Bischofskonferenz: Kopftuchverbot "wenig wünschenswert"

6. Dezember 2018 in Österreich


Stellungnahme des Generalsekretariats der Bischofskonferenz hinterfragt Regelungsbedarf, Eignung der Maßnahme und Grundrechtskonformität


Wien (kath.net/KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz steht dem Initiativantrag der Regierung zu einem Kopftuchverbot in der Volksschule kritisch gegenüber und ortet mehre offene Fragen. Man unterstütze das Anliegen einer pädagogischen Förderung und Integration aller Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen und "teilt die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuches in der Volksschule erschwert sein kann", heißt es in der am Mittwoch abgegebenen und von Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka unterschriebenen Stellungnahme. Es sei nicht wünschenswert, wenn Kinder ein Kopftuch tragen müssen. Dennoch sei ein gesetzliches Verbot ebenso "wenig wünschenswert". Darüber hinaus sollten vor der Normierung des "Kopftuchverbots" noch wichtige offene Fragen geklärt werden.

Vgl. dazu auch den kath.net-Artikel: Politikprofessorin Barbara Zehnpfennig im „Christ in der Gegenwart“: „Wenn Demokratie nicht zuletzt das freie Handeln im öffentlichen Raum bedeutet, so wird die verhüllte und das heißt auch die entpersonalisierte Frau dieses Rechts beraubt.“

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