8. Oktober 2013 in Aktuelles
Stellvertretender Pressesprecher des Vatikans mahnt zur Vorsicht: das Schreiben wurde nicht von der apostolischen Administration der Erzdiözese geschweige denn vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, veröffentlicht
Rom-Freiburg (kath.net)
Der Vatikan ist über das die Freiburger Handreichung für Seelsorger , aus denen de facto hervorgeht, dass "Wiederverheiratet Geschiedene" zur Kommunion gehen dürfen, irritiert. Dies berichtet die italienische Tageszeitung "La Repubblica" am Dienstag. Pater Ciro Benedettini, der stellvertretende Pressesprecher des Vatikans, mahnt allerdings auch zur Vorsicht und erinnert, dass das Schreiben weder von der apostolischen Administration der Erzdiözese geschweige denn vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, veröffentlicht wurde. "Das ist eine autonome Initiative eines internen Diözesanbüros."
Auch "La Stampa" zitiert Vatikansprecher Federico Lombardi mit den Worten: «Es ändert sich nichts». Es gebe keine Neuigkeiten in Sachen wiederverheiratete Geschiedene. Es handle sich zudem nicht um ein offizielles bischöfliches Dokument, sondern um ein Schreiben des Seelsorgeamtes, so Lombardi zu «La
Stampa». Die Zeitung selbst spricht von einer «Bresche von Freiburg».
Kurienkardinal Velasio De Paolis äußerte sich gegenüber «La Stampa» befremdet über den Vorgang. Es sei «erstaunlich», dass eine Initiative dieser Art von einer großen und bedeutenden Diözese wie Freiburg ausgehe, die zudem vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz geleitet werde, sagte er der Zeitung.
Wiederverheiratete Geschiedene seien in einer Situation, die dem göttlichen Gesetz über die Ehe widersprächen, so De Paolis. Daher sei es «evident», dass ein Priester ihnen die Kommunion verweigern müsse, so der Kirchenrechtler und frühere Leiter der Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls.
Italienische Zeitung ´La Repubblica´ titelt: ´Deutschland: Ja zu Sakramenten für Geschiedene - Verstoß in der Diözese Freiburg - Vatikan irritiert´
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