Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  2. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  3. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  4. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  9. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  10. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  11. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  12. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  13. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  14. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  15. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus

Schutzuntaugliches 'Beratungsschutzkonzept'

31. Mai 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Juristenkritik an Gesetz und Praxis der Abtreibung. Von Bernward Büchner


Köln (kath.net/pm) Anlässlich des zwanzigsten Jahrestages der Verkündung des zweiten Abtreibungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 erklärt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. Bernward Büchner:


Das von den Karlsruher Verfassungsrichtern damals nur als Versuch gebilligte „Beratungs-schutzkonzept“ hat sich längst als schutzuntauglich erwiesen. Für den nach dem Urteil von 1993 gebotenen Schutz jedes einzelnen Lebens war es von vornherein ungeeignet. Denn es überlässt es in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft der Letztentscheidung der Schwangeren, ihr Kind aus beliebigen Gründen töten zu lassen.

Dass diese Entscheidung eine Pflichtberatung voraussetzt, trifft nicht zu. Denn die schwangere Frau ist nach der gesetzlichen Fristenregelung lediglich verpflichtet, vor einem „Schwangerschaftsabbruch“ eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Mitteilungs- und Gesprächsbereitschaft wird von ihr nicht verlangt. Auch wenn sie sich ausschweigt und eine Beratung deshalb nicht möglich ist, muss ihr der für die straffreie Tötung des ungeborenen Kindes erforderliche Beratungsschein ausgehändigt werden.


Eine Mindestanforderung an die staatliche Schutzpflicht ist nach dem Karlsruher Urteil von 1993 die Erhaltung und Stärkung des Rechtsbewusstseins. Nur wenn das Bewusstsein von dem Recht des Ungeborenen auf Leben wach erhalten werde, könne das Konzept einer Beratungsregelung „prinzipiell geeignet sein, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen.“ An dem vorausgesetzten Rechtsbewusstsein fehlt es jedoch vielfach, weil der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen hat, vielmehr staatlich gefördert und in einem von den Ländern sicherzustellenden Netz von Einrichtungen angeboten wird. Inzwischen wird das Recht ungeborener Kinder auf Leben im öffentlichen Bewusstsein immer mehr durch ein ideologisch begründetes „Recht auf Abtreibung“ verdrängt.

Die erforderliche Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle setzt voraus, dass ihr Träger die Gewähr für eine verfassungs- und gesetzeskonforme Beratung bietet. An dieser Voraussetzung fehlt es bei Trägern, die – wie z. B. Pro Familia – für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten. Deshalb müsste ihnen die staatliche Anerkennung längst entzogen werden, was jedoch bisher nie geschehen ist.

Die Hoffnung der Verfassungsrichter, die Mitwirkung der Ärzte könne zugleich Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes bewirken, hat sich längst als Illusion erwiesen. Denn Schwangerschaftsabbbrüche werden inzwischen weitgehend von Ärzten durchgeführt, die sich hierauf spezialisiert haben und sich als Gehilfen zur Erfüllung von Tötungswünschen – oft weniger der Schwangeren als ihres Umfeldes – verstehen.

Trotz der offenkundigen und schwerwiegenden Mängel seines gesetzlichen „Schutzkon-zepts“, über welche die offizielle Abtreibungsstatistik nicht hinwegtäuschen kann, hat der Gesetzgeber bisher seine Pflicht zur Beobachtung der Auswirkungen der geltenden Regelung sowie zu deren Nachbesserung bzw. Korrektur ignoriert. An ihre Erfüllung ist deshalb mit Nachdruck zu erinnern.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  2. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  3. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  4. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  5. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  6. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  7. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  8. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  9. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  10. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  3. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  4. 'Jeden Tag sprach ich mit Gott und mit meiner Mutter'
  5. Erkrankter Papst ruft Familien zu Mitarbeit in den Gemeinden auf
  6. 3,5 Millionen Ave Maria für den Papst
  7. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan
  8. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt
  9. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  10. Die Familie als Schule der Liebe - Eine Kirche aus Familien
  11. Vatikan: Papst verbrachte nach Krebs-OP eine ruhige Nacht
  12. CDU-Politiker mahnt: Kirchen dürfen sich nicht auf ‚Sozialbuden‘ reduzieren
  13. EU finanziert Konferenz, welche die USA als ‚ausländische Informationsbedrohung‘ charakterisiert
  14. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  15. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz