Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  6. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  7. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  10. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  11. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  12. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Jerusalemer Patriarch will zwischen Putin und Selenskyj vermitteln

Schutzuntaugliches 'Beratungsschutzkonzept'

31. Mai 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Juristenkritik an Gesetz und Praxis der Abtreibung. Von Bernward Büchner


Köln (kath.net/pm) Anlässlich des zwanzigsten Jahrestages der Verkündung des zweiten Abtreibungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 erklärt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. Bernward Büchner:


Das von den Karlsruher Verfassungsrichtern damals nur als Versuch gebilligte „Beratungs-schutzkonzept“ hat sich längst als schutzuntauglich erwiesen. Für den nach dem Urteil von 1993 gebotenen Schutz jedes einzelnen Lebens war es von vornherein ungeeignet. Denn es überlässt es in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft der Letztentscheidung der Schwangeren, ihr Kind aus beliebigen Gründen töten zu lassen.

Dass diese Entscheidung eine Pflichtberatung voraussetzt, trifft nicht zu. Denn die schwangere Frau ist nach der gesetzlichen Fristenregelung lediglich verpflichtet, vor einem „Schwangerschaftsabbruch“ eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Mitteilungs- und Gesprächsbereitschaft wird von ihr nicht verlangt. Auch wenn sie sich ausschweigt und eine Beratung deshalb nicht möglich ist, muss ihr der für die straffreie Tötung des ungeborenen Kindes erforderliche Beratungsschein ausgehändigt werden.


Eine Mindestanforderung an die staatliche Schutzpflicht ist nach dem Karlsruher Urteil von 1993 die Erhaltung und Stärkung des Rechtsbewusstseins. Nur wenn das Bewusstsein von dem Recht des Ungeborenen auf Leben wach erhalten werde, könne das Konzept einer Beratungsregelung „prinzipiell geeignet sein, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen.“ An dem vorausgesetzten Rechtsbewusstsein fehlt es jedoch vielfach, weil der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen hat, vielmehr staatlich gefördert und in einem von den Ländern sicherzustellenden Netz von Einrichtungen angeboten wird. Inzwischen wird das Recht ungeborener Kinder auf Leben im öffentlichen Bewusstsein immer mehr durch ein ideologisch begründetes „Recht auf Abtreibung“ verdrängt.

Die erforderliche Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle setzt voraus, dass ihr Träger die Gewähr für eine verfassungs- und gesetzeskonforme Beratung bietet. An dieser Voraussetzung fehlt es bei Trägern, die – wie z. B. Pro Familia – für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten. Deshalb müsste ihnen die staatliche Anerkennung längst entzogen werden, was jedoch bisher nie geschehen ist.

Die Hoffnung der Verfassungsrichter, die Mitwirkung der Ärzte könne zugleich Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes bewirken, hat sich längst als Illusion erwiesen. Denn Schwangerschaftsabbbrüche werden inzwischen weitgehend von Ärzten durchgeführt, die sich hierauf spezialisiert haben und sich als Gehilfen zur Erfüllung von Tötungswünschen – oft weniger der Schwangeren als ihres Umfeldes – verstehen.

Trotz der offenkundigen und schwerwiegenden Mängel seines gesetzlichen „Schutzkon-zepts“, über welche die offizielle Abtreibungsstatistik nicht hinwegtäuschen kann, hat der Gesetzgeber bisher seine Pflicht zur Beobachtung der Auswirkungen der geltenden Regelung sowie zu deren Nachbesserung bzw. Korrektur ignoriert. An ihre Erfüllung ist deshalb mit Nachdruck zu erinnern.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

  2. Juni 2013 
 

@mariaelvira

Sie fragen, warum Menschen nur so grausam sein können?
Ich glaube nicht, dass sie grausam sind.
Eher gedankenlos oder infolge schwieriger Lebenssituation überfordert.
Bekäme die ungeplant schwangere Frau die Unterstützung, die sie bräuchte -materiell und vor allem emotional- könnte sie im Laufe ihrer Schwangerschaft sogar fähig werden, sich auf das kleine Menschenkind zu freuen.
Stattdessen fühlt sie Panik.
Der Mann bzw. der Freund verlangt vielleicht die Eliminierung des neuen Lebens, die Eltern des evtl. noch jungen Mädchens machen Ärger und Druck und so sieht sich die Schwangere in erheblicher Stress-Situation.
Da scheint Abtreibung der einfachste und schnellste Weg, der Bewältigung der echten oder vermeintlichen Probleme aus dem Weg zu gehen.


0
 
 mariaelvira 1. Juni 2013 
 

zerrissenes Leben!

Wie können Menschen nur so grausam sein
und das Leben im Mutterleib töten.
Es ist doch jeder einmal so auf die Welt
gekommen, warum müssen die Kleinen so
schrecklich sterben?


1
 
  31. Mai 2013 
 

zerrissenes Leben!

http://www.abtreiber.com/images/abtreibung.jpg

Schreckliche Realtität unserer Tage!

Diesem kleinen Menschlein war ursprünglich eine Zukunft bestimmt.
Stattdessen hat man es zerrissen!

Ich werde immer mal wieder auf dieses Foto verweisen.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  8. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  9. ‚Marsch fürs Läbe‘: Organisatoren beharren auf Kundgebung in der Zürcher Innenstadt
  10. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Nicht mehr ernst zu nehmen
  4. Französischer Bischof Mica: Der Papst ist in der Rupnik-Frage „wirklich sehr entschlossen“
  5. Als Mutter Teresa im Wiener Stephansdom zu Gebet und Lebensschutz aufrief
  6. Kardinäle Müller und Burke empfehlen Mel Gibsons „Die Passion Christi“
  7. Kaiser Otto der Große wurde im Magdeburger Dom erneut beigesetzt
  8. Es ist noch nicht zu spät! Die Schöpfung als Ruf zur Umkehr
  9. Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouellet
  10. Wenn die Herrlichkeit auszieht
  11. „Fest in der Realität verankert, immun gegen Illusionen, ohne uns von Angst überwältigen zu lassen“
  12. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck
  13. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  14. Maria, die Mutter des Friedens
  15. Jerusalemer Patriarch will zwischen Putin und Selenskyj vermitteln

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz