Causa Pell bleibt weiterhin rätselhaft

22. August 2019 in Weltkirche


Zwei der Richter des australischen Kardinals sind von dessen Schuld überzeugt. Doch Weinberg, der dritte Richter, sagt, dass eine „erhebliche Möglichkeit“ bestehe, dass Pell die ihm zur Last gelegten Missbrauchstaten nicht begangen hat.


Melbourne (kath.net/pl) Nach Ansicht von Richter Mark Weinberg bestehe eine „erhebliche Möglichkeit“, dass der australische Kardinal George Pell (Archivfoto) die Missbrauchstaten nicht begangen hat, für die er derzeit in Haft sitzt. Weinberg ist einer der drei Richter, die am Obersten Gerichtshof des australischen Bundesstaates Melbourne am Mittwoch über das Berufungsverfahren von Kardinal Pell entschieden haben, er unterlag mit seiner Einschätzung der Einschätzung der beiden anderen Richter. Das berichtete die liberale Tageszeitung „The Age“ mit Sitz in Melbourne.

Richter Weinberg erläuterte, dass er von den Beweisen des Opfers nicht überzeugt sei. Er könne nicht ausschließen, dass Teile des Zeugnisses des ehemaligen Chorknaben „erfunden“ worden seien. Es gebe eine Reihe von Beweisen, die es ihm unmöglich machten, den Bericht des Opfers zu akzeptieren: „Es gab Inkonsistenzen und Diskrepanzen, und einige seiner Antworten ergaben einfach keinen Sinn.“ Pell war aber ausschließlich auf der Grundlage der Aussagen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers verurteilt worden, das den beiden anderen Richtern nicht als „Fantast“ vorkam, sondern als jemand, der die Wahrheit sagt.

Das mutmaßliche Missbrauchsopfer, das inzwischen über 30 Jahre alt ist, teilte der Jury in Pells Prozess mit, Pell habe ihn und einen weiteren Chorknaben Ende 1996 in der Sakristei der St. Patrick's Cathedral angegriffen und ihn Anfang des folgenden Jahres in einem Korridor separat angegriffen. Der andere Chorknabe starb nach einer Überdosis Heroin im Jahr 2014, er hatte niemals über den mutmaßlichen Missbrauch an ihm gesprochen. Richter Weinberg war von den Beweisen des klageführenden Opfers von Pell nicht überzeugt, der in Pells Gerichtsverfahren einmal eingeräumt hatte, dass er das Jahr seiner Misshandlung nicht „definitiv angeben“ könne.

Richter Weinberg legte großen Wert auf die Aussagen von Kirchenvertretern, die behaupteten, Pell sei in der St. Patrick's Cathedral niemals allein gelassen worden und hätte Gemeindemitglieder am Eingang begrüßt in der Zeit, als der Missbrauch angeblich stattgefunden hätte.

Auch Erzbischof Anthony Fisher, der Nachfolger von Pell im Amt des Erzbischofs von Syndey, wies in seinem offiziellen Statement nach der Urteilsverkündigung auf die unterschiedlichen Einschätzungen des Falles hin. Die zweigeteilte Entscheidung der drei Richtern stünde „in Einklang mit den unterschiedlichen Auffassungen der Jurys in der ersten und zweiten Verhandlung sowie der geteilten Meinung von juristischen Kommentatoren und der Öffentlichkeit. Vernünftige Menschen haben unterschiedliche Ansichten vertreten, als sie dieselben Beweise vorlegten, und ich fordere alle dazu auf, ruhig und höflich zu bleiben.“


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