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Wandlungsworte im Wandel

2. Jänner 2006 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Ein Kommentar zur Gleichberechtigung der Riten. Von Pfarrer Adolf Fugel (Schweiz).


Aadorf (www.kath.net)
Am 30. September 2000 erschienen die von Papst Johannes Paul II. approbierten Rubriken des Missale 2000. Wo liegen die Unterschiede zu den bisherigen Normen?

1. Rubriken im Umfeld der Wandlungsworte

Was die Rubriken vor und nach den Konsekrationsworten anbelangt, ist kein Unterschied zwischen dem Missale 2000 und dem Novus Ordo Missae, der im Jahr 1968 von Papst Paul VI. promulgiert wurde, erkennbar. Als Rubriken bezeichnet man die kirchlichen Handlungsanweisungen, die den Ablauf der Heiligen Messe regeln.

Missale 1962

Unterschiede werden aber deutlicher, wenn wir einen Blick auf das Missale von 1962 werfen, das von Papst Johannes XXIII. herausgegeben wurde. Dieses Missale zeigt, wie weit das Zweite Vatikanum und der das Konzil einberufende Papst in der Reform des Heiligen Messopfers gehen wollten.

In Punkt VIII.5 des „Ritus servandus in celebratione Missae“ – Reihenfolge der Meßzelebration – schreibt das 62er-Meßbuch zur Wandlung des Brotes vor:
„distincte, reverenter et secreto“ – deutlich, ehrfurchtsvoll und still, spricht der Priester die Konsekrationsworte über der Hostie.

Bei der Wandlung des Weines:
„attente, continuate et secreto“ – aufmerksam, ohne Unterbrechung und still – „verba consecrationis Sanguinis“.

Beide Male wird deutlich von „Konsekration“ gesprochen. Das Letzte Abendmahl Jesu wird nicht erwähnt. Durch das Wort des Priesters werden die Gaben in Leib und Blut Jesu Christi verwandelt.

Christus selber vollzieht Sein Opfer unter den Gestalten. Dieses Geheimnis kleidet sich in die Form des Einsetzungsberichtes. Der Priester schildert, was der Herr beim Letzten Abendmahl tat, indem er es gleichzeitig selber tut.

Dieser Bericht ist keine Erzählung vor Zuhörern, wie das Evangelium, sondern ein „Wieder-Darstellen“ vor dem göttlichen Vater. Der Vater wird dabei angeredet.Auch benutzt der Priester nicht die Worte der Evangelisten, sondern einen eigenen liturgischen Text.

Der Einsetzungsbericht schließt mit dem Auftrag des Herrn an seine Apostel, daß sie Seiner gedächten, wann immer sie tun, was Er getan hat.Sowohl vor als auch nach der Erhebung der Heiligen Hostie und des Kelches verehrt der Priester die Heiligen Gestalten durch eine Kniebeuge.

Konsekrationsworte bei Johannes XXIII.

Im Meßordo des seligen Papstes Johannes XXIII. lauten die Konsekrationsworte beim Brot:
„Hoc est enim Corpus meum“– Das ist mein Leib.Beim Kelch:
„Hic est enim Calix Sanguinis mei, novi et aeterni testamenti: mysterium fidei: qui pro vobis et pro multis effundetur in remissionem peccatorum“– Das ist der Kelch meines Blutes, des Neuen und ewigen Bundes, Geheimnis des Glaubens, das für euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.

Nachdem der Priester den Kelch auf den Altar gestellt hat spricht er in lateinischer Sprache: „Haec quotiescumque feceritis, in mei memoriam facietis“– Tut dies, sooft ihr es tut, zu Meinem Gedächtnis“.

Missale 1974

Blicken wir jetzt in das Meßbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Es ist die authentische Ausgabe für den deutschen liturgischen Gebrauch.Das Meßbuch wurde von der deutschen Bischofskonferenzen genehmigt und vom damaligen Präfekten der Gottesdienstkongregation, James Kardinal Knox, und seinem Sekretär, Erzbischof Annibale Bugnini, bestätigt.

Es widerspiegelt die unter Papst Paul VI. eingeführten Neuerungen im Heiligen Messopfer und wurde 1974 für den deutschen Sprachraum approbiert.

Dort heißt es bei den ‚Allgemeinen Einführungen’ unter Nr. 55d über den Einsetzungsbericht:„Durch Christi Wort und Tun wird das Opfer vollzogen, das der Herr beim Letzten Abendmahl eingesetzt hat, da er seinen Leib und sein Blut unter den Gestalten von Brot und Wein darbrachte, sie den Aposteln zum Essen und Trinken reichte und zugleich den Auftrag gab, dieses Mysterium weiterhin zu begehen.“

Wir berücksichtigen hier nur das Erste Hochgebet des Novus Ordo Missae. Er ist stark an den Meßkanon des überlieferten Ritus angelehnt. Dort wird die Konsekration mit dem folgenden Hinweis eingeleitet:
„In den folgenden Texten werden die Herrenworte klar und deutlich vorgetragen, wie es ihr Charakter verlangt… Er [der Priester] verneigt sich ein wenig (außer wenn er dem Volk zugewandt steht): ‚Nehmet und esset alle davon: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird.’“

Und zum Kelch:
„Er verneigt sich ein wenig (außer wenn er dem Volk zugewandt steht): ‚Nehmet und trinket alle daraus: Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Tut dies zu meinem Gedächtnis.’“

Deutliche Unterschiede - die Wandlungsworte

Sie beginnen nicht mit der Aussage „Das ist“, sondern mit der in der geschichtlichen Perspektive verharrenden Einleitung: „Nehmet und…“.
Ebenso enden die Wandlungsworte nicht mit den Konsekrationsworten, sondern mit einem Zusatz, der dem Römischen Meßkanon von Papst Johannes XXIII. nicht entspricht.Dies muß gesagt sein, weil im Meßbuch Papst Pauls VI. dieses Hochgebet – ohne auf die Unterschiede hinzuweisen – als „Römischer Meßkanon“ bezeichnet wird.

Im deutschsprachigen Meßbuch ist bei der Konsekration des Weines, abweichend vom lateinischen Original des Novus Ordo Missae, vom Blut, das „für alle“ vergossen wird, die Rede.

Natürlich schließt Gott niemand aus der Teilhabe an der Heilsgnade aus. Jedoch scheint zwischen „alle“ und „viele“ mehr als nur eine stilistische Differenz zu sein.Es ist interessant, daß gerade der Novus Ordo Missae, der sich an die biblische Form bei den Konsekrationsworten anlehnt, hier ein Wort benützt, das so in der Heiligen Schrift nicht zu finden ist.

Während die Konsekrationsformel im Meßbuch von Papst Johannes XXIII. ein aus der Tradition hervorgegangener liturgischer Text der Kirche ist, lehnt sich die Konsekrationsformel im Meßbuch von Papst Paul VI. eher an biblische Formeln. Bei näherem Hinsehen ergibt sich, dass die „liturgische“ Konsekrationsformel zwar aufgegeben, eine rein biblische aber nicht übernommen wurde.

Die Heilige Schrift bietet vier sprachlich verschiedene, inhaltlich jedoch identische Einsetzungsworte an. Matthäus und Markus überliefern die sogenannte petrinische Form: „Hoc est Corpus meum“ – Das ist mein Leib - beim Brot und beim Wein: „Hic est sanguis meus novi testamenti, qui pro multis effundetur“ – Das ist mein Blut des Neuen Bundes, das für viele vergossen wird. Matthäus fügt dem noch hinzu: „in remissionem peccatorum“ – zur Vergebung der Sünden.

Lukas und Paulus überliefern die sogenannte paulinischer Form: „Hoc est Corpus meum, quod pro vobis datur“ (Lk) - Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird beim Brot und beim Kelch: „Hic est calix novum testamentum in sanguine meo, qui pro vobis fundetur“ – Das ist der Kelch des Neuen Bundes in meinem Blute, das für euch vergossen wird.

Die Konsekrationsformel

Dass die Konsekrationsformel über den Kelch ins Deutsche mit „für alle“ übersetzt wurde statt wie im lateinischen Original „pro multis – für viele“, entbehrt jeder liturgischen und biblischen Legitimation. Unser Thema beschränkt sich hier nur auf das Aufzeigen der Unterschiede der erwähnten Messbuchausgaben. Über die sakramentale und eschatologische Dimension der deutschen Messbuchausgabe, die sich auch an anderen Stellen gravierende Fehlübersetzungen und Abweichungen von der editio typica in lateinischer Sprache leistet, soll in einem nächsten Artikel die Rede sein.

Bei ihren Abendmahlsfeiern beanspruchten die Reformatoren des 16. Jahrhunderts den Bezug zum biblischen Text, um den Unterschied im neuen Verständnis des Konsekrationsgeschehens hervorzuheben, indem sie ein Bibelzitat an die Stelle der überlieferten liturgischen Konsekrationsformel setzten.

Die Kniebeuge

Im Novus Ordo Missae macht der Priester nur nach der Erhebung der konsekrierten Gestalten ein Kniebeuge. Während im Missale von Papst Johannes XXIII. die Kniebeugen der Anbetung dienen – „genuflexus adorat“ – niederkniend betet er an –, sagt das Deutsche Meßbuch nur: „und macht eine Kniebeuge“. Natürlich ist jede Kniebeuge eine Anbetung und muß auch so interpretiert werden. Der Text des deutschen Meßbuches kommt trotzdem eher einer Verflachung des Inhalts der Kniebeuge gleich.

Konsequenzen aus dem Vergleich

Um eine bessere Kontinuität zwischen dem Missale von Johannes XXIII. und jenem von Paul VI. zu gewährleisten, könnte man zwei Konsequenzen für die Zelebration des Novus Ordo Missae im Bereich der Wandlungsworte ziehen.

Man setzt eine kleine Pause zwischen den Worten „Nehmet und esset alle davon“ und „Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird“ ein.

Ebenso sollte auch bei der Konsekration des Weines verfahren werden.Nach den Wandlungsworten über den Kelch sollte durch eine kleine Pause auf den liturgischen Vollzug der Heiligen Wandlung durch den Priester „in persona Christi“ hingewiesen werden, indem die Worte „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ zwar vor der Kniebeuge, aber getrennt von den Wandlungsworten gesprochen werden.

2. Traditionsbruch und Schlussfolgerungen

Bei der Gegenüberstellung des durch Papst Johannes XXIII. erneuerten überlieferten Ritus mit dem Novus Ordo Missae von Papst Paul VI. ist ein Bruch mit der jahrhundertealten kirchlichen Tradition unübersehbar.

Während sich Papst Johannes XXIII. noch streng an die Vorgaben des Missale des heiligen Papst Pius V. (+1572) hielt und diese erneuerte, war der Novus Ordo Missae unschwer als ein von der Tradition unabhängiger und eigenständiger Ritus erkennbar.

Auf den ersten Blick scheint im Novus Ordo Missae die Anmerkung „außer wenn er dem Volk zugewandt steht“ von nicht so großer Tragweite zu sein. Man ging offensichtlich bei der Abfassung der Rubriken für den Novus Ordo Missae davon aus, daß es nicht zwangsläufig einen zum Volk hin gewendeten Altar geben muß.

Es gibt keine Anhaltspunkte anzunehmen, daß diese Rubriken nur für eine Übergangszeit ins Meßbuch geschrieben wurden. Demgegenüber scheint die Zelebration zum Volk hin heute als die Regel. Die Frage wird immer offen bleiben: War die Einführung des Volksaltars im Novus Ordo Missae gewollt oder wurde sie im Nachhinein von Modernisierern zur Norm erhoben?

Gleichberechtigung

Die Tatsache, daß der feststehende Zelebrationsaltar zum mobilen Altar wurde und der Altarstein mit dem Reliquiengrab von Märtyrern nicht mehr verlangt wird, deutet eher darauf hin, daß der Volksaltar zumindest im Ansatz angestrebt wurde.

Heute steht die Römische Kirche somit de facto vor zwei Riten, die sich im Laufe der Jahre immer mehr voneinander unterscheiden. Es bleibt darum zu hoffen, daß das Meßbuch des seligen Papstes Johannes XXIII. in Zukunft gleichberechtigt neben dem Novus Ordo Missae und ohne jede Einschränkung benützt werden darf.

Es sollte ohne jeden Vorbehalt dem Priester freigestellt sein, welchen Ritus er zelebrieren will. Der Neue Ordo Missae darf eindeutig als ein zweiter, natürlich gültiger, weil vom Papst promulgierter römisch-katholischer Ritus angesehen werden.

Die Behauptung, daß das Volk durch die Zelebration verschiedener Riten gespalten werde, ist ebenso fadenscheinig wie die Behauptung, daß die Kirche nicht das Recht hätte, Riten neu zu gestalten. Jeder Priester der lateinischen Kirche sollte ohne Vorbedingung das Recht haben, das Heilige Messopfer in beiden gültigen Riten der Lateinischen Kirche zu zelebrieren.Dies umso mehr als der selige Papst Johannes XXIII. die Rubriken des erneuerten überlieferten Ritus durch ein Motu proprio vom 25. Juli 1960 approbierte.

Damit beendete dieser große Papst eine lange Phase der liturgischen Erneuerungen, die lange unter seinen Vorgängern begonnen hat. Es sei hier nur an die Erneuerung der Karwoche unter Papst Pius XII. erinnert. Der erneuerte überlieferte Ritus kann und darf weder als der alleingültige, noch als der alleinverbotene betrachtet werden. Er ist das große Finale der schon unter dem heiligen Papst Pius X. begonnenen Liturgiereform.

War das geplant?

Es fällt schwer zu glauben, daß Johannes XXIII. oder die Konzilsväter an eine Umgestaltung der Liturgie im Ausmaß gedacht haben, wie es im Novus Ordo Missae zur Tatsache wurde.Papst Johannes XXIII., der das Konzil einberief, hat mit dem Abschluß der liturgischen Erneuerung einen Schlußakkord gesetzt.

Nicht von ungefähr war auch das erste Dokument des Konzils eine Liturgiekonstitution. Damit wollte wohl der selige Papst Johannes XXIII. seiner soeben abgeschlossenen Liturgiereform das Siegel des Konzils aufprägen. Es ist nicht einzusehen, warum mehrere nebeneinander gleichberechtigt stehende Liturgien nicht der Schönheit und der liturgischen Vielfalt unserer Kirche dienen, sondern eine Spaltung im gläubigen Volk hervorrufen könnten.

Friedliches Miteinander

Es sollte sowohl in den Priesterseminaren als auch in der Pfarreiseelsorge der erneuerte Ritus des seligen Papstes Johannes XXIII. gleichermaßen und parallel zum Neuen Ordo Missae gelernt und zelebriert werden. Dem gläubigen Volk aber müßte in echtem katholischem Glauben der Sinn der Riten erschlossen werden.

Ein Ungehorsam gegenüber der Kirche kann bei gleichzeitiger Zelebration beider Meßriten nicht vorliegen, da der erneuerte lateinische Meßritus Papst Johannes XXIII. nie abgeschafft, zurückgezogen, außer Kraft gesetzt oder verboten wurde. Wer dies behauptet, widersetzt sich in eklatanter Weise dem liturgischen Willen des selig gesprochenen Papstes. Ungehorsam bestünde eher darin, wenn beide Riten untereinander vermischt werden beziehungsweise Elemente des einen Ritus in den anderen übernommen werden. Auf das Verbot eines solchen Vorgehens muss nicht extra hingewiesen werden.

Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, daß es sich hier um zwei schöne, von der Kirche approbierte Meßriten handelt. Das schließt ein Gegeneinander beider Riten vernünftigerweise aus und sollte ein Plädoyer für ein friedliches Miteinander sein.

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