Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden

24. September 2026 in Schweiz


Schweizer Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel ab – Ausgangsvorwurf: Auflagen wie Qualitätssicherung und mehr weibliche Professorenschaft seien nicht erfüllt worden


Basel (kath.net) Der Schweizerische Akkreditierungsrat hatte der Hochschule 2025 die Akkreditierung als universitäre Institution entzogen. Der Rat begründete dies damit, dass die Staatsunabhängige Theologische Hochschule Basel vier von neun Auflagen nicht ausreichend erfüllt habe. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Diese Auflagen betreffen laut Gericht unter anderem das Qualitätssicherungssystem und Maßnahmen, „welche zum Ziel haben, eine weibliche Besetzung in der Professor:innenschaft zu erreichen“.

Im Hin und Her über diese Entscheidung hat nun das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (St. Gallen) die Beschwerde der STH Basel gegen den Entzug ihrer Akkreditierung nun abgewiesen, berichet „idea“ weiter und begründete dies u.a. mit dem öffentlichen Interesse daran, dass nur Hochschulen akkreditiert seien, „welche die gesetzlichen Voraussetzungen und allfällige Auflagen vollständig erfüllen“. Die STH könne aber ein neues Gesuch um Akkreditierung stellen und aufzeigen, dass sie die Voraussetzungen dafür vollständig erfülle. Die Hochschule kann noch vor die höchste Instanz gehen.

Die Einrichtung wurde 1970 als Freie Evangelisch-Theologische Akademie gegründet und trägt seit 1994 den heutigen Namen. Sie bietet ein bibelorientiertes Theologiestudium. In einer Mitteilung dieser Theologischen Hochschule heißt es angesichts des Urteils: „Ganz unbesehen davon werden Lehre und Forschung weiterhin in der bekannt und anerkannt hohen Qualität weitergeführt!“ Auch sei das Recht der STH, Titel für ihre Abschlüsse zu verleihen, nicht an die Akkreditierung gebunden.

Foto: Symbolbild


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