18. April 2018 in Kommentar
Es ist nicht wahr, dass es nur mich als einzige Ordensanwärterin gäbe, vielmehr gibt es gegenwärtig noch mindestens vier weitere Frauen, die eintreten wollen. Gastkommentar von Claudia Schwarz über die aktuelle Situation des Klosters Altomünster
München (kath.net) Leider hat sich kath.net bei seinem Bericht über die Auflösung unseres Klosters ausschließlich auf die fehlerbehaftete Pressemitteilung des Ordinariats München gestützt. Es ist nicht wahr, dass es nur mich als einzige Ordensanwärterin gäbe, vielmehr gibt es außer mir gegenwärtig noch mindestens vier weitere Frauen, die hier eintreten wollen, siehe Anhang (unten).
Außerdem ist es nicht wahr, dass ich lediglich eine "vermeintliche" Ordensanwärterin sei, die "zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war" vielmehr hat unsere Priorin Mutter Apollonia Buchinger OSsS mich bereits im Juli 2015 als Postulantin angenommen und hat dies in einem früheren Verfahren, welches das Erzbistum München und Freising gegen mich angestrengt hatte, eidesstattlich versichert, siehe den weiteren Anhang (unten).
Des weiteren ist es nicht wahr, dass das Dekret der Signatur ausdrücklich festhalte, "dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab und die so bezeichneten Frauen weder gültig zugelassen noch Nonnen aus einem anderen Kloster waren." Vielmehr lautet die fragliche Passage wörtlich:
"Considerandae ergo non sunt mulieres a Rev.da Recurrente candidatae, postulantes vel novitiae appellatae, ne siquidem valide admissae fuissent, nec monialis, quae in alio instituto religioso professionem emiserat",
also:
"Folglich sind die Frauen nicht zu berücksichtigen, die von der ehrwürdigen Klägerin [das bezieht sich auf unsere Priorin, Mutter Apollonia Buchinger OSsS] als Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen benannt wurden, auch wenn sie wirksam zugelassen worden sein sollten, und auch nicht die Nonne [das bezieht sich auf Schwester Walburga Hornig OSsS, die im römischen Zweig des Birgittenordens Profess abgelegt hatte, aber im April 2015 nach Altomünster gekommen war und hier hätte bleiben wollen], die in einem anderen Ordensinstitut Profess abgelegt hatte".
Die Übersetzung, die das Bistum bietet, ist sprachlich einfach falsch. Leider ist es laut Ordinariat verboten, das Dekret der Signatur, das das Ordinariat meinem Rechtsanwalt per Fax übermittelt hat, der (Medien-)Öffentlichkeit weiterzugeben, so dass ich Sie nur bitten kann, mir zu glauben, dass ich den Wortlaut des Dekrets hier korrekt zitiert habe.
In einem Video habe ich bereits am Tag der Bekanntgabe zu der Falschübersetzung des Ordinariats Stellung genommen, siehe unten.
Videostatement von Frau Claudia Schwarz über die aktuelle Situation des Klosters Altomünster
Kloster Altomünster - Eidesstattliche Versicherung von Mutter Apollonia Buchinger - Download per Klick
Kloster Altomünster - Erklärung über Ordenseintritt - Download per Klick - Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte teilweise geschwärzt, kath.net liegt die ungeschwärzte Version vor
Foto Claudia Schwarz (c) Claudia Schwarz
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