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Kardinal Pell bleibt weiter in Haft

21. August 2019 in Aktuelles, 69 Lesermeinungen
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Der Oberste Gerichthof in Melbourne lehnt Berufungsverfahren des früheren Finanzchefs des Vatikans ab


Melbourne (kath.net) Der australische Kardinal George Pell bleibt weiterhin in Haft. Der Oberste Gerichtshof von Melbourne hat das Berufungsverfahren des früheren Finanzchefs abgelehnt. Pell, der frühere Finanzchef des Vatikans und früheres Mitglied im Kardinalsrat K9 von Papst Franziskus kann deshalb frühestens 2022 aus dem Gefängnis entlassen werden. Er war bereits erstinanzlich wegen mutmaßlichem Missbrauch von zwei Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung fiel allerdings nur mit einer Mehrheit von 2 zu 1 der Berufungsrichter. Es gilt als wahrscheinlich, dass Pell nun vor dem High Court, dem obersten Gericht Australien, Berufung einlegen wird.


Der Fall war auch wegen zahlreicher Ungereimtheiten keineswegs einheitlich beurteilt worden. Pell sitzt in Einzelhaft und darf bereits seit längerem nicht einmal mehr die Messe feiern.


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