Loginoder neu registrieren? |
||||||
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Luxemburg legalisiert aktive Sterbehilfe20. Februar 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung Ärzte, die Beihilfe zum Selbstmord leisten, begehen ab sofort keine Rechtsverletzung mehr. Luxemburg (www.kath.net) Mit einer knappen Mehrheit stimmte das Parlament in Luxemburg am Dienstag für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. 30 Abgeordnete befürworteten den Gesetzesentwurf, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich der Stimme. Eingereicht wurde der Gesetzesvorschlag von Jean Huss (Grüne) und Lydie Err (LSAP, Sozialistische Partei Luxemburg). Ärzte, die Beihilfe zum Selbstmord leisten, begehen mit dem neuen Gesetz keine Rechtsverletzung mehr. Außerdem soll ein testament de vie eingeführt werden, in dem der Wille des Patienten zum Thema Sterbehilfe festgehalten wird. Gleichzeitig stimmten alle Abgeordneten einem Gesetzesentwurf über Palliativmedizin zu. Der Vorschlag des Abgeordneten Gaston Gibéryen (ADR), die Abstimmung über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe von der Tagesordnung zu streichen, weil sich beide Gesetzesentwürfe widersprechen würden, war mehrheitlich abgelehnt worden. Der Erzbischof von Luxemburg, Fernand Franck, hatte kurz vor Weihnachten 2007 an alle Bürger appelliert, das Lebensrecht zu achten. Es dürfe nicht zur Disposition stehen, erklärte er. Euthanasie ist keine humane Antwort auf das Leid. Als gesellschaftliches Angebot reißt sie die Schranken des Lebensschutzes ein und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Gewolltes Töten kann niemals ein Recht sein, mahnte Franck. Keine Religionsgemeinschaft der Welt unterstütze das Töten Sterbender im Zeichen der Humanität. Ein Konsens diesbezüglich ist notwendig um der Gesellschaft und ihrer Zukunft selbst willen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEuthanasie
| Top-15meist-gelesen
| |||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |