Frauenministerin:Abtreibung von Behinderten ist Schande für Österreich

9. März 2005 in Österreich


Die österreichische Gesundheits- und Frauenministerin Rauch-Kallat übt scharfe Kritik an "eugenischer Indikation" in der Abtreibungs-Gesetzgebung.


Wien (www.kath.net / PEW / red) Als „Schande für Österreich“ hat die österreichische Gesundheits- und Frauenministerin Maria Rauch-Kallat die eugenische Indikation in der österreichischen Abtreibungsgesetzgebung bezeichnet. Diese stößt seit Jahren auf die Kritik von Behinderten-Vertretern. Behinderte Kinder dürfen in Österreich bis zum neunten Monat abgetrieben werden.

Laut dem 1975 in Kraft getretenen Paragrafen 97 des Strafgesetzes ist eine Abtreibung unter anderem dann straffrei, wenn sie binnen der ersten drei Schwangerschaftsmonate vorgenommen wird oder wenn unter anderem „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt“ ist. Das bedeutet, dass bei einer diagnostizierten Behinderung des Kindes die Drei-Monats-Frist nicht gilt.

Behinderte Kinder dürfen – im Gegensatz zu gesunden Kindern – bis zum neunten Monat abgetrieben werden. Wiederholte Kritik an der Diskriminierung Behinderter auf Grund der „eugenischen Indikation“ war in den vergangenen Jahren auch von der Österreichischen Bischofskonferenz und von der Ärztekammer gekommen.

Im Jahr 2000 schlug der damalige Sozialminister Herbert Haupt vor, die "eugenische Indikation" zeitlich zu beschränken. Maria Rauch-Kallat nahm am Montagabend im „Club Alpha“ in Wien an einer Diskussion zum Thema „30 Jahre Fristenregelung - wohin geht der Weg?“ teil.

Die Diskussion fand im Rahmen der vom Hildegard-Burjan-Komitee veranstalteten „Hildegard-Burjan-Gespräche“ statt, die dem Andenken an die Gründerin der Schwesterngemeinschaft „Caritas Socialis“ gelten. Wie die Publizistin und Vorsitzende des Burjan-Komitees, Ingeborg Schödl, sagte, sei das Thema Abtreibung aus mehreren Gründen eng mit Hildegard Burjan verbunden.

So habe sich Burjan als erste christlich-soziale Abgeordnete der Ersten Republik vornehmlich für die Rechte der Frauen und die Verbesserung ihrer sozialen Situation eingesetzt. Zudem stand sie selbst, die immer wieder schwer krank war, 1910 vor der Frage, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen oder nicht. Gegen den Rat der Ärzte entschied sie sich für ihr Kind. Zudem gründete Hildegard Burjan in Österreich das erste Mutter-Kind-Heim für ledige Mütter.


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