30. Juli 2015 in Kommentar
Abgetriebene Kinder sind in Deutschland durch kein Gesetz vor Missbrauch und Verwertung wirklich geschützt. Kommentar zu Aussagen des Bundesfamilienministeriums wegen des Planned Parenthood-Skandals. Gastkommentar von Alexandra Maria Linder
Berlin (kath.net/pl) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte auf eine kath.net-Anfrage wegen pro familia geantwortet, dass für Deutschland gelte: Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten. Die Stellungnahme des Ministeriums findet sich hier in voller Länge: Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch tote Embryonen und Föten.
Die Antwort des Ministeriums ist unvollständig und teilweise nicht korrekt.
Der Handel mit Organen und Geweben zur Heilbehandlung ist in der Tat verboten, nichts aber ist gesetzlich darüber zu finden, ob das auch für die Verwendung abgetriebener Kinder in Forschung und Kosmetik gilt. In Deutschland ist dies, soweit ich das überblicken kann, bisher zumindest noch keine gängige Praxis, aber erstens möglich, zweitens nicht kontrolliert und drittens mit Umsatz verbunden. Verbote in Deutschland kann man außerdem umgehen, indem man unauffällig Konzerne hinter den Grenzen, zum Beispiel in der Schweiz und in Frankreich, beliefert. Tatsächlich ist es so, dass abgetriebene Kinder in Deutschland durch kein Gesetz vor Missbrauch und Verwertung wirklich geschützt sind; das Embryonenschutzgesetz gilt nur für Kinder, die im Reagenzglas gezeugt werden.
Gänzlich fehlinformiert zeigt sich das Ministerium in Bezug auf Pro Familia. Es liegt keineswegs eine Verwechslung zwischen der amerikanischen Planned Parenthood und der IPPF vor. Vielmehr sind Pro Familia und die amerikanische Planned Parenthood zwei der acht Gründungsmitglieder des IPPF-Dachverbandes (1952), arbeiten also offensichtlich seit Jahrzehnten zusammen und vertreten dieselben Ziele, die unter anderem in der IPPF-Charta nachzulesen sind. 1965 wurde im Pro Familia-Verband der Begriff Geburtenkontrolle durch den Begriff Familienplanung ersetzt, gegründet wurden beide Verbände von Eugenikern (Margret Sanger und Hans Harmsen). Diese und weitere Zusammenhänge können jederzeit in großer Fülle ergänzt und weiter aufgezeigt werden.
Der Verein Pro Familia ist seit vielen Jahren mit Finanzierung aus Steuergeldern tätig, obwohl zwei grundlegende Interessenkonflikte vorliegen:
1. Ideologischer Konflikt: Pro Familia tritt für die Abschaffung jeglicher gesetzlichen Regelung zur Abtreibung ein. Zusammen mit der IPPF vertritt der Verein, inzwischen kaum noch verborgen, ein Frauenrecht auf Abtreibung, darf aber Frauen im Schwangerschaftskonflikt im Rahmen eines seinen Zielen absolut zuwiderlaufenden Gesetzes beraten.
2. Finanzieller Konflikt: Pro Familia verdient in seinen medizinischen Zentren (u.a. Saarbrücken, Bremen, Mainz) Geld mit Abtreibungen, soll aber gleichzeitig in der Beratungsstelle nebenan gesetzeskonform und objektiv auch zum Leben hin beraten, auf den Umsatz also bewusst verzichten.
Mitgliedsbeiträge der IPPF, Materialen, die der deutschen Gesetzgebung widersprechen, Reisen zu Veranstaltungen, die für ein Frauenrecht auf Abtreibung eintreten (darunter regelmäßige Teilnahme als Referenten an Kongressen des internationalen Abtreiberverbandes FIAPAC) werden auch mit Mitteln des deutschen Familienministeriums finanziert. Daher sollte der Verband Pro Familia vor allem in Bezug auf seine Gesetzeskonformität, die Beratungsqualität und die durch Abtreibung erzielten Umsatzzahlen umgehend sorgfältig geprüft werden.
Alexandra Maria Linder M.A. (Foto) ist stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für alle/ALfA e.V. Sie hat mehrere Bücher in diesem Themenbereich veröffentlicht.
kath.net-Buchtipp
Geschäft Abtreibung
Von Alexandra M. Linder
176 Seiten, Hardcover
2009 Paulinus
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Alexandra Linder (Stellv. Bundesvorsitzendes der Aktion Lebensrecht für alle/ALfA: Milliardengeschäft Abtreibung
Foto oben (c) Kirche in Not/Screenshot
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