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| ![]() Totalverschleierung hat eine ganz unmittelbar politische Dimension29. Oktober 2018 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen Politikprofessorin Barbara Zehnpfennig im Christ in der Gegenwart: Wenn Demokratie nicht zuletzt das freie Handeln im öffentlichen Raum bedeutet, so wird die verhüllte und das heißt auch die entpersonalisierte Frau dieses Rechts beraubt. Passau (kath.net) Die Frauenverachtung, die in dem islamischen Vermummungsgebot liegt, macht zudem vor den nichtmuslimischen Frauen nicht halt. Wenn eine anständige Frau sich verhüllt, müssen alle unverhüllten Frauen als unanständig gelten. Es ist dann kein Wunder, wenn sie als Freiwild betrachtet werden. Das erläutert die Passauer Politikprofessorin Barbara Zehnpfennig in der in Freiburg erscheinenden Wochenzeitschrift Christ in der Gegenwart. Die Frau gelte im Islam als Besitz des Mannes, und sein Zugriffsrecht ist laut Koran uneingeschränkt. Außerdem erläuterte Zehnpfennig den entscheidenden Unterschied zwischen der christlichen und der muslimischen Regulierung der Sexualmoral: Das Christentum erwartet von beiden Geschlechtern ein geläutertes Verhalten zu ihrer Sexualität. Im Islam hingegen soll sich die Frau verhüllen und sich damit in der Entfaltung ihrer Personalität einschränken, um dem Mann die Anstrengung zu ersparen, sich selbst zu beherrschen. Hier zeige sich eine Ungleichbehandlung der Geschlechter, die mit unseren Menschenrechten die Rechte für den Menschen und nicht für ein Geschlecht sind unvereinbar ist. Link zum Beitrag im Christ in der Gegenwart in voller Länge: Die islamische Vollverschleierung - Kein Grundrecht auf Burka. Symbolbild: Muslimische Frauen im Ganzkörperschleier Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFrauen
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