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Bistum Chur: Martin Grichting zum Generalvikar ernannt!

8. Dezember 2009 in Schweiz, keine Lesermeinung
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Der Churer Diözesanbischof Vitus Huonder hat am 8. Dezember weitreichende Personalveränderungen für das Bistum bekanntgegeben und einige Neubesetzungen vorgenommen


Chur (kath.net)
Der Churer Diözesanbischof Vitus Huonder hat im Zusammenhang mit der Ernennung des neuen Churer Weihbischofs Marian Eleganti am 8. Dezember weitere weitreichende Personalentscheidungen getroffen und Martin Grichting zum Generalvikar des Bistums Chur ernannt. Weiters werden Martin Kopp und Andreas Rellstab zu "regionalen Generalvikare" ernannt. Außerdem wird Domherr Christoph Casetti für fünf Jahren zum Bischofsvikar für Glaubensverkündigung und Katechese ernannt.

Kath.net dokumentiert das Schreiben des Bischofs an die Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiter:

Neue Zusammensetzung der Bistumsleitung
Liebe Mitbrüder im bischöflichen, priesterlichen und diakonalen Dienst
Liebe pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Papst Benedikt XVI. hat mit heutigem Datum Abt Dr. Marian Eleganti OSB zum Weihbischof des Bistums Chur ernannt. Ich heisse Abt Marian ganz herzlich in unserem Bistum willkommen und danke ihm für seine Bereitschaft, von nun an hier am Aufbau des Reiches Gottes mitzuwirken. Abt Marian wird in Zürich und Glarus die Arbeit von Herrn Weihbischof Dr. Paul Vollmar weiterführen. Ich habe Abt Marian als einen geistlichen Menschen kennengelernt, der von seiner benediktinischen Herkunft und seiner Tätigkeit als Abt gewohnt ist zu leiten, dies aber immer auch gemäss der von seinem Orden gelebten Kultur des Hörens und des gemeinsamen Beratens. Er verfügt, wie wir etwa anlässlich einer Sitzung des Priesterrats im vergangenen Jahr feststellen konnten, über eine hohe theologische Kompetenz. Ich bin überzeugt, dass er aufgrund seiner offenen und kommunikativen Art einen guten Zugang zu den Priestern, Diakonen und seelsorglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu den Gläubigen finden und ihnen eine Hilfe und Stütze sein wird, Kirche zu sein im Rahmen der Ortskirche und der Universalkirche.

Die Ernennung von Abt Marian zum Weihbischof macht es möglich, die nach meiner Amtsübernahme in mehreren Schritten erfolgte Erneuerung der Verwaltungsstruktur des Bistums Chur weiter umzusetzen. Meiner Entscheidung sind viele Gespräche mit Gremien und mit Einzelpersonen sowie Reflexion und Gebet vorausgegangen. Obwohl die Figur des Bischofsvikars durch das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) geschaffen wurde (vgl. "Christus Dominus", Nr. 27), hat es sich gezeigt, dass noch viele - wie es im Priesterrat hiess, aus emotionalen Gründen - die seit 1956 für Zürich und später für die anderen Bistumsregionen geschaffene Ordnung nicht verändert sehen möchten.


Es kommt hinzu, dass zahlreiche Statuten und Reglemente von einem "Generalvikar" sprechen, so dass es einer gewissen Anstrengung bedurft hätte, diese Nomenklatur zu ändern. Ich möchte diesen Sensibilitäten Rechnung tragen. Gleichwohl möchte ich jedoch die vom jüngsten Konzil ermöglichten Innovationen aufgreifen. Ich habe mich deshalb entschlossen, einen Generalvikar für das ganze Bistum zu ernennen, darüber hinaus aber auch die in den Regionen tätigen bischöflichen Vertreter als "regionale Generalvikare" zu benennen, was es auch mit sich bringen wird, dass die dort bestehenden Büros weiterhin "Generalvikariat" heissen können, versehen mit einem Zusatz, der die Zuständigkeit für eine bestimmte Region angibt (z. B. "für Graubünden").

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass der Generalvikar des Bistums und die regionalen Generalvikare neben einander stehen. Der Generalvikar des Bistums wird nicht als Instanz zwischen den Diözesanbischof und die regionalen Generalvikare geschoben. Die neue Verwaltungsstruktur gliedert sich in regionale und bistumsweite Zuständigkeiten.

A) Regionale Zuständigkeiten

Regional betrachtet, gliedert sich die Diözese in drei Gebiete, in denen der jeweilige regionale Generalvikar alle Kompetenzen hat, welche seinem Amt zustehen bzw. welche vom Bischof definiert werden. Die Kompetenzen des Generalvikars des Bistums Chur ruhen in den Angelegenheiten, für welche die regionalen Generalvikare bzw. die Bischofsvikare zuständig sind. Der Generalvikar des Bistums wird allerdings das Ressort kirchliche Stiftungen, diözesane kirchliche Verbände und Vereine bistumsweit beibehalten. Die Bistumsregion Zürich/Glarus verfügt wegen ihrer besonderen Situation mit den meisten Katholiken im Diözesangebiet inskünftig über einen regionalen Generalvikar und einen Bischofsvikar für die Personalverantwortung. Der regionale Generalvikar, Weihbischof Dr. Marian Eleganti, ist zuständig für den gesamten Bereich der Leitung und Verwaltung sowie für die Repräsentation, ausgenommen den Bereich des Personalwesens. Dieser Bereich untersteht einem Bischofsvikar, der ihn in Absprache und Zusammenarbeit mit dem regionalen Generalvikar betreuen wird.

B) Bistumsweite Zuständigkeiten

Ein empfindliches Manko der bisherigen Verwaltungsstruktur war es, dass zwar das Bistum drei Generalvikare hatte, der Bischof de facto aber doch über keinen eigentlichen Generalvikar als unmittelbaren Mitarbeiter verfügte. Im neuen Konzept vertritt der Generalvikar des Bistums den Diözesanbischof in Leitungs- und Verwaltungsangelegenheiten und handelt nach dessen Massgabe. Als Moderator der Kurie vertritt er zudem den Bischof an der Kurie. Diözesanextern ist er die Ansprechperson für die auswärtigen Diözesankurien. In Vertretung des Diözesanbischofs ist er nach dem Weihbischof der erste Visitator.

Im übrigen werden wie bisher je nach Bedürfnis weitere Bischofsvikare bzw. Bischöflich Beauftragte für Sachbereiche eingesetzt, welche das ganze Bistum betreffen: pastorale Fragen, Klöster, Fortbildung und gegebenenfalls anderes mehr.

Zur Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur des Bistums werden folgende Personen ernannt:

Dr. iur. can. habil. Martin Grichting zum Generalvikar des Bistums Chur gemäss CIC, c. 475 § 1, sowie zum Moderator Curiae und mit der Zuständigkeit für das Ressort Stiftungen, Vereine und Verbände

Dr. theol. Marian Eleganti OSB zum Ortsordinarius gemäss CIC, c. 476, mit der Zuständigkeit für das Gebiet der Kantone Zürich und Glarus sowie mit dem Titel "regionaler Generalvikar"

Dr. theol. Martin Kopp auf eine Amtsdauer von fünf Jahren zum Ortsordinarius gemäss CIC, c. 476, mit der Zuständigkeit für das Gebiet der Kantone Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden sowie mit dem Titel "regionaler Generalvikar"

Lic. theol. Andreas Rellstab auf eine Amtsdauer von fünf Jahren zum Ortsordinarius gemäss CIC, c. 476, mit der Zuständigkeit für das Gebiet des Kantons Graubünden sowie mit dem Titel "regionaler Generalvikar"

Dr. theol. Josef Annen auf eine Amtsdauer von fünf Jahren zum Bischofsvikar mit der Personalverantwortung im Gebiet der Kantone Zürich und Glarus

Lic. theol. Christoph Casetti auf eine Amtsdauer von fünf Jahren zum Bischofsvikar für Glaubensverkündigung und Katechese

Die Ernennungen treten, abgesehen von derjenigen für den regionalen Generalvikar für das Gebiet der Kantone Zürich und Glarus, am 8. Dezember 2009 in Kraft.

Die Ernennung von Dr. Marian Eleganti tritt am Tag seiner Bischofsweihe, am 31. Januar 2010, in Kraft. Ich danke Bischofsvikar Dr. Josef Annen dafür, dass er bis dann weiterhin geschäftsführend die Aufgaben im regionalen Generalvikariat in Zürich übernimmt. Die Ernannten bilden zusammen mit dem Offizial des Bistums, Dr. Joseph M. Bonnemain, den Bischofsrat. Mit der kürzlich begonnenen Adventszeit haben wir alle persönlich einen neuen Anfang gemacht auf dem Weg unseres Christseins. Möge uns auch in unserem Bistum ein neuer Anfang gelingen auf dem Weg des Glaubens, des Hoffens und des Liebens sowie des christlichen Zeugnisses in unserer Gesellschaft. Dazu erteile ich allen meinen bischöflichen Segen.

Foto: (c) kath.net


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