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Der ‚Hirntod’ und das informierte Gewissen

16. Jänner 2010 in Aktuelles, 10 Lesermeinungen
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Münchener Ärztin klärt über Transplantationen auf. – Von Michaela Koller.


München (www.kath.net/ Zenit)
Regina Breul hatte gerade ihr Medizinstudium aufgenommen, als am 3. Dezember 1967 die sensationelle Nachricht von der weltweit ersten Herztransplantation von Kapstadt aus um die Welt ging. Die 24-jährige Südafrikanerin Denise Darvall war bei einem Verkehrsunfall verunglückt und ihr Herz war dem 30 Jahre älteren Landsmann Louis Washkansky eingepflanzt worden.

Der 54-Jährige starb 18 Tage später an einer Lungenentzündung. Der Transplanteur Christiaan Barnard, schon mit 40 Jahren Professor für Thoraxchirurgie, wurde von da an zur Legende. Sein damals nach Anerkennung lechzendes Heimatland, das Apartheid-Südafrika, war stolz auf ihn. Die Studentin Regina Breul aus Deutschland hegte aber damals schon Zweifel: „Schon als junge Frau fragte ich mich, ob man vorher alles für die Verunglückte getan hat."

Inzwischen ist die promovierte Ärztin davon überzeugt: „Die Hirntote war keine Leiche, sondern eine Sterbende." Die Münchnerin argumentiert aus der Sicht einer engagierten Katholikin: ihr geschultes Gewissen sagt ihr, dass das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt und erst mit dem natürlichen Tod endet.

Breul war selbst einmal Chirurgin und unterrichtet aktuell an einem Kolleg für Osteopathie, einer Methode, die versucht, Funktionsstörungen im Organismus aufzuspüren und durch „sanfte Manipulationen" zu beseitigen. „Der ganzheitliche Ansatz der Osteopathie gefällt mir", sagt Breul im Gespräch mit ZENIT. Um den Menschen in seiner Ganzheitlichkeit geht es auch bei ihrem jüngsten Engagement

Ein Dokumentarfilm hat sie wachgerüttelt: „An der Schwelle zum Tod", eine ARD-Produktion aus dem Jahr 2008 von Silvia Matthies, die Zweifel an der Hirntod-Definition aufwirft. Bis zu Beginn der sechziger Jahre war alles noch einfach: Herzstillstand, Atmungsstopp, Kreislaufversagen und dann Leichenstarre, Totenflecken und starre Pupillen galten als Kennzeichen, an denen ein Arzt eindeutig den Tod feststellen kann.

Nach der Einführung der künstlichen Beatmung suchten die Mediziner 1963 nach Kriterien für den Behandlungsabbruch eines beatmeten Komapatienten. Spätestens durch die Herztransplantationen ergab sich 1968 die "Notwendigkeit" einer neuen Todesdefinition, da man Organe von Leichen nicht mehr verpflanzen kann.


Daher kam ein Jahr nach der weltweit ersten Herz-Transplantation in den USA eine Ad-hoc-Kommission zusammen, um die Frage nach dem Erlöschen des menschlichen Lebens zu klären. Es war die Geburtsstunde der Hirntodkriterien, die die "Harvard Medical School" damals festlegte. Die unwiderrufliche Funktionsunfähigkeit des gesamten Gehirns, heißt es, bedeute den Hirntod, hervorgerufen durch Blutung, Verletzung oder Sauerstoffmangel. Neurologen und Intensivmediziner stellen diesen fest, wenn sie den Ausfall der Großhirn- und Hirnstammfunktion diagnostizieren, ebenso wie den Blutdruck- und Temperaturabfall.

Zunächst galt: Bei einem Toten zeigen sich keinerlei Reflexe, keine Bewegungen mehr. Inzwischen gelten 17 Bewegungen beim Mann und 14 Bewegungen bei der Frau als mit dem Status einer Leiche vereinbar. Weltweit gibt es inzwischen mehr als 37 Todesdefinitionen.

Durch die künstliche Beatmung werden die Herz-Kreislauf-Funktionen aufrecht erhalten. Darum kommt der Hirntod nur in der Klinik zustande und trifft durchschnittlich rund 4.000 Menschen in Deutschland, von ungefähr 900.000 Todesfällen insgesamt. Ob wirklich überall abgewartet wird, bis das gesamte Gehirn funktionsunfähig ist, daran zweifelt Regina Breul inzwischen. Fehldiagnosen würden nicht wissenschaftlich untersucht, sondern abgestritten.

Während vor einiger Zeit noch sechs aufeinander folgende Messungen der Hirnstromaktivität (Elektroenzephalogramme) mit negativem Ergebnis nötig gewesen seien, um den Hirntod festzustellen, sei dies nun nicht mehr erforderlich. Inzwischen sind die Beobachtungszeiten sehr verkürzt worden.

Der Druck wachse. Auch wenn Hirntod-Diagnostiker nicht mit den Transplanteuren identisch sein dürfen, bestehe die Gefahr, dass die Ärzte überstürzt handeln. Liegt ein Organspendeausweis vor, würden Mediziner versuchen, die Organe so frisch wie möglich zu erhalten. Es ist allgemein bekannt, dass die Nachfrage nach Organen die Gesamtzahl der Hirntoten weit übersteigt.

„Professor Jan Talar aus Polen hat mit einer speziellen Therapie mehr als 500 Komapatienten wieder gesund gemacht. Bei mehr als der Hälfte dieser Patienten hatte man die Angehörigen nach der Erlaubnis zur Organentnahme gefragt", berichtet Breul. Sie selbst reiste nach Polen und lernte dort eine junge Frau kennen, bei der nach einem Reitunfall der Hirntod festgestellt worden war.

Ihr Vater lehnte eine Organentnahme ab und ließ die Tochter in eine Reha-Klinik von Professor Talar verlegen. Nach fünf Wochen intensiver Therapie erholte sich das Mädchen wieder vollständig. Die 63-jährige Breul, die fünf erwachsene Kinder hat, möchte nach dieser Begegnung erst recht nie ein Organ spenden. Konsequenterweise will sie auch keines annehmen.

„Achtzig Prozent der Transplantationen betreffen die Nieren. Ich würde mich für die Dialyse entscheiden", sagt sie. Auf die Frage nach den Alternativen bei anderen betroffenen Organen hin verweist sie auf die Fortschritte mit körpereigenen, adulten Stammzellen.

„Der Tod auf dem OP-Tisch ist nicht der natürliche Tod. Das Ebenbild Gottes wird zum Ersatzteillager degradiert", sagt ihr die Stimme ihres Gewissens. Obwohl sie selbst, im Unterschied zu einigen anderen Kritikern, keine negativen Erfahrungen mit der Organspende erlebt hat, ist sie in Sachen Aufklärung aktiv. Breul schreibt Leserbriefe, veranstaltet Infoabende mit Vortrag und Filmvorführung, lädt Fachreferenten dazu ein, sammelt Informationen und vernetzt Experten, Betroffene wie auch Interessierte. Es ist ein Engagement aus Gewissensgründen.

Der Vatikan hat sich bereits mehrfach zum Thema Todesfeststellung geäußert, jedoch gibt es bis dato keine klare lehramtliche Stellungnahme zur Definition des Hirntods als Todeszeitpunkt. Schon in einer Ansprache vom 24. November 1957 zu Fragen von Leben, Sterben und Behandlungsabbruch erkannte Papst Pius XII. die Kompetenz der Medizin für die Feststellung des Todeszeitpunktes grundsätzlich an. Jedoch betonte er: „Im allgemeinen wird man an der Fortdauer des Lebens festhalten, da es sich um ein grundlegendes, vom Schöpfer empfangenes Recht handelt, dessen Verlust mit Sicherheit bewiesen werden muss."

Papst Johannes Paul II. bezog mehrfach zum Thema Stellung. In seiner Enzyklika "Evangelium vitae" schrieb er im Zusammenhang mit der Organtransplantation: „In einem solchen Umfeld zeigt sich immer stärker die Versuchung zur Euthanasie, das heißt, sich zum Herrn über den Tod zu machen, indem man ihn vorzeitig herbeiführt, und so dem eigenen Leben oder dem Leben anderer 'auf sanfte Weise' ein Ende bereitet. In Wirklichkeit stellt sich, was als logisch und menschlich erscheinen könnte, wenn man es zutiefst betrachtet, als absurd und unmenschlich heraus. Wir stehen hier vor einem der alarmierendsten Symptome der 'Kultur des Todes', die vor allem in den Wohlstandsgesellschaften um sich greift."

Selbst Transplantationsbefürworter bestätigen die Sicht des vormaligen Papstes, zumindest was medizinische Fakten betrifft. Ihre Haltung unterscheidet sich nur in der ethischen Bewertung der Organentnahme: Bei einer Tagung der "Päpstlichen Akademie für die Wissenschaften" im Februar 2005 führte der argentinische Neurologe Conrado Estol, selbst pro Transplantation, einen bewegenden Film vor: Eine Szene zeigte einen Menschen, dessen Hirntod festgestellt worden war, der sich jedoch aufzusetzen und seine Arme zu verschränken versuchte.

Die Befürworter der Hirntodkriterien sehen in solchen Phänomenen lediglich eine komplexe Reaktion des Rückenmarks. Für Hirntodkritiker sind dies aber Lebenszeichen. Ungeachtet dieser verwirrenden Tatsachen appellieren Transplantationsmediziner an die Nächstenliebe der Gesunden, einen Organspendeausweis auszufüllen.

Detailgenaue Informationen gibt es nur selten. Aus Breuls Sicht ist dies irreführend: „Es kann und darf nicht sein, dass Menschen unter dem Deckmantel des medizinischen Fortschritts oder dem der christlichen Nächstenliebe getötet werden." Und solange dies so ist, will sie weiter unbeirrt aufklären.


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Lesermeinungen

 elikai 22. Jänner 2010 
 

\"Fehldiagnosen\" etc.

Danke für den Einwand @ Stephan Patt!

Das ist völlig richtig: es gibt Kunstfehler; es gibt Fehldiagnosen; es gibt inkompentente Ärzte; es passieren Fehler, wo Menschen arbeiten,... das ist tragisch genug!

Aber wenn man deswegen gleich die (lebensrettende) Organspende per se und a priori in Frage stellt, schüttet man das Kind mit dem Bade aus. Die nächste Steigerungsstufe wäre es, gar keine ärzliche Behandlung mehr in Anspruch zu nehmen, da \"die Ärzte\" ja so oft Mist bauen....

Vor allem haben wir in Österreich (und Deutschland) weltweit eines der strengsten Gesetze auf diesem Gebiet - und die Wahrscheinlichkeit, daß ich irgendwo in der Dritten Welt verunglücke, ist verschwindend gering.

Und ich werde *nicht* widerrufen, um es nochmals zu betonen.


0
 
 Stephan Patt 18. Jänner 2010 
 

Wissenschaftliche Untersuchungen zu Fehldiagnosen fehlen!

Zum o.g. Artikel möchte ich aus der Sicht des Neuropathologen und
Theologen folgendes anmerken:
Die Diagnose des Hirntodes ist, wenn sie lege artis durchgeführt
wird, wovon man in Deutschland ausgehen muss, eine der sichersten
Diagnosen.
Insofern sind Berichte von \"wieder aufgewachten Hirntoten\" mit
großer Vorsicht zu genießen. Meines Wissens fehlen wissenschaftliche
Untersuchungen dazu. Diese würden mich zu den im Artikel angegebenen
Fällen sehr interessieren. Ohne genaue Angaben zu diesen Fällen kann
man kein Urteil abgeben, wie es leider immer wieder getan wird, so
auch in diesem Artikel.
Für nähere Informationen darf ich auf den Artikel in LebensForum Nr.
91, 2009, S. 26-29 verweisen.
Ferner fehlt die Angabe der \"speziellen Therapie\" von Prof. Jan
Talar. Um welche Therapie handelt es sich?
In der Tat ist das Thema der Hirntodkonzeption offen, auch unter
Katholiken. Dies muss nicht schlecht sein. Leider aber finden sich
immer wieder recht unbefriedigende Artikel darüber, die wegen
fehlender Angabe abgesicherter Daten eher verwirren als förderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen


0
 
 Ester 17. Jänner 2010 
 

Frage

Es wäre in diesem Zusammenhang bestimmt mal interessant von berufener Seite zu hören, wie erfolgreich diese Organtransplantationen eigentlich sind.
Ich habe da was im Kopf von wegen Abstoßungsreaktionen und so.

Ich persönlich wollte nix transplantiert kriegen, und denke mal ich wollte auch nicht als Ersatzteillager enden.
Im übrigen gibt es einen guten Film aus dem Jahre 1973 zum Thema \"Soylent green\"


0
 
 elikai 17. Jänner 2010 
 

So, jetzt meld ich mich auch wieder! Nicht nur, weil ich katholisch bin,…

…war für mich immer klar, daß ich nicht widerrufen werde, und daran hat sich auch nichts geändert, als mir gewisse pharisäische „Brüder“ einreden wollten, als Katholik habe man zu widerrufen, da Organspende ja unmoralisch sei…
Ich werde den Teufel tun und widerrufen, habe mir sogar, obwohl hierzulande nicht nötig, noch ein „Papierl“ ausgedruckt und laminiert zu den Ausweispapieren gelegt. Einmal aus Wut, und dann vorallem deshalb, weil mir schlecht wird bei dem Gedanken, daß ich meine (hoffentlich) gesunden Organe mit ins Grab nehme, und der Dialysepatient daneben vergiftet unterdessen in seinem eigenen Blut…

Ich finde, die sollten selber mal probeweise zur Dialyse gehen, um zu wissen, was sie den Betroffenen antun. Ganz zu schweigen davon, wie es sich anfühlt, an Urämie zu krepieren – ist sicher kein schöner Tod. Ich sag das deswegen, weil argumentiert wird, daß „das Unfallopfer ja in Würde sterben soll“ – auch im Interesse der Angehörigen. Dazu kann ich nur sagen, daß es a) sicher nicht „würdiger“ ist, im eigenen Blut zu vergiften, weil ein -sorry!- herzloser Mensch, dessen Organ gepaßt hätte, widerrufen hat, und b) daß es gerade für die Angehörigen irrsinnig tröstlich sein muß zu wissen, daß der Verstorbene wenigstens noch posthum helfen konnte!

Sollen sie ruhig widerrufen, die „Brüder“ (wenn sie glauben, daß sie „unseziert“ schneller in den Himmel kommen^^) – dann sollten sie selbst im Bedarfsfall aber auch kein Organ kriegen dürfen. Sorry!


0
 
 willibald reichert 16. Jänner 2010 
 

Kritische Aufklärung über die Organtransplantation

Im Internet gibt es eine Seite
www.Initiative-KAO.de.
Es ist eine Schande, daß bis zum heutigen Tage die
katholische Kirche trotz anderslautender Erkennt-
nisse daß Wort Nächstenliebe zum Progagieren
fianzieller Eigeninteressen mißbrauchen läßt.
Wo in der letzten Stunde eines Menschen Bei-
stand und emotionale Nähe angebracht wären,
wird er wie ein Auto zum Ausschlachten freige-
geben. Schlimmer geht es nicht mehr!


1
 
  16. Jänner 2010 
 

Insider-Geschäft ist bei den Medizinern nicht auszuschließen.

Schließlich dienen sie derselben Institution und Industrie.

In England stellt man fest, daß viele Gesundheitsberater der Regierung mit der Pharmaindustrie zusammenarbeiten und bonus bekommen, weil sie die Schweinegrippe als Pandemie betrachten und der Regierung zu Großankauf der Impfmittel geraten haben.

Organtransplantation ist ein großes Geschäft. Darüber muß besonders streng überwacht werden.

Traut den Ärzten nicht blind.

Aristoteles sagt schon: der Arzt kann mit seinem Wissen Leben retten, aber auch vernichten!


1
 
  16. Jänner 2010 
 

eine schreckliche Welt

Zitat \"Zunächst galt: Bei einem Toten zeigen sich keinerlei Reflexe, keine Bewegungen mehr. Inzwischen gelten 17 Bewegungen beim Mann und 14 Bewegungen bei der Frau als mit dem Status einer Leiche vereinbar. Weltweit gibt es inzwischen mehr als 37 Todesdefinitionen\".

Schrecken!
Nichts weiter als Schrenken!

Dr. Mengele lächelt aus der Hölle.


1
 
  16. Jänner 2010 
 

Danke!

Für diesen sehr interessanten und wichtigen Artikel! Oft hört man ja leider auch von Kirchenvertretern sehr Unkritisches zur Organspende!


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  16. Jänner 2010 
 

Gesetzeslage in Österreich

In Österreich kann jedem (Verstorbenen?) ein Organ entnommen werden. Wer das nicht will, sollte unbedingt für sich und seine Kinder eine entsprechende Erklärung ausfüllen.
Hier die gesetzliche Bestimmung:

§ 62a. (1) Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)
Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem bei der Gesundheit Österreich GesmbH, Geschäftsbereich ÖBIG, geführten Widerspruchsregister eingetragen ist. Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen.


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  16. Jänner 2010 
 

Danke Frau Dr.Breul, mein Gefühl sagt mir, dass sie recht hat.

Ich wünsche ihr viel Erfolg und Verständnisbereitschaft, von den Neurologen und Chirurgen, aber auch allen, die mit Medizin und medizinischer Forschung zu tun haben.
Wir Christen sollten sie im Gebet begleiten.


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