Bernward Büchner: Ein Leben für den Lebensschutz

11. November 2013 in Deutschland


Zu den größten Enttäuschungen des 30jährigen Kampfes des Juristen für das Recht auf Leben gehört die Weigerung der DBK, mit der Lebensrechtsbewegung zusammenzuarbeiten. Ein Gastkommentar von Manfred Spieker


Freiburg (kath.net) Gerade viereinhalb Jahre alt war Bernward Büchner (Foto), als sein Vater im November 1941 in einem berühmten Vortrag an der Universität Freiburg über den Eid des Hippokrates die nationalsozialistische Euthanasiepraxis kritisierte. Sein Vater Franz Büchner war damals Direktor des Pathologischen Instituts der Medizinischen Fakultät und der einzige prominente Mediziner, der während des Dritten Reiches die nationalsozialistische Euthanasie öffentlich verurteilte. Als „erblich vorbelastet“ hat sich Bernward Büchner manchmal bezeichnet, wenn er auf sein Engagement für den Schutz des ungeborenen Lebens zu sprechen kam. Von seinem Vater habe er früh gelernt, dass der Embryo Mensch von Anfang an ist.

Mit seinem Engagement für den Schutz ungeborener Kinder bereicherte Bernward Büchner als Vorsitzender der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL) rund 28 Jahre lang die juristische Debatte um den Lebensschutz in Deutschland. Am 21. September 2013 übergab er den Vorsitz der JVL an seinen Nachfolger und bisherigen Stellvertreter, den Bonner Verfassungsrechtler Christian Hillgruber, an dessen Stelle Klaus Ferdinand Gärditz, ebenfalls Verfassungsrechtler an der Universität Bonn, zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde. Bernward Büchner wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Zeit also für die Würdigung eines unbestechlichen, geradlinigen, scharfsichtigen und frustrationsfesten Juristen, der im Fragebogen einer Wochenzeitung auf die Frage „Welche Werte sollen wir unsern Kindern weitergeben?“ unter anderem antwortete: die Fähigkeit, mit Enttäuschung und Frust umzugehen. Diese Fähigkeit hat er in den vergangenen drei Jahrzehnten wahrlich gebraucht und auch vorgelebt.

Bernward Büchner, 1937 in Freiburg geboren, war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in München, Wien und Freiburg und einer Tätigkeit in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg von 1980 bis 1986 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe und von 1986 bis zum Eintritt in den Ruhestand 2002 am Verwaltungsgericht Freiburg. 1985 wurde er zum Vorsitzenden der JVL gewählt. Die Erfahrung als Verwaltungsrichter prägte viele seiner Initiativen in der JVL, wenn es beispielsweise um die Umsetzung der Beratungsregelungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ging, um die Zulassung und Überprüfung der Beratungsstellen, um die Finanzierung der Abtreibungen nach Beratung durch Krankenkassen und Sozialministerien, um den vom Bundesverfassungsgericht geforderten, aber nie realisierten Lebensschutz in den Lehrplänen der Schulen, um die rechtswidrige Beteiligung staatlich finanzierter Sozialverbände an Aufrufen zu Gegendemonstrationen gegen den jährlichen Marsch für das Leben in Berlin oder um die Verweigerung einer angemessenen finanziellen Unterstützung kirchlicher Beratungsstellen durch die bayrische Staatsregierung. Aber auch zu den verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Fragen des Rechts auf Leben und den sich daraus ergebenden Schutzpflichten des Rechtsstaats hat er in Publikationen, Vorträgen und Stellungnahmen viel beigetragen.

Seine Korrespondenzen mit Politikern, Ministerien, Sozialverbänden, Rechnungshöfen und nicht zuletzt mit Bischöfen sind ein Spiegel seines Einsatzes für das Lebensrecht. Sie dokumentieren seine juristische Präzision, aber auch zahlreiche vergebliche Anregungen, Warnungen und frustrierende Erfahrungen.

Zu den größten Enttäuschungen seines 30jährigen Kampfes für das Recht auf Leben und die sich daraus ergebende Schutzpflicht des Rechtsstaates gehört zweifellos die Weigerung der Deutschen Bischofskonferenz, mit der Lebensrechtsbewegung zusammenzuarbeiten oder auch nur ein eigenes Pro-Life-Sekretariat und Pro-Life-Sekretariate auf Diözesanebene nach dem Vorbild der katholischen Kirche in den USA einzurichten.

Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung um den Beratungsschein in der Schwangerschaftskonfliktberatung 1998 lehnte die Bischofskonferenz alle Gesprächsangebote und Gesprächswünsche Büchners ab.

Die Antworten des Sekretärs der Bischofskonferenz Pater Langendörfer SJ, der am 22. April 1998 behauptete, Papst Johannes Paul II. habe den Ausstieg aus der nachweispflichtigen Schwangerschaftskonfliktberatung gar nicht gefordert und Büchner interpretiere den Papstbrief vom 11. Januar 1998 „zu restriktiv“, dokumentieren das bis heute gespannte Verhältnis der Bischofskonferenz zur Lebensrechtsbewegung.

Auch in Vorträgen und Briefen von Kardinal Lehmann spiegelt sich in den 90er Jahren dieses distanzierte Verhältnis. Im Juni 2013 hat der Ständige Rat der Bischofskonferenz dies in der Ablehnung einer Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative One of us einmal mehr bestätigt (vgl. folgende kath.net-Berichte: „EINER VON UNS bedauert Zurückhaltung der DBK“ und „DBK: Kein Aufruf zur Unterstützung von 'Einer von uns'“.

Im zehnten Jahr des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes von 1995 bat Büchner mit dem gesamten Vorstand des Bundesverbandes Lebensrecht am 13. Februar 2005 die deutschen Bischöfe, den Gesetzgeber an seine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zu erinnern und zum Dialog mit der Lebensrechtsbewegung bereit zu sein – erneut vergeblich. Die katholische Kirche in Deutschland tut sich sehr schwer, die Lähmung zu überwinden, in die sie sich durch die Verteidigung des Beratungsscheins in der Schwangerschaftskonfliktberatung manövriert hat.

Welche fatalen Wirkungen das Beharren der Mehrheit der deutschen Bischöfe zwischen 1995 und 1998 auf der Mitwirkung in diesem Beratungssystem hatte, dokumentiert ein Brief des Präsidenten des Kirchenamtes der EKD Hermann Barth an Büchner, der die EKD gebeten hatte, die Mitwirkung der EKD an der Schwangerschaftskonfliktberatung mit Beratungsschein zu überdenken. Barth antwortete am 13. Juni 2009 „Ich habe mich – ganz offen gesprochen – gewundert, dass Sie der EKD nahe legen, ihre Mitwirkung an der Konfliktberatung zu überdenken. Nicht wenige römisch-katholische Christen, darunter auch etliche der Bischöfe, haben die Mitwirkung ihrer (und Ihrer) Kirche an dieser Beratung für nicht nur vertretbar, sondern geboten angesehen und sind lediglich vor dem Druck aus Rom zurückgewichen. Und da sollte die evangelische Seite päpstlicher sein als der Papst?“

Bernward Büchner resignierte nie. In seinem festen katholischen Glauben, der ihn auf die Frage des erwähnten Fragebogens, welches Ereignis für die Welt das „einschneidenste“ gewesen sei, antworten ließ, „die Menschwerdung Gottes“, setzte er nach jeder Enttäuschung seinen Kampf für das Lebensrecht ungeborener Kinder fort – unverdrossen, ohne Polemik, konsequent an Recht und Gesetz orientiert und getreu seiner Antwort auf die Frage des gleichen Fragebogens, was er verändern möchte: „Die sich ausbreitende (Un-)Kultur des Todes“.

Im letzten Heft der Zeitschrift für Lebensrecht (2/2013), dem auch bei Gegnern angesehenen Flaggschiff der JVL, zog er „nach zwanzig Jahren“ eine ernüchternde Bilanz des 1993 eingeführten sogenannten „Beratungsschutzkonzepts“. Besonders gravierende Defizite seien, dass es keinen Schutz für das einzelne ungeborene Leben bietet, dass es nicht zum Ausdruck bringt, dass auch die „beratenen“ Schwangerschaftsabbruchs rechtswidrig sind, wodurch sich die Vorstellung eines Menschenrechts auf Abtreibung immer mehr ausbreitet, dass die Beratungsträger, insbesondere Pro Familia nicht geprüft werden, ob sie die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für die Beratung einhalten, dass der Gesetzgeber seine Beobachtungs- und Korrekturpflicht missachtet und dass die staatlichen Organe in Bund und Ländern die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts ignorieren, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“.

Aber auch im Hinblick auf die Kirchen ist seine Bilanz ernüchternd: Seit der Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ (1989) hätten sie nicht mehr gemeinsam zu Fragen des Lebensrechts Stellung genommen und auch die Deutsche Bischofskonferenz habe sich seit dem Hirtenwort „Menschenwürde und Menschenrechte von allem Anfang an“ aus dem Jahr 1996 nicht mehr dazu geäußert. Einmal mehr verwies er auf andere Länder wie die USA, Spanien, Italien und Polen, in denen es längst üblich sei, „dass Lebensrechtler, Bischöfe und andere Vertreter der Kirchen gemeinsam für das Leben demonstrieren“.

Bernward Büchner war dankbar für das intensive, klare und wiederholte Zeugnis der Päpste Johannes Pauls II. und Benedikts XVI. für das Evangelium des Lebens und für jeden Bischof, der sich öffentlich für das Lebensrecht einsetzte wie Johannes Dyba, Joachim Kardinal Meisner, Heinz Josef Algermissen und Gregor Maria Hanke. Er freute sich über den Gregoriusorden, den Papst Benedikt XVI. ihm verlieh – für seinen unermüdlichen Einsatz für das Lebensrecht und den Lebensschutz, wie Erzbischof Zollitsch bei der Überreichung am 17. Juni 2008 unterstrich. Er freute sich über die persönliche Begegnung mit Papst Benedikt XVI. anlässlich seines Besuchs in Freiburg am 25. September 2011. Aber er blieb immer ein strenger, selbstloser und gerechter Beobachter auch des kirchlichen Einsatzes für das Lebensrecht. Er diente mit seiner Beobachtungsgabe, seinem analytischen Verstand und seinem Mut der Kirche und der Gesellschaft.

Bernward Büchner hat sich mit seinen Analysen, seinen Stellungnahmen und seinen Publikationen um die Lebensrechtsbewegung und den Lebensschutz in Deutschland verdient gemacht.

kath.net-Beiträge von Bernward Büchner:
- Schutzuntaugliches 'Beratungsschutzkonzept'
- Kirche und Wissenschaft in der Diskussion um die 'Pille danach'
- Juristen fordern Verbot des Bluttests auf Trisomie 21
- Zollitsch setzt ein Zeichen

Foto Bernward Büchner: © www.cdl-freiburg.de


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