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Vatikan-Erklärung zum Verzicht auf Titel ,Patriarch des Abendlandes’

23. März 2006 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Der Verzicht wolle "einen historischen und theologischen Realismus zum Ausdruck bringen", heißt es in einer Erklärung.


Rom (www.kath.net / zenit)
Am Mittwoch veröffentlichte der Päpstliche Rat für die Einheit der Christen eine Erklärung zur Aufhebung des päpstlichen Titels „Patriarch des Abendlandes“ im Annuario Pontificio 2006. Der Verzicht wolle „einen historischen und theologischen Realismus zum Ausdruck bringen und zugleich der Verzicht auf einen Anspruch sein, der dem ökumenischen Dialog von Nutzen sein könnte“, heißt es. Wir dokumentieren die Erklärung im Wortlaut:

Vatikan-Erklärung zur Aufhebung des päpstlichen Titels „Patriarch des Abendlandes“

Im Annuario Pontificio 2006 wird bei der Aufzählung der Papsttitel der Titel „Patriarch des Abendlandes“ nicht mehr erwähnt. Dieses Fehlen wurde auf verschiedene Weisen kommentiert und bedarf einer Klärung.

Ohne zu beanspruchen, die komplexe historische Frage des Patriarchentitels in all seinen Aspekten zu betrachten, kann von einem geschichtlichen Gesichtspunkt aus festgestellt werden, dass die antiken, von den Konzilien von Konstantinopel (381) und Kalzedon (451) bestimmten Patriarchate des Ostens sich auf ein relativ klar umschriebenes Territorium bezogen hatten, während das Territorium des Sitzes des Bischofs von Rom im Vagen blieb.

Im Osten, innerhalb des kirchlich-kaiserlichen Systems von Kaiser Justinian (527-565), wurde der Papst neben den vier Patriarchaten des Ostens (Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, und Jerusalem) als Patriarch des Abendlandes verstanden. Umgekehrt bevorzugte Rom die Idee der drei petrinischen Bischofssitze: Rom, Alexandrien und Antiochien. Ohne den Titel „Patriarch des Abendlandes“ zu gebrauchen, verzeichneten das IV. Konzil von Konstantinopel (869-70), das IV. Laterankonzil (1215) und das Konzil von Florenz (1439) den Papst als den ersten der damals fünf Patriarchen.

Der Titel „Patriarch des Abendlandes“ wurde im Jahr 642 von Papst Theodorus I. verwendet. In der Folge kam er nur selten vor und hatte keine klare Bedeutung. Er hatte seine Blütezeit im 16. und 17. Jahrhundert in Zusammenhang mit der Vermehrung der Papsttitel. Im Annuario Pontificio erschien er zum ersten Mal im Jahr 1863.

Heute beruft sich die Bedeutung des Begriffs „Abendland“ auf einen kulturellen Kontext, der sich nicht nur auf Westeuropa bezieht, sondern sich von den Vereinigten Staaten von Amerika bis hin nach Australien und Neuseeland erstreckt, indem er sich so von anderen kulturellen Kontexten differenziert.

Es ist offensichtlich, dass eine derartige Bedeutung des Begriffs „Abendland“ weder ein kirchliches Territorium zu beschreiben beabsichtigt, noch als Definition eines patriarchalen Territoriums gebraucht werden kann. Wenn dem Begriff „Abendland“ eine in der juridischen Sprache der Kirche anwendbare Bedeutung gegeben werden sollte, so könnte er nur in Bezug auf die lateinische Kirche verstanden werden.

Der Titel „Patriarch des Abendlandes“ würde so eine spezielle Beziehung des Bischofs von Rom zur Letzteren beschreiben und könnte eine besondere Jurisdiktion des Bischofs von Rom für die lateinische Kirche zum Ausdruck bringen. Folglich wurde der von Anfang an wenig eindeutige Titel „Patriarch des Abendlandes“ in der Entwicklung der Geschichte obsolet und praktisch nicht mehr anwendbar.

Es scheint daher sinnlos, darauf zu bestehen, ihn hinter sich herzuschleppen. Dies umso weniger, als die katholische Kirche mit dem II. Vatikanischen Konzil für die lateinische Kirche in der Form der Bischofskonferenzen und der internationalen Versammlungen der Bischofskonferenzen eine den modernen Notwendigkeiten angemessene kanonische Ordnung gefunden hat.

Die Unterlassung des Titels „Patriarch des Abendlandes“ ändert klarerweise nichts hinsichtlich der vom II. Vatikanischen Konzil feierlich erklärten Anerkennung der antiken Patriarchalkirchen (Lumen gentium, 23). Noch weniger kann eine derartige Aufhebung bedeuten, dass auf diese Weise neue Forderungen gemeint wären. Der Verzicht auf den genannten Titel will einen historischen und theologischen Realismus zum Ausdruck bringen und zugleich der Verzicht auf einen Anspruch sein, der dem ökumenischen Dialog von Nutzen sein könnte.

ZENIT-Übersetzung des vom Heiligen Stuhl veröffentlichten italienischen Textes



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