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'Schweizer Staatskirche' will Rom und Chur unter Druck setzen

22. April 2008 in Schweiz, keine Lesermeinung
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Bischof Huonder wehrt sich gegen die Bevormundung der staatskirchenrechtlichen Landeskirchen der Bistumskantone, die via Medien und kath.ch Druck auf das Bistum Chur und Papst Benedikt XVI. bei der Ernennung von Weihbischöfen ausüben möchten.


Zürich (www.kath.net)
Die staatskirchenrechtlichen Organisationen der Kantone des Bistums Chur mischen sich erneut in innerkirchliche Angelegenheiten ein und möchten bei der Bestellung von Weihbischöfen Druck auf das Bistum und auf Bischof Vitus Huonder ausüben.

Via Medien und kath.ch wird derzeit eine Kampagne geführt, bei der es vor allem darum geht, anerkannte kirchliche Persönlichkeiten aus dem Bistum Chur und aus dem Bistum Basel zu diskreditieren.

Bei der sogenannten Biberbrugger-Konferenz, einer Versammlung der staatskirchenrechtlichen Landeskirchen des Bistums Chur (Graubünden, Glarus, Zürich, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri), wurden jetzt zwei prominente Priester öffentlich zum Abschuss freigegeben: Martin Grichting und Lorenz Gadient. Beide sind bei gläubigen Katholiken und auch beim Churer Bischof angesehen und sind angeblich als Weihbischofskandidat für Chur im Gespräch.

Stefan Müller, der Präsident des katholischen Kirchenrats des Kantons Glarus, ließ am Dienstag via kath.ch Bischof Huonder ausrichten, dass beide "keine integrative und ausgleichende Art" haben und man sogenannte "Männer der Mitte" als zukünftige Weihbischöfe möchte.

Der Bischof von Chur hatte am Dienstag prompt reagiert und die Einmischung der Biberbrugger-Konferenz zurückgewiesen. Via Pressedienst des Bistums erinnert er daran, dass er bereits am 3. April vor dem Synodenstamm der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich festgehalten habe, dass die Staatskirche eine Gründung des Staates sei.

Wörtlich sagte er damals: "Wie es der Name sagt, ist die staatskirchenrechtliche Institution eine Institution, die der Kirche vom Staat her vorgegeben wird. Sie ist keine genuin kirchliche Einrichtung. (...). Die Kirche ist eine Gründung Christi, die staatskirchenrechtliche Institution ist eine Gründung des Staates."

Das Bischöfliche Ordinariat nahm in der Aussendung auch zur Kenntnis, dass die staatskirchenrechtlichen Organisationen im Bistum Chur diese Sicht teilen. Denn sie schreiben, sie stünden zum "Auftrag, den die Bistumskantone den staatskirchenrechtlichen Organen der katholischen Kirche erteilt haben".

Das Bistum Chur zeigte sich deshalb umso mehr erstaunt, dass vom Staat beauftragte Institutionen Papst Benedikt XVI. in der Frage der allfälligen Ernennung eines oder zweier Weihbischöfe öffentlich unter Druck setzen wollen, indem sie vor der Ernennung bestimmter Personen warnen. Das Bischöfliche Ordinariat bedauert diese Einmischung in eine pastorale Frage.

Wörtlich betont das Bistum Chur dann: "Seit Jahren treten viele Menschen aus den Landeskirchen aus. In Röschenz schwelt ein staatskirchenrechtlicher Konflikt. Das Bundesgerichtsurteil vom 16. November 2007 über den Austritt aus der Kirchgemeinde hat grundsätzliche Fragen aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund erstaunt die Weigerung der staatskirchenrechtlichen Organisationen, über neue staatskirchenrechtliche Modelle auch nur nachzudenken.

Stattdessen wird auf angeblich jahrhundertealte Traditionen verwiesen. Das bischöfliche Ordinariat bedauert diese rückwärtsgewandte Sicht. Sie geht zudem mit der Kritik an Menschen einher, die sich über das zukünftige Verhältnis von Kirche und Staat Gedanken machen. 'Denkverweigerung' und die Ablehnung Andersdenkender scheinen dem Bischöflichen Ordinariat keine tauglichen Mittel zu sein, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Wie schon mehrfach bekundet, ist Bischof Vitus zu weiterführenden Gesprächen bereit."



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