Der ‚Kölner Klinik-Skandal’ war eine Medienkampagne

15. Jänner 2014 in Chronik


Die Medienanalyse zu der Behandlung einer Vergewaltigten in Köln vor einem Jahr ergibt, dass die Presse mit Falschaussagen und Verdrehungen eine anti-kirchliche Rufmord-Kampagne orchestrierte. Ein Gastkommentar von Werner Rothenberger


Köln (kath.net)
I. Rekonstruktion der zugrunde liegenden Tatsachen:

Am 16. Dezember 2012 wurde eine vermutlich vergewaltigte Frau in einer Kölner Notfallambulanz erstbetreut. Die diensthabende Ärztin stellte ihr nach Notfall-Erstversorgung und Beratung ein Rezept für die ‚Pille danach’ aus. Anschließend suchte sie telefonisch nach einem Krankenhaus, wo eine gerichtsverwertbare Spuren-Sicherung vorgenommen werden könnte.

Es gibt seit Sommer 2012 in Köln fünf Kliniken, in denen die heute übliche forensische Untersuchungen zur sogenannten „Anonyme Spuren-Sicherung“ (ASS) vorgenommen werden. Bei solchen gynäkologischen ASS-Untersuchungen werden alle medizinisch-kriminologisch relevanten Daten dokumentiert und archiviert, ohne dass das Opfer sofort Anzeige erstatten muss. Da der Betreiber des ASS-Netzwerkes, der Verein „Frauen gegen Gewalt“, verlangt, dass die entsprechenden Krankenhäuser auch die Abtreibungspille danach verschreiben, mussten die beiden kirchlichen Häuser Vinzenz-Hospital und Hl. Geist im Sommer 2012 die Spurensicherungs-Praxis aufgeben. Die ASS-Untersuchungssets wurden aus den beiden Krankenhäusern abgeholt .

Die beiden kirchlichen Kliniken haben am 7. November 2012 eine Richtlinie verabschiedet, nach der alle Präparate mit abtreibender Wirkung, zu der auch die ‚Pille danach’ gerechnet wird, nicht verabreicht werden dürfen, da der Mensch von Anfang an ein Recht auf Lebensschutz habe. Alle anderen Heilbehandlungen und medizinischen Untersuchungen werden gewährleistet. Unter dem Prinzip der „Autonomie“ sollen Patientinnen nach Wunsch auch zur ‚Pille danach’ beraten werden, aber sie wird eben nicht verschrieben. So war die offizielle Beschlusslage in den beiden kirchlichen Krankenhäusern, die von der Notfallärztin am 16. Dez. 2012 zwecks Nachuntersuchung der mutmaßlich vergewaltigten Frau angerufen wurden.

Zur Bewertung der Vorgänge: Es gibt bezüglich der Verschreibung der ‚Pille danach’ weder eine gesetzliche noch ethische Pflicht. Auch eine Notfallhilfepflicht der Klinik war im vorliegenden Fall nicht angezeigt, da die Frau schon in der Notfallambulanz versorgt worden war. Nach den Richtlinien der beiden Kliniken sollen vergewaltigten Frauen alle notwendigen Heilbehandlungen und medizinischen Untersuchungen gewährleistet werden.

Als die Notärztin am 16. 12. in der gynäkologischen Abteilung des Vinzenz-Krankenhauses anrief, verwies die Klinik sie auf die ASS-Krankenhäuser, da das Haus weder technisch in der Lage war, die forensische Spurensicherung durchzuführen, noch dazu von Seiten des Trägervereins die Befugnis hatte. Wenn die Patientin ins Vinzenz-Hospital für eine gynäkologische Untersuchung aufgenommen worden wäre, hätte sie anschließend noch einmal die Prozedur in einem ASS-Krankenhaus über sich ergehen lassen müssen. Vor dieser unnötigen Doppeluntersuchung wollte die Klinik die Patientin verschonen – so der Klinik-Direktor Prof. Dr. Dietmar Pennig in der WDR-Sendung ‚Lokalzeit’ am 22. 1. 2013.

Die telefonisch kontaktierte Klinikärztin von St. Vinzenz handelte also korrekt, als sie der Notfallärztin mitteilte, dass das Vinzenz-Hospital nicht die richtige Anlaufstelle für eine forensische Spurensicherungsuntersuchung sei und auf die zuständigen ASS-Krankenhäuser verwies. Sie gab allerdings eine mehrfach falsche Begründung dazu ab, dass das Haus auch aus ethischen Gründen keine eigene Behandlung vornehmen dürfte. Diese Aussagen – auch von einer zweiten Klinik gleichen Trägers – entsprachen nicht den Richtlinien der katholischen Krankenhausträger (s.o.).

Die Notfallärztin hat sich später den Medien gegenüber empört zu der sinnvollen Überweisung der Patientin in ein ASS-Krankenhaus geäußert. Möglicherweise wollte sie damit ablenken von der eigenen Vernachlässigung ihrer Dienstpflicht, nach der sie sich über die aktuellen ASS-Krankenhäuser hätte informieren müssen. Die entsprechende Sachlage war und ist auf der Homepage der Stadt Köln erläutert.

Zu ergänzen ist: Die Hälfte aller Notfallpatienten im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden in Einrichtungen mit katholischer Trägerschaft behandelt. Da stellt sich dem unbefangenen Betrachter die Frage: Wo ist in dieser transparenten, schlüssigen und gesetzeskonformen Konstellation ein Skandal zu entdecken? Wo besteht ein Ansatz zur Empörung?

II. Der Kölner Stadtanzeiger löste ein Medienrascheln im Blätterwald aus

Am 16. 1. 2013 publizierte der Kölner Stadtanzeigers über diese Vorfälle einen skandalisierenden Artikel. Der Beitrag stützte sich allein auf die subjektive Sicht und Bewertung der behandelnden Notfallärztin. Ein seriöser Journalist würde die vagen Mitteilungen und gewagten Thesen der Notärztin gegenprüfen – etwa im Kontakt mit den Gynäkologen des Vinzenz-Hospitals und der Klinikleitung. Nicht so der KStA-Redakteur, der die Kontroll-Recherche offensichtlich vermied, um seinen Skandal-Ansatz zu retten. Auch bei der Darstellung ging der Kölner Redakteur mit unlauteren journalistischen Methoden vor. Er stellte eine ungeprüfte These als Tatsachenbehauptung sogar in die Überschrift: „Kirche setzt Ärzte unter Druck“.

Weitere Fehler im Artikel des Kölner Stadtanzeigers:

• Gleich der erste Satz ist eine Falschbehauptung, die im Widerspruch zur Klinik-Richtlinie steht (s. o.): „Katholische Krankenhäuser dürfen Vergewaltigungsopfer nicht über die Pille danach aufklären.“

• Unsinnig ist auch die Behauptung, das angebliche Beratungsverbot zur Pille danach sei der Grund für die Nichtdurchführung der forensischen ASS-Untersuchung.

• Ebenfalls ist nicht zutreffend, dass die Ethik-Kommission sich in dieser Frage mit Joachim Kardinal Meisner „zusammengesetzt“ hätte.

• Falsch ist die These: „Beweissicherung und gynäkologische Untersuchung seien unter Androhung der fristlosen Kündigung untersagt.“

• Schließlich entspricht es nicht den Tatsachen, dass einer Klinik-Ärztin „wegen des Übergehens dieser Dienstanweisung bereits gekündigt worden“ sei. Zum einen gibt es die Dienstanweisung in dieser Form gar nicht, zum andern korrigierte der Klinik-Direktor die Kündigungsthese in der WDR-Sendung „Lokalzeit“ vom 22. 1.

Bei den Medienberichten der nächsten Tage, die auf den KStA-Artikel aufbauten, zog keiner der Journalisten die Ursprungsthesen und –behauptungen in Zweifel oder überprüft sie. Im Gegenteil fügten die folgenden Medienberichte noch weitere Verzerrungen hinzu: Aus dem Telefonkontakt von zwei Ärztinnen und dem Verweis auf andere Zuständigkeiten konstruierte man ein Hilfe-Verweigerungsdrama: „Katholische Krankenhäuser lehnen Vergewaltigungsopfer ab“ (Tagesspiegel’ am 17. 1.); „Katholische Ärzte weisen Vergewaltigte ab“ (Mitteldeutsche Zeitung) – so als wenn das Opfer mit der Notärztin vor den Türen katholische Kliniken gestanden hätte und gnadenlos abgewiesen worden wäre. Zu dieser Leser-Manipulation gehört auch die dramatisierende Phantasie-Schilderung, dass die Patientin „aufgelöst, mit verschmutzter Straßenkleidung, seelisch verletzt, erschüttert, weinend, vermutlich betäubt und vergewaltigt“ dagestanden hätte.

Als der SPIEGEL am Tag danach die Skandalgeschichte aufkochte, da spritzten die Fett-Wörter der Überschrift gleich bis in den Himmel: „Abweisung in Gottes Namen“.

Mit den Sekundär-Berichten breiteten sich die primären Lügen und Falschbehauptungen potenziert aus. Bei der dritten und vierten Berichtswelle wurden die Kommentare von inkompetenten Nicht-Wissern abgeladen: SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese warf den beiden Klinken „unterlassene Hilfeleistung“ vor. Der Katholikenausschuss in Köln nahm die Witterung einer „Atmosphäre der Angst“ auf, die er „im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt“ zu erschnuppern glaubte. Frau MdB Ursula Heinen-Esser (CDU) fand den Skandal geradezu „skandalös, dass der Frau die Untersuchung verweigert wurde“.

Schließlich kamen die Ideologen zu Wort, die die künstlich erzeugte Empörung über einen angeblichen Skandal auf ihre Mühlen umleiten wollten: Die Grünen im Bundestag forderten als Konsequenz aus dem Kölner Vorfall, das kirchliche Arbeitsrecht auf den Prüfstand zu stellen. Der Beratungs- und Abtreibungsverband ‚pro familia’ meinte schlitzohrig, „die Pille danach sei gar keine ‚Abbruchmethode’, sondern eine ‚Nachverhütung’“. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert forderte die Rezeptfreiheit für die Pille danach. Die NRW-Landesvorsitzende vom Beratungsscheinverband „Donum vitae“ stichelte: „Die rigide Haltung der katholischen Kirche zur Pille danach könne sie nicht nachvollziehen.“ (Dazu ein Blogger: Das ist doch einfach nachvollziehbar, denn die Pille danach beendet beginnendes Leben. Das ist jedenfalls die aktuelle Einschätzung und auch medizinisch begründbar.)

III. Gnadenloses TV-Tribunal gegen die Kirche in der Sendung ‚Günther Jauch’

Mehr als zwei Wochen nach den ersten Presse-Berichten griff Günther Jauch in seiner Sonntagabendsendung vom 3. Februar 2013 das von den Medien verzerrte Thema auf. In seinem Einleitungsstatement bezog sich der Moderator ausdrücklich auf das Medienereignis ‚Kölner Klinik-Skandal’, indem er auf die entsprechenden „Schlagzeilen“ (gegen die Kirche) hinwies. Wer aber erwartet hatte, dass der öffentlich-rechtliche Sender eine kritische Sichtung der einseitigen Medien-Darstellung vorgenommen hätte, sah sich getäuscht. Es wurde nicht einmal eine sachliche Erörterung der Vorfälle geboten. Die ARD-Sendung setzte die bisherige Mediendarstellung im Boulevard-Stil fort.

Der Titel „In Gottes Namen…“ war vom SPIEGEL übernommen. Der zweite Teil der Titelzeile „…wie gnadenlos ist der Konzern Kirche?“ zeigte die Richtung an, wie man vorgehen wollte: Es sollte nicht das Pro und Kontra erörtert werden, ob oder inwieweit die Kirche vereinzelt gnadenlos vorgehen würde. Der Sendungstitel vermittelte den Eindruck, dass das Vor-Urteil über kirchliche Gnadenlosigkeit schon vor der Sendung gesprochen war. Die Talk-Show sollte sich laut Titel nur noch um das ‚Wie?’ drehen, also um den Grad der vermeintlichen Gnadenlosigkeit der Kirche. Die Sendung schien zu einem Medien-Tribunal gegen die Kirche angelegt zu sein. In diesem Sinne war die Jauch-Sendung zugleich Höhepunkt und Abschluss der vorhergehenden Medienkampagne, die die Kirche in ihrer angeblichen Herzlosigkeit und Hilfeverweigerung schon ausführlich plattgetreten hatte.

Als Kronzeugin der Anklage gegen die Kirche wurde zu Beginn der Sendung wieder die Notfall-Ärztin aufgeboten, die am 16. 12. 2012 die mutmaßlich Vergewaltigte erstbetreut hatte. In den Kernaussagen war die bei Jauch erzählte Geschichte der Ärztin identisch mit dem Zeitungsartikel des Kölner Stadtanzeigers vom 16. 1. Aber ein Filmbericht kann noch eine ganz andere Suggestionswirkung entfalten: Indem die Notfallärztin Sachaussagen mit emotionaler Betroffenheit und persönlichen Wertungen vermischte, wurden die Zuschauer von vornherein distanzlos und unreflektiert für eine Empörungshaltung gegen die vermeintlich gnadenlose Kirche vereinnahmt – beziehungsweise dahingehend manipuliert.
Während man dem KStA-Journalisten mangelnde Kontroll-Recherche vorwerfen muss, war beim Sendetermin knapp drei Wochen nach der Erstveröffentlichung schon durch die Medien selbst bekannt, dass die Version der Notärztin nach Aussagen, Folgerungen und Wertungen in verschiedenen Punkten nicht der Wirklichkeit entsprach. Günther Jauch und seine Redaktion machten sich aber nicht die pflichtmäßige Mühe, die tatsächlichen Hintergründe des Vorfalls zu recherchieren – etwa das System und die Kliniken der „Anonymen Spuren-Sicherung“ (ASS). Nicht einmal die einschlägigen Berichte in den Medien nahm Jauch zur Kenntnis – z. B. das aufschlussreiche Interview im WDR mit dem Direktor des betroffenen Vinzenz-Krankenhauses. Offensichtlich wurden diese kritischen Medien-Informationen von der ARD-Redaktion gezielt ausgeblendet, weil sie nicht ins einseitige Anklage-Konzept der Sendung passten.

Der Moderator konnte oder wollte anscheinend nicht nachfragen, als die Notärztin „erschüttert und fassungslos“ von dem damaligen Telefongespräch mit der Klinik-Ärztin erzählte. Auch ihre Wertungen mit den üblichen Empörungsformeln wie „menschenunwürdig“ und „diskriminierend“ konnte sie unhinterfragt dem Millionenpublikum ins Gemüt setzen. Ebenso ließ Jauch die Stimmungsmache der Medizinerin gegen die Kirche mit dem pauschalen „Gefühl wie im Mittelalter“ auf die Zuschauer einwirken. Schließlich verstieg sich die Ärztin zu subjektiven Spekulationen und Folgerungen über die Gefühlslage der Ärztin am anderen Ende der Leitung: „Die Kollegin war sehr unsicher. Ich hatte das Gefühl, sie hätte gerne die Untersuchung durchgeführt. Sie sah sich aber in der Bredouille, da von Arbeitsgeberseite die Untersuchungen verboten waren. Sie hatte wohl auch Angst um ihren Arbeitsplatz.“ Zum Zeitpunkt der Sendung war eindeutig erwiesen, dass die eingeschlossene Tatsachenbehauptung - „Von Arbeitgeberseite waren die Untersuchungen (nach Vergewaltigungen) verboten“ – falsch war bzw. nicht den Klinikrichtlinien entsprach. Es wäre die Pflicht eines seriösen und unabhängigen Moderators gewesen, auf diesen Widerspruch hinzuweisen bzw. das Publikum über die falschen Tatsachenbehauptungen aufzuklären.

So wurde die Sendung zu einem niederträchtigen TV-Tribunal im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auf dem Niveau der Boulevard-Medien. Es ist schier unglaublich, dass Günther Jauch auf der Basis einer Einzelerfahrung, die im Stil einer dramatisierten Emotionsgeschichte nach dem Muster der Boulevard-Medien vorgeführt wurde, ernsthaft das gesellschaftliches Konflikt-Thema ‚ärztliche Behandlung von Vergewaltigten’ debattieren wollte.

Aber Jauch vernachlässigte nicht nur seine journalistische Pflicht zum kritischen Nachfragen zu der unstimmigen Erzählung der Notärztin sowie den Umständen des Vorfalls. Der Moderator verfestigte sogar die vorurteilsbehaften Folgerungen der Interviewten, indem er ihr eine unzulässige – in diesem Fall erwiesen falsche – Verallgemeinerung in den Mund legte: „Weil zwei Kliniken identisch reagieren, spricht das nach Ihrer Meinung für eine klare Weisung von oben, hier generell so zu handeln?“

Die Jauch-Sendung führte hier vor Millionen Zuschauern ein falsches Spiel auf: Die Talkschau-Redaktion musste aus mehreren Zeitungsveröffentlichungen schon einen Tag nach dem KStA-Artikel wissen, dass es von Seiten des Erzbistums Köln „keine einheitliche Richtlinien über den Umgang mit Vergewaltigungsopfern in kirchlichen Häuser“ (KNA vom 17. 1.) gab und gibt. Die ethischen Weisungen der beiden betroffenen Krankenhäuser dagegen enthalten genau das Gegenteil von dem, was Jauch mit seiner Suggestivfrage aus der Notärztin herauskitzeln wollte: Die hauseigene Handlungsempfehlung der kath. Krankenhäuser sieht neben den notwendigen gynäkologischen Untersuchungen und entsprechenden Heilbehandlungen auch eine weitere Beratung über die Pille danach vor, wenn es die Patientin wünscht. Die ‚klare Weisung’ von Seiten der Krankenhausleitung bestand also darin, gerade nicht so zu reagieren, wie die beiden von der Notfallärztin kontaktierten Klinik-Kolleginnen ihre Absage begründeten – und das konnte und musste die Jauch-Redaktion auch wissen. Denn die bestehende Weisung der Klinik bestätigte auch das nordrhein-westfälische Sozialministerium laut dpa-Meldung vom 23. 1.: „Der Krankenhausträger konnte zwischenzeitlich unter anderem durch Vorlage einer internen ethischen Bewertung vom 7. November 2012 deutlich machen, dass die Ablehnung der Aufnahme der Frau auch dem Selbstverständnis des Trägers widerspricht.“ Es gab also eine ‚klare Weisung von oben’, in solchen Fällen ‚generell nicht so zu handeln’, wie die beiden kontaktierten Klinik-Ärztinnen es taten.

Aus den Medienberichten über die ethische Richtlinie der Klinik wie auch aus den verschiedenen Darstellungen von kirchlichem und klinischen Leitungspersonen geht eindeutig hervor, dass die beiden telefonischen Abweisungen von Untersuchungen auf fehlerhafte Entscheidungen von Einzelpersonen in den Kliniken zurückgingen, die entgegen den bestehenden Weisungen der Klinikleitung handelten. Diese Einzelfälle eigneten sich also nicht für eine Verallgemeinerung und erst recht nicht für eine Skandalisierung der Kirche.

Doch genau zu diesem Skandalisierungszweck war die Notfallärztin offensichtlich in die Sendung eingeladen worden. Da man aber aus erwiesenen Ausnahmefällen oder Zuwiderhandeln von Einzelpersonen keinen Strick gegen die Institution Kirche und Kirchenleitung drehen kann, musste man die Sache anders hindeichseln. Die Jauch-Redaktion ignorierte einfach die Medien-Meldungen zur Entlastung der Kirche und insistierte auf die unzulässige Verallgemeinerung der beiden Ausnahmefälle, vorgetragen durch die Notfallärztin und verstärkt durch die Suggestiv-Frage von Jauch.

Mit dem suggestiven Vorhalt in scheinkritischen Frageform wurde also eine Falschaussage in den Raum gestellt. Da die Jauch-Redaktion aus den Medien offenbar wusste, dass die Notfallärztin den Verallgemeinerungsverdacht schon mehrfach geäußert hatte, wurde der Kronzeugin die Rolle zugeteilt, die anklagende Behauptung gegen die „mittelalterliche“ Kirche zu wiederholen. Es entlastet die Redaktion nicht, dass die Ärztin gegenüber dieser suggestiven Gesprächsregie auswich, indem sie die angeblich „klaren Weisungen von oben“ nicht bestätigte, sondern nur die vage Vermutung murmelte, dass hinter den Einzelfällen „mehr stecken“ könnte.

Die Gesprächsstrategie des Moderators, mit der Verallgemeinerungsfrage an die Ärztin die Gnadenlosigkeit der Institution Kirche darzustellen, war im Grund gescheitert, als die Notärztin seine Suggestiv-Frage nicht bestätigte. Doch kaum ein Zuschauer wird’s gemerkt haben. Denn die breite Fall-Darstellung mit emotionalisierten Betroffenheitsworten und Empörungsgesten hatte bei den Zuschauern schon seine Zielwirkung getan - Stimmung gegen die Kirche zu machen.

IV. Niederträchtige Gesprächsstrategie - zweiter Teil

Somit konnte sich Jauch den Gästen der Gesprächsrunde zuwenden. Mit Martin Lohmann und Prälat Peter Neher waren zwei kirchennahe Personen eingeladen, denen drei kirchendistanzierte Gesprächsgegner gegenübersaßen. Der Caritas-Direktor Neher, zu den vorgespielten Kölner Vorfällen befragt, konnte nichts Konkretes zur Aufklärung beitragen und erging sich in Allgemeinaussagen. Der Prälat aus Freiburg kannte offensichtlich die Kölner Verhältnisse nicht und war auch nicht mit den anschließenden Medienberichten vertraut. Da stellt sich die Frage: Warum hatte die Jauch-Redaktion nicht den Klinik-Direktor oder ein Vertreter des Kölner Kardinals eingeladen, die mit Kenntnissen über die Klinik-Richtlinien, ASS-Untersuchungen und der Notfallpraxis in Krankenhäusern diesen Konfliktfall sachlich und präzise hätten aufklären sowie die Aussagen und Spekulationen der Notfallärztin richtig stellen können? Auch bei diesem Punkt kommt wieder der Verdacht auf, dass die Redaktion anscheinend kein Interesse an einer sachgerechten Aufklärung der Vorfälle hatte und daher jemand einlud, der mit der Situation in Köln nicht vertraut war und daher diese Aufklärung im engeren Sinne nicht leisten konnte.

Dem zweiten Gesprächspartner aus dem kirchlichen Bereich, Martin Lohmann, Direktor eines katholischen Senders, wurde die Rolle des „Fundamentalkatholiken“ – so der SPIEGEL – zugewiesen. Lohmann ging in mehreren gut begründeten Beiträgen auf das weitere Thema im Zusammenhang mit den Klinik-Vorfällen ein – die sogenannte ‚Pille danach’. Er wies darauf hin, dass die Erklärung von Kardinal Meisner zur Vergabe der Pille danach bei Vergewaltigungen moraltheologisch korrekt, aber praktisch Verwirrung stifte, da es die rein verhütend wirkende Pille nicht gebe. In dieser Einschätzung wurde Lohmann später vom Frauenarzt Werner Harlfinger, Verbandsvorsitzender der rheinland-pfälzischen Gynäkologen, bestätigt. Lohmann verteidigte das vorrangige Grundrecht auf Leben der Ungeborenen von Anfang an und auch bei Vergewaltigungen.

Da Lohmann auf seinem Argumentationsniveau keinen echten Widerpart in der Gesprächsrunde hatte, so glaubte anscheinend der unparteiische Moderator, diesen parteiischen Gegen-Part übernehmen zu müssen. Jauch brachte ein Extrembeispiel als Totschlagargument gegen Lohmann in Stellung: Ob der nach einer Vergewaltigung seiner 13jährigen (!) Tochter wirklich die ‚Pille danach’ verweigern würde?

Dieser Beitrag des Moderators war in mehrfacher Hinsicht ein journalistischer Fauxpas:

• Bei einer Streitfrage im Gesprächsforum (‚Ist es erlaubt, nach einer Vergewaltigung ein Medikament mit möglicherweise Abtreibungswirkung zu verschreiben?’) sollte ein Moderator nicht Partei ergreifen für eine Seite, was Jauch jedoch ausdrücklich tat.

• Bei seiner Gegenrede zu Lohmann setzte Jauch nicht Sachargumente ein, sondern versuchte mit einem Hinweis auf die Privatsphäre seines Talkshow-Gastes diesen zu düpieren.

• Jauchs parteinehmende Stellungnahme, wonach die Verabreichung der ‚Pille danach’ bedenkenlos zu gewährleisten sei, geht nicht mit der deutschen Gesetzeslage konform, nach der eine Abtreibung oder Abtreibungspille nur nach ausdrücklicher ärztlicher Indikation und nur bei festgestellter Vergewaltigung verschrieben werden darf (§219 StGB).

• Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2010 ist dem Embryo vom ersten Tag seiner Existenz Menschenwürde zu eigen – und damit das Recht auf Leben. Von einem seriösen Moderator im Öffentlich-rechtlichen Fernsehen sollte man erwarten, dass er in der entsprechenden Problemerörterung auf diesen einschlägigen Rechtstatbestand hinweist – statt sich zum Verfechter von Medikamenten mit möglicher Abtreibungswirkung zu machen.

Aus der medienkritischen Analyse der am 3. 2. 2013 ausgestrahlten Sendung ‚Günther Jauch’ mit dem Titel: „In Gottes Namen – wie gnadenlos ist der Konzern Kirche?“ ergibt sich, dass der für die Sendung verantwortlich ARD-Journalist Günter Jauch mehrfach gegen die ARD-Leitlinien 2013/14 verstoßen hat, insbesondere gegen die ‚maßgeblichen Qualitätskriterien des Genre Information’: Danach sind die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einer „unabhängigen Berichterstattung in Ausgewogenheit und Unparteilichkeit“ verpflichtet.

In der betreffenden Sendung war aber von ausgewogener Berichterstattung nichts zu spüren – in dem Sinne, dass neben den Meinungen und Anklagen der Ärztin auch ‚die andere Seite’ gehört wurde bzw. zur Sprache gebracht worden wäre, also die Klinikleitung und Vertreter des Kölner Kardinals. Von den geforderten Kriterien wie „investigative Recherche“, „journalistische Eigenleistung“ oder gar „Darlegung von Hintergründen“ trat in der Sendung ebenfalls nichts zu Tage – im Gegenteil: Die Jauch-Redaktion hat offensichtlich nicht einmal alle relevanten Pressemeldungen zur Kenntnis genommen, sondern in einseitiger Weise nur diejenigen berücksichtigt, die die Erstversion des Kölner Stadtanzeigers bzw. der Notfallärztin stützten. Die Redaktion machte sich auch nicht die pflichtmäßige Mühe, die tatsächlichen Hintergründe des Vorfalls zu recherchieren – etwa das System und die Kliniken der „Anonymen Spuren-Sicherung“ (ASS) bei Vergewaltigungen. Im Ergebnis können der Recherche zu dem Vorgang weder „Professionalität“ bescheinigt werden, noch in der Darstellung des Vorfalls „Richtigkeit“.

Zu der Gesprächsrunde ist festzustellen, dass der Moderator Jauch in eklatanter Weise gegen „journalistische Fairness“ (und Anstand) verstoßen hat, als er seinen Talkshow-Gast Martin Lohmann vor einem Millionenpublikum düpierte: Statt Sachargumente für seine Meinung vorzutragen, stellte der Moderator seinen Gast bloß, indem er ihn mit der Privatsphären-Konstellation ‚Vergewaltigung dessen 13jähriger Tochter’ und ‚väterliche Entscheidung’ konfrontierte.

Auch die Suggestiv-Fragen an die Notfallärztin entsprechen nicht einer professionellen Fragestellung bzw. Erörterung eines Themas.
Als Resümee dieser Darstellung ergibt sich folgende Einschätzung zu dieser Talkshow von Günther Jauch zu Vorfällen und Themen im kirchlichen Bereich:

Die Form der Gesprächsrunde täuschte eine ‚harte, aber faire’ Themenerörterung vor, bei der Jauch als unparteiischer Moderator zwischen den gleich verteilten Pro- und Kontra-Teilnehmern eine ergebnisoffene Debatte simulieren würde. In Wirklichkeit wurden mit den beiden emotionalisierenden Eingangsbeiträgen (Film und Gespräch mit der Notfallärztin) die vorverurteilende Stimmungsfront für die folgende Gäste-Diskussion so eingerichtet, dass die Kirche bzw. Kirchenvertreter sich wie bei einem Medientribunal auf der Anklageseite wiederfanden und die Würdigung ihrer Argumentationen bei dem auf diese Weise vor-eingenommenen Zuschauer-Publikum keine faire Chancen hatte.


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