
8. Oktober 2026 in Prolife
Der Bundesstaat Victoria wird den Zugang zu Euthanasie und assistiertem Suizid weiter erleichtern und folgt damit einem Trend, der auch in anderen Ländern zu beobachten ist.
Melbourne (kath.net/LifeNews/jg)
Im australischen Bundestaat Victoria ist die Zahl der Euthanasiefälle innerhalb von fünf Jahren um 400 Prozent gestiegen. Im jüngsten Bericht der Regierung von Victoria wird angegeben, dass in der Periode von 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 insgesamt 140 Euthanasiefälle gezählt wurden. In der gleichen Periode der Jahre 2020/21 waren es 28 Fälle.
Allein im letzten Jahr ist die Zahl der Fälle um 59 Prozent gestiegen. In der Vorperiode waren es erst 88.
Der Bericht zeigt auch, dass die Tode durch assistierten Suizid und Euthanasie 1,1 Prozent aller Todesfälle in Victoria ausmachen. Das sind fast viermal so viele wie im ersten Jahr der Legalisierung 2019/20, als es 0,3 Prozent aller Todesfälle waren.
Bei assistiertem Suizid verabreicht sich die Person das Mittel, das zu ihrem Tod führt, selbst. Wird das Mittel vom medizinischen Personal gegeben, spricht man von Euthanasie.
In der Periode 2025/26 gab es insgesamt 512 Fälle von Euthanasie und assistiertem Suizid. Das ist eine Zunahme von mehr als 31 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. 372 dieser Fälle oder 72,66 Prozent betrafen assistierten Suizid, 140 Fälle oder 27,34 Prozent betrafen Euthanasie.
Die Zahl der Anträge stieg im Lauf des letzten Jahres von 118 in der Periode 2024/25 auf 179 in der Periode 2025/26, ein Anstieg um 50 Prozent.
In der Periode 2025/26 gab es nur drei Anträge, bei denen eine zusätzliche Begutachtung der Entscheidungsfähigkeit angeordnet wurde. Seit der Legalisierung von assistiertem Suizid und Sterbehilfe im Juni 2019 gab es insgesamt nur 38 derartige Anordnungen.
Seit der Legalisierung von assistiertem Selbstmord und Euthanasie im Jahr 2019 bis Ende Juni 2026 haben 2.188 Menschen ihr Leben auf diese Weise beendet.
Ausweitung des Euthanasiegesetzes im Bundesstaat Victoria ab 2027
Zu den zahlreichen Änderungen, welche die Regierung des australischen Bundesstaates Victoria vorgenommen hat, gehören Berichten zufolge die Anhebung der Prognosefrist für Personen, die ihr Leben durch assistierten Suizid oder Sterbehilfe beenden möchten, von sechs auf zwölf Monate sowie die Aufhebung der Beschränkung für Ärzte, die Möglichkeit des assistierten Suizids oder der Sterbehilfe gegenüber einem ihrer Patienten unaufgefordert anzusprechen.
Bisher musste den Betroffenen eine Lebenserwartung von höchstens sechs Monaten prognostiziert worden sein, um assistierten Suizid oder Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, es sei denn, bei ihnen war eine neurodegenerative Erkrankung diagnostiziert worden; in diesem Fall konnte die Prognose auf eine Lebenserwartung von 12 Monaten ausgeweitet werden. Nun wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass die zulässige Lebenserwartung für alle Erkrankungen auf 12 Monate verdoppelt wurde.
Ärzte dürfen zudem erstmals von sich aus das Thema assistierter Suizid und Sterbehilfe bei Patienten ansprechen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sich dem Lebensende nähern. Außerdem werden medizinische Fachkräfte, die aus Gewissensgründen Einwände gegen den unterstützten Suizid und die Sterbehilfe haben, verpflichtet, die Patienten darüber zu informieren.
Der Bericht geht davon aus, dass in Zukunft die Anzahl der Anträge für assistierten Suizid und Euthanasie steigen wird.
Lebensschützer sehen in der Entwicklung in Australien die Bestätigung eines Trends. Sobald Euthanasie und assistierter Suizid legalisiert werden, werden Schutzbestimmungen nach und nach aufgeweicht und der Zugang erleichtert.
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