Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| 'Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch tote Embryonen und Föten'30. Juli 2015 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Bundesfamilienministerium antwortet auf kath.net-Anfrage nach US-Skandal um Planned Parenthood Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten. Berlin (kath.net/pl) In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit fetalem Gewebe: Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten. Dies antwortete die Pressestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf eine kath.net-Anfrage. kath.net hatte wegen des Skandals der US-Organisation Planned Parenthood nach Bekanntwerden von Enthüllungsvideos über den Verkauf von Organen und Körperteilen abgetriebener Babys gefragt: Überprüfen Sie in Deutschland den Umgang von pro familia mit fetalem Gewebe, das aus Abtreibungen stammt? Kann ein Verkauf von Organteilen abgetriebener Kinder durch pro familia Deutschland sicher ausgeschlossen werden? Da das Bundesfamilienministerium pro familia unterstützt, fragte kath.net außerdem nach, ob möglicherweise Gelder des Familienministeriums in das umstrittene US-Unternehmen Planned Parenthood fließen. Anna-Lena Guillaume, Pressereferentin des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat kath.net wörtlich geantwortet: Das BMFSFJ unterstützt den pro familia Bundesverband. Bei pro familia handelt es sich nicht um einen deutschen Zweig von Planned Parenthood. Pro familia ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Internationalen Familienplanungsorganisation IPPF (International Planned Parenthood Federation) mit Sitz in London. Aufgrund der Namensähnlichkeit zur Planned Parenthood Federation of America (PPFA), kurz Planned Parenthood, entstehen offensichtlich Verwechselungen. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit fetalem Gewebe: Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten. Das Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch Organe und Gewebe toter Embryonen und Föten. Die Entnahme von Organen oder Geweben bei einem toten Embryo oder Fötus zur Übertragung auf einen anderen ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 4a TPG zulässig. Alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, auch alle Ärzte und Ärztinnen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für die Überwachung der Vorschriften des TPG sind die Länder zuständig. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |