
17. Oktober 2026 in Prolife
‚Still zu stehen und bestimmte Überzeugungen in einem öffentlichen Raum zu haben, sollte niemals ein Verbrechen sein‘, erklärte Vaughan-Spruce.
Birmigham (kath.net/jg)
Die britische Lebensschützerin Isabel Vaughan-Spruce hat bei einer Anhörung vor einem Gericht in Birmingham auf „nicht schuldig“ plädiert. Ihr wird vorgeworfen, durch ihre bloße Anwesenheit und stilles Gebet in der Nähe einer Abtreibungsklinik gegen die „Pufferzonen“-Regelung verstoßen zu haben. Der Strafprozess ist für den Zeitraum vom 25. bis 29. Januar 2027 angesetzt.
Vaughan-Spruce war bereits 2023 freigesprochen worden und hatte sppäter eine Entschädigung von der Polizei erhalten, nachdem sie zweimal unrechtmäßig wegen stillen Gebets festgenommen worden war. Dennoch wurde sie im Dezember 2025 erneut strafrechtlich belangt – diesmal als erste Person unter der nationalen Gesetzgebung zu Pufferzonen, die im Oktober 2024 in Kraft trat. Diese verbietet innerhalb eines Radius von 150 Metern um Abtreibungseinrichtungen Handlungen, die darauf abzielen, „die Entscheidung einer Person zu beeinflussen, Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen, bereitzustellen oder zu erleichtern“.
Ihre Verteidigung, unterstützt von Alliance Defending Freedom (ADF), argumentiert, dass die Strafverfolgung einen Missbrauch des Verfahrens darstelle und ihre grundlegenden Menschenrechte verletze, insbesondere die Gedanken- und Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Anwälte betonen, dass Vaughan-Spruce „herausgegriffen“ worden sei: Wäre sie nicht als Anhängerin der Lebensschutzbewegung bekannt, wäre ihre bloße Anwesenheit in der Pufferzone nicht als Straftat gewertet worden. Dies komme einer Diskriminierung gleich. Zudem fielen stilles Gebet und bloße Präsenz nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, das vom Parlament nicht dazu gedacht gewesen sei, solches Verhalten zu kriminalisieren. Es könne nicht in die absoluten Rechte auf Gedankenfreiheit und religiöse Überzeugung eingreifen.
Der Richter stellte am ersten Tag der dreitägigen Anhörung fest, dass das Gesetz eine „Handlung“ innerhalb der Pufferzone voraussetze. Die ursprüngliche Anklage sei „nicht korrekt formuliert“ gewesen, und die Staatsanwaltschaft trage die Beweislast, dies klarzumachen. Er betonte: „Dieser Fall handelt nicht von Abtreibungsrechten; er handelt von einer Straftat, die das Parlament definiert hat … Gerichte sind nicht dazu da, über die Ansichten von Menschen zu urteilen.“
Am zweiten Tag ließ der Richter fünf neue Anklagen zu – jeweils eine für jede Gelegenheit, an der Vaughan-Spruce still in der Zone gestanden und gebetet haben soll. Er merkte an: „Stehen ist kein Verbrechen … Es spielt keine Rolle, wie oft man es tut, bloße Anwesenheit reicht nicht aus.“ Der Fokus müsse darauf liegen, ob sie die Absicht gehabt habe, andere zu beeinflussen oder zu belästigen. Vaughan-Spruce plädierte auf alle neuen Anklagen „nicht schuldig“.
In einer Stellungnahme erklärte Vaughan-Spruce: „Still zu stehen und bestimmte Überzeugungen in einem öffentlichen Raum zu haben, sollte niemals ein Verbrechen sein. Doch trotz mehrfacher Rechtfertigung und einer finanziellen Einigung nach zwei unrechtmäßigen Festnahmen wurde ich im vergangenen Jahr erneut wegen meiner bloßen Anwesenheit in einer ‚Pufferzone‘ angeklagt und habe heute frische Anklagen erhalten. Ich bin zutiefst beunruhigt über diese Verletzung des grundlegenden Rechts auf meine eigenen Gedanken und meine tief empfundenen christlichen Überzeugungen betreffend den Lebensschutz. Ich bete, dass gesunder Menschenverstand und Freiheit obsiegen, damit niemand sonst wegen dessen, was er glaubt, strafrechtlich behandelt werden muss.“
Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater von ADF in London, erklärte: „Jemanden allein deshalb strafrechtlich zu belangen, weil er eine bestimmte Überzeugung an einem bestimmten Ort hegt, kommt einer Gedankenpolizei gleich, die in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz hat.“
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