Katholischen machen wollen. Aber auch die progressistischen Antipoden der Piusbrüder sind mehr protestantisch als katholisch, weil sie die Synode der Bischöfe in eine Versammlung aller Gläubigen aufgrund des Taufsakraments mutieren lassen und damit das apostolische Lehramt der Bischöfe und des Papstes zumindest praktisch leugnen. Woher sie diese Sicherheit gewinnen, dass in ihrer Splittergruppe der katholische Glaube bewahrt ist und dass Christus statt Papst Leo XIV. nun provisorisch Pagliarani zum obersten und unfehlbaren Lehrer der ganzen Christenheit eingesetzt habe, wird auf ewig ein unlösbares Rätsel bleiben; oder ein gordischer Knoten, der nicht gelöst, sondern nur mit dem „Schwert des Geistes“ zu durchzuschlagen ist, nämlich dem „Wort Gottes“ (Eph 6,17).
Nach Irenäus von Lyon ist die Offenbarung allein der ganzen apostolischen Kirche übergeben worden und nicht den Gnostikern, die sich mit ihrem Sonderwissen erhaben fühlten über die einfachen Katholiken und Bischöfe.
Der apostolische Glaube bleibt präsent in der Heiligen Schrift und der Apostolischen Tradition, wie er authentisch auszulegen nur den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des hl. Petrus in Rom von Christus im Heiligen Geist anvertraut wurde. „ Damit bringen wir alle in Verlegenheit, die auf jede nur erdenkliche Art und Weise, selbstgefällig, in eitler Prahlerei beziehungsweise in Blindheit und übler Absicht abwegige Zirkel gründen. Denn mit der von Petrus und Paulus gegründeten Kirche von Rom… muss wegen ihrer besonderen Gründungsautorität jede andere Kirche übereinstimmen… In ihr ist die Tradition, die auf die Apostel zurückgeht allezeit aufbewahrt worden.“ (Gegen die Häresien III, 3,2).
Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich. Die Tradition enthält und vermittelt die Offenbarung in der Liturgie und der Lehre der Kirche, besonders in der Eucharistie. Und wenn die Piusbrüder auch tausendmal ihre Vorwürfe gegen das II. Vatikanische Konzil erheben, werden diese durch Wiederholung nicht wahrer.
Jeder, der die Lehre der Kirche kennt und studiert hat in ihrer begrifflichen Entwicklung und lehramtlichen Vorlage kann mit bloßen Auge sehen, dass das II. Vatikanische Konzil keinen Millimeter vom katholischen Glauben abgewichen ist.
Die Wahrheit ist, dass das Konzil die katholische Wahrheit kraftvoller und klarer herausgearbeitet hat sowohl gegen den Vorwurf seiner Unvereinbarkeit mit einer Moderne (die sich als „Humanismus ohne Gott“ selbst missversteht) als auch gegen die Versuchung sich dem agnostischen Zeitgeist zu unterwerfen. Alle kirchliche Lehre muss nach der inneren Beziehung zwischen Natur und Gnade, Vernunft und Glaube ausgelegt werden.
Missbrauch in der Liturgie und Verdunkelung von geoffenbarten Wahrheiten sind nicht der Kirche zur Last zu legen, sondern einzelnen Geistlichen und Theologen, die sich dieser Straftaten gegen Offenbarung und Kirche schuldig gemacht haben.
Auch wer geistlich mehr mit der lateinischen Liturgie in die Variante des Messbuches von 1962 verbunden ist, kann nicht die Gültigkeit der Sakramente in der neuern rituellen Form und das Recht des Papstes den Ritus ordnen und umgekehrt.
Der Papst übt dieses Recht freilich nicht willkürlich aus, sondern hält sich an die innere Ordnung der von Christus eingesetzten Gottesverehrung und sakramentalen Heilsvermittlung.
In keinen Fall und unter keiner Bedingung darf man in der katholischen Kirche sich selbst zum Lehrer des Glaubens und oberstem Richter erklären mit dem Hinweis darauf, dass andere das auch illegitim tun.
Die Einheit der Kirche, die wir im Credo als eine Gabe Gottes bekennen, ergibt sich nicht aus dem K.O.-Sieg im Kampf von Modernisten und Traditionalisten, so als ob die Kirche in Parteien gespalten wäre, oder in einem faulen Kompromiss.
Vielmehr sollen wir erkennen, dass die Einheit der Kirche in Lehre und Liturgie in der Einheit des Vaters mit dem Sohn im Heiligen Geist begründet und uns geschenkt ist. Gemäß der Orientierung aller Gläubigen an Schrift und Tradition und unter der Leitung des Lehramtes der Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri „sollen wir zur Einheit im Glauben und in der Erkenntnis des Sohnes Gottes gelangen.“ (Eph 4, 13). Beten wir!
Archivfoto Kardinal Müller beim Konklave 2025 (c) Vatican Media/Screenshot
© 2026 www.kath.net