DBK: „Diese Forderung der EKD teilen wir nicht“

6. November 2018 in Prolife


EKD möchte die nicht-invasive Pränataldiagnostik und dazugehörige Beratung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – DBK: „Ein solcher Schritt begegnet erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens“


Bonn (kath.net/pl)„Die Debatte um die nicht-invasive Pränataldiagnostik ist wichtig. Die Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD liefert dazu einen Diskussionsbeitrag. Wir teilen jedoch nicht die dort erhobene Forderung, Maßnahmen der nicht-invasiven Pränataldiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.“ Das stellte der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp, auf kath.net-Anfrage fest. „Ein solcher Schritt begegnet erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Wir setzen darauf, dass die von über 100 Abgeordneten des Deutschen Bundestages angestoßene Debatte über diese komplexen Fragen eine dringend notwendige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung voranbringt. Dabei wird es auch wichtig sein, im ökumenischen Gespräch zu bleiben.“

Die Frage, ob die nichtinvasiven Tests Kassenleistung werden sollen, wird derzeit vom Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) geprüft. Zugelassen sind diese Tests bereits. Dies Tests sie beinhalten für Mutter und Kind ein geringeres Risiko, Kritiker befürchten allerdings, dass das Screening auf ungeborene Behinderte dadurch noch leichter und selbstverständlicher wird sowie dass die Zahl der Abtreibungen dadurch faktisch steigen könnte. Die EKD hat sich mit einem 44-seitigen Positionspapier dazu geäußert. „Nichtinvasive Pränataldiagnostik sollte nur in einem verlässlichen Rahmen psychosozialer und ethischer Beratung angeboten und durchgeführt werden“, heißt es dort, auch wird gefordert, auch eine Beratung außerhalb des ärztlichen Rahmens – beispielsweise durch die etablierten Schwangerenberatungsstellen – auch zur Kassenleistung zu machen, berichtete „evangelisch.de“. Es „lassen sich durchaus Argumente dafür benennen, diese Form der Pränataldiagnostik den bisher üblichen invasiven Methoden vorzuziehen und sie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen“.

Corinna Rüffer (Grüne) kritisierte nach Darstellung von „evangelisch.de“ die EKD-Stellungnahme, denn sie zeige Ratlosigkeit. Die Vorstellung der EKD, man könne den „behindertenfeindlichen Charakter dieser Tests irgendwie einhegen, wenn man ihn staatlich finanziert“ und die Frauen zu einer Beratung schicke, sei naiv. Sie erwarte von einer Kirche „eigentlich klare gesellschaftliche Werte und eine wertschätzende Haltung zu menschlichem Leben in all seinen Ausprägungen“.

Erst Anfang Oktober hatten wieder Lebensschützer der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) und der ALfA e.V. in Konstanz vor der Firma LifeCodexx, dem Hersteller des Praenatests, gegen diesen Test demonstriert. Sie sprachen sich gegen die bundesweite Kassenzulassung und Finanzierung vorgeburtlicher Genselektion durch Bluttests auf Trisomie und Geschlecht aus, kath.net hat berichtet.

Bereits 2016 hatte beispielsweise Franz-Josef Bormann, Tübinger katholischer Moraltheologe und Mitglied des Deutschen Ethikrates, scharfe Kritik an einer möglichen Kostenübernahme des „Praenatest“ durch die Krankenkassen geübt. Er wertete ihn als diskriminierend. Der Test diene ausschließlich der Selektion, kath.net hat berichtet.


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