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| Papst bekräftigt absolutes Nein der Kirche zu aktiver Sterbehilfe26. Februar 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung Ansprache zur Eröffnung einer Studientagung der Päpstlichen Akademie für das Leben Rom (www.kath.net / zenit) Eine Studientagung zum Thema: An der Seite des unheilbar kranken und sterbenden Menschen: ethische und praktische Leitlinien findet am 25. und 26. Februar im Vatikan statt. An der Begegnung nehmen insgesamt 520 Ärzte, Philosophen, Theologen und Juristen aus mehr als 30 Ländern teil. Aus Deutschland sind der katholische Philosoph Robert Spaemann, der Staatsrechtler Wolfram Höfling und der Arzt Manfred Lütz vertreten. In seiner Ansprache zur Eröffnung des Kongresses verwies der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Elio Sgreccia, auf den wachsenden Druck, der auf die aktive Sterbehilfe abziele. In den Niederlanden, in Belgien, Dänemark und im US-Bundesstaat Oregon sei es zu einem Dammbruch gekommen, womit auch in anderen Ländern eine Legalisierung von Praktiken der Euthanasie zu befürchten sei. Bischof Sgreccia bedauerte eine wachsende Kultur des Alleinlassens von Sterbenden und einer damit verbundenen Herabminderung ihrer Würde, und sprach eine Warnung gegenüber zweideutigen Mystifikationen und Pseudo-Rechtfertigungen im Bereich der Sterbebegleitung aus. Zu Beginn der Arbeiten wurden die Kongressteilnehmer von Papst Benedikt XVI. in Audienz empfangen. In seiner Ansprache betonte der Papst erneut die absolute Notwendigkeit des Schutzes des sterbenden Lebens sowie ein klares und absolutes Nein der Kirche zu jeder Form von aktiver Sterbehilfe. Es sei Aufgabe der ganzen Gesellschaft und insbesondere der mit der Medizin verbundenen Sektoren, die Solidarität der Liebe, die Wahrung und die Achtung des menschlichen Lebens in jedem Augenblick seiner Entwicklung auszudrücken. Dies gelte insbesondere für das leidende und das sterbende Leben, so der Papst. Benedikt XVI. forderte von allen Einrichtungen der Zivilgesellschaft die Achtung des Lebens und der Würde des schwer kranken oder sterbenden Patienten. Dazu müsse konkret die notwendige Unterstützung durch Therapien und angemessene ärztliche Eingriffe sichergestellt werden, die nach den Kriterien der medizinischen Proportionalität anzuwenden seien. Es sei stets die moralische Pflicht zu beachten, Fürsorge für das Erhalten des Lebens zu tragen. Zu den mit schweren Risiken verbundenen oder außerordentlichen Therapien erklärte der Papst, dass diese moralisch erlaubt, aber fakultativ seien. Der Heilige Vater zitierte seine zweite Enzyklika Spe salvi, in der er festhält: Das Maß der Humanität bestimmt sich ganz wesentlich im Verhältnis zum Leid und zum Leidenden. Das gilt für den einzelnen wie für die Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die die Leidenden nicht annehmen und nicht im Mit-leiden helfen kann, Leid auch von innen zu teilen und zu tragen, ist eine grausame und inhumane Gesellschaft (38). In einer komplexen und stark von den Dynamiken der Produktivität und den Bedürfnissen der Wirtschaft beeinflussten Gesellschaft laufen die schwachen Menschen und die ärmeren Familien in Momenten wirtschaftlicher Nöte und der Krankheit Gefahr, überrannt zu werden, so der Papst. In den großen Städten würden alte und allein stehende Menschen immer häufiger alleine gelassen, sogar dann, wenn sie krank seien oder im Sterben lägen. In solchen Situationen werde häufig insbesondere dann, wenn sich ein utilitaristisches Menschenbild einschleiche - auf Euthanasie gedrängt. Hier seien Zivilgesellschaft und die Gemeinschaft der Gläubigen gefordert, dass alle nicht nur würdig und verantwortlich, sondern auch in Zeiten der Prüfung und des Todes unter den Zeichen wahrer Brüderlichkeit und Solidarität leben könnten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEuthanasie
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