Britische Regierung will ein Verbot für katholische Premierminister aufheben

18. September 2026 in Weltkirche


Noch immer dürfen Juden und Katholiken den Monarchen weder direkt noch indirekt bei bestimmten kirchlichen Ernennungen beraten – Für Katholiken stellt ein Verstoß dagegen sogar eine Straftat dar


London (kath.net/pl) Der britische Premierminister Andy Burnham hat die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für die Beratung des Monarchen bei bestimmten Ernennungen in der Anglikanischen Kirche an den Lordkanzler übertragen. Gleichzeitig kündigte er einen Gesetzentwurf an, der die rechtliche Beschränkung aufheben soll, die ihn als Katholiken an der Wahrnehmung dieser Pflichten hindert. Das berichtet die polnische Katholische Nachrichtenagentur (KAI).

Das geltende Verbot beruht auf dem *Roman Catholic Relief Act* von 1829 und dem *Jews Relief Act* von 1858. Diese Vorschriften untersagen Katholiken und Juden, den Monarchen direkt oder indirekt bei bestimmten kirchlichen Ernennungen zu beraten. Für Katholiken stellt ein Verstoß gegen dieses Verbot zudem eine Straftat dar. Burnham gab seine Entscheidung am 10. September in einer schriftlichen Erklärung bekannt, die dem britischen Parlament vorgelegt wurde.

Burnham bezeichnete es gemäß Darstellung der KAI als „nicht hinnehmbar, dass eine rechtliche Hürde existiert, die Menschen jeglichen Glaubens daran hindert, alle mit meinem Amt verbundenen Pflichten wahrzunehmen“. Er kündigte an, den Gesetzentwurf „bei nächster Gelegenheit“ vorzulegen, und bezeichnete die geltenden Vorschriften als „veraltete und archaische Anomalie“.

Burnham bekennt sich weiterhin zum Katholizismus, auch wenn er seinen Glauben seit Jahren nicht mehr regelmäßig praktiziert. Er ist der erste britische Premierminister, der das Amt als Katholik antrat. Die Regierung hat bislang keinen detaillierten Zeitplan für die Reform genannt.

Die geplante Änderung ist allerdings von begrenzter praktischer Bedeutung, da die Rolle des Premierministers im Verfahren zur Ernennung von Bischöfen heute weitaus geringer ist als in der Vergangenheit. Sie wird weder den Status der Church of England als Staatskirche noch die Bestimmungen für den Monarchen ändern, der in Gemeinschaft mit der Church of England stehen muss.


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