Vatikanist: ‚Deutsche Bischöfe spannen den Wagen vor das Pferd’

8. Mai 2015 in Deutschland


Die deutsche Bischofskonferenz orientiert sich in der Antwort auf den Fragebogen zur Familiensynode im Oktober 2015 an der bereits weitgehend geübten Praxis bezüglich wiederverheirateten Geschiedenen und Homosexuellen, schreibt Sandro Magister.


Rom (kath.net/jg)
Die Antwort der Deutschen Bischofskonferenz auf den Fragebogen für die Bischofssynode 2015 spiegelt die bereits weitgehend geübte Praxis wieder: Kommunion für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete, Toleranz für Zweitehen, Anerkennung homosexueller Partnerschaften. Das schreibt der italienische Vatikanist Sandro Magister auf seinem Blog.

Bereits im Februar 2015 hatte Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), mit der Aussage aufhorchen lassen, die deutschen Bistümer seien „keine Filialen von Rom“. kath.net hat berichtet.

Diese Position wird nun bekräftigt. Auf die Frage, was getan werden könne, „um auf der Ebene der Ortskirche gemeinsame pastorale Richtlinien zu fördern“ lautet die Stellungnahme der DBK: „Ein Teil der Antworten befürwortet mit Verweis auf soziale und kulturelle Unterschiede regionale Vereinbarungen zu pastoralen Richtlinien auf Ebene der Ortskirchen. Grundlage könnten auch diözesane Gesprächsprozesse zum Thema Ehe und Familie sein, deren Ergebnisse dann mit anderen Teilkirchen diskutiert würden. Voraussetzung hierfür sei die Dialogfähigkeit aller Beteiligten.“ (Frage 36)

Angesichts der bereits geübten Praxis sei deutlich, was hier gemeint sei, schreibt Magister. In beinahe allen Diözesen Deutschlands würden geschiedene Wiederverheiratete die sakramentale Lossprechung und die Eucharistie erhalten. Dies sei bereits in einem Dokument der DBK vom 24. November 2014 zum Ausdruck gekommen. Im Dokument „Theologisch verantwortbare und pastoral angemessene Wege zur Begleitung wiederverheirateter Geschiedener“ haben die deutschen Bischöfe damals angeregt, zivil Wiederverheiratete unter bestimmten Voraussetzungen zur Beichte und zur Kommunion zuzulassen.

Das Dokument sei nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer, italienischer, französischer und spanischer Sprache auf der Internetseite der DBK abrufbar. Dies sei ein Indiz für einen über den deutschen Sprachraum hinausgehenden Adressatenkreis, schreibt Magister. In gleicher Weise sei die Antwort der DBK auf den Fragebogen zur Bischofssynode 2015 mehrsprachig veröffentlicht worden.

Im letztgenannten Dokument unterstütze die DBK – nachdem sie das „Volk Gottes“ befragt habe – nicht nur die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Beichte und Kommunion, sondern bringen auch ihre Hoffnung zum Ausdruck, die Kirche möge eine zweite zivilrechtliche Ehe segnen, dass die Eucharistie auch nichtkatholischen Ehepartnern von Katholiken gespendet werde und homosexuelle Beziehungen und Partnerschaften gewürdigt werden, wenn bestimmte Werte gelebt würden.

An anderer Stelle würden die deutschen Bischöfe schreiben, sie wollten die Lehre der Gesamtkirche nicht in Frage stellen, fährt Magister fort. Sie würden aber nicht erklären, wie sie diese Lehre mit den pastoralen Praktiken, die sie in Deutschland bereits eingeführt hätten, in Einklang bringen wollten, kritisiert der Vatikanist.

Nach Ansicht von Gerhard Kardinal Müller, dem Präfekten der Glaubenskongregation, sei eine Übereinstimmung unmöglich. Die Vorstellung, eine Bischofskonferenz könne ein Lehramt unabhängig vom gesamtkirchlichen Lehramt, ohne Gemeinschaft mit dem Papst und der Gemeinschaft der Bischöfe etablieren, sei eine antikatholische Idee, zitiert Magister den deutschen Kurienkardinal.


Link zur Antwort der deutschen Bischofskonferenz auf den Fragebogen für die XIV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2015 (siehe insbesondere die Antworten zu den Fragen 36 – 40):
Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute



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