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| Weihe von Bischof Huonder am 8. September in Einsiedeln12. Juli 2007 in Schweiz, keine Lesermeinung Die Weihe spendet Bischof Amédée Grab OSB. "Pro Ecclesia" kritisiert Indiskretionen rund um die Ernennung. Chur (www.kath.net) Die Weihe von Monsignore Vitus Huonder zum Bischof von Chur findet am 8. September um 9.30 Uhr in Einsiedeln statt. Die Weihe spendet der jetzige Apostolische Administrator, Bischof Amédée Grab OSB, wie KATH.NET erfahren konnte. Ein alternativer Ort zur Kathedrale in Chur ist notwendig, da letztere im Umbau begriffen ist. Der Wahlspruch Huonders lautet Alles in Christus erneuern (instaurare omnia in christo). In der Debatte rund um die Ernennung meldete sich auch die Gruppe Pro Ecclesia zu Wort, die Indiskretionen kritisierte. Die unter strengster Verschwiegenheit vorgesehene Wahl sei von einem Domherrn der größten Schweizer Tageszeitung Tages-Anzeiger zur Publikation übergeben worden. Der Bericht sei schließlich eine einzige Hetzkampagne gegen den neuen Bischof geworden. Pro Ecclesia kritisierte auch den stellvertretenden Pressesprecher des Zürcher Generalvikariats, Domherr Franz Stampfli, der selbst bei der Bischofswahl dabei war und sich negativ über die Dreierliste äußerte, die am Freitag vom Nuntius aus Bern persönlich dem Domkapitel überbracht wurde. Aufgrund der anhaltenden antirömischen Querelen sei von Seiten des Vatikans zu überlegen, ob das Konkordat mit dem Bistum Chur nicht gekündigt werden müsste, meint die Pro Ecclesia. Das gelte auch für jene Sonderwahlrechte in den Bistümern Basel und St. Gallen. Das 2. Vaticanum habe alle Regierungen der Welt aufgefordert, auf Privilegien bei Bischofsernennungen zu verzichten. Foto: (c) KATH.NET Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBischöfe
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