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Los von Rom?

7. Oktober 2013 in Deutschland, 68 Lesermeinungen
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Die Erzdiözese Freiburg veröffentlicht eine Handreichung für Seelsorger: Wiederverheiratet Geschiedene dürfen zur Kommunion gehen. UPDATE: Deutsche Bischofskonferenz widerspricht "Spiegel"-Bericht


Freiburg (kath.net)
Die Erzdiözese Freiburg hat diese Woche eine Handreichung für Seelsorger veröffentlicht, die im offensichtlichen Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche stehen dürfte. Wiederverheirateten Geschiedenen möchte man jetzt im Erzbistum "Seelsorgegespräche" anbieten, um auf die in der Kirche gegeben Mittel und Wege "einer rechtlichen Klärung ihrer Situation" hinzuweisen. In der Handreichung werden Wege beschrieben, wie nach einer Scheidung erneut standesamtlich verheiratete Katholiken "mit offizieller Erlaubnis" zur Kommunion und zur Beichte gehen können. Am Ende eines "seelsorglich und theologisch fundierten Gesprächsprozesses" mit einem Pfarrer könne eine "verantwortete Gewissensentscheidung" stehen, heißt es in dem Papier. "Wir wollen deutlich machen, dass uns Wiederverheiratete und Geschiedene willkommen sind und sie ganz zur Kirche gehören", meinte der für die Seelsorge im Erzbistum verantwortliche Domkapitular Andreas Möhrle am Montag gegenüber der KNA. Für zum zweiten Mal verheiratete Paare sind auch spezielle Gebetsfeiern geplant. Außerdem sollen Wiederverheiratete in Einzelfällen und nach Einzelerlaubnis der Kirchenleitung in den Pfarrgemeinderat gewählt werden können. Kleines Detail am Rande: Erzbischof Robert Zollitsch soll das Dokument nicht unterschrieben haben.


Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am Montag am frühen Abend übrigens "Spiegel"-Aussagen widersprochen. Spiegel Online hatte in dem Zusammenhang folgendes behauptet: "Auch Papst Franziskus hatte Reformen angemahnt und die deutschen Bischöfe aufgefordert, stärker auf Wiederverheiratete zuzugehen." Für Beobachter war schnell klar, dass diese Spiegelbehauptungen eine glatte Falschmeldung ist. Matthias Kopp, der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat dazu am Montag gegenüber kath.net erklärt: "Es gibt nur die allgemein bekannten Äußerungen des Heiligen Vaters zur Frage der Pastoral der Wiederverheiratet Geschiedenen. Diese Äußerungen sind vom Heiligen Vater nicht speziell an die deutsche Kirche gerichtet worden."

Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, hat übrigens vor wenigen Wochen klargestellt, dass geschiedene Katholiken nach erneuter Heirat weiterhin nicht zur Kommunion zugelassen werden können. Die Unauflöslichkeit jeder gültig und sakramental geschlossenen katholischen Ehe gelte absolut. Weil es sich dabei um eine «göttliche Norm» handle, könne die Kirche darüber nicht verfügen. Kath.net hat berichtet.

Kathpedia: Katholische Kirche über "Wiederverheiratet Geschiedene"


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