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| ![]() Neuer Angriff von Leutheusser-Schnarrenberger auf die Kirche8. März 2010 in Deutschland, 39 Lesermeinungen Die deutsche Justizministerin behauptet, dass der Vatikan die Aufarbeitung der Skandale behindere. Kirchenrechtler Alexander Pytlik widerspricht den Behauptungen und sorgt für Klarheit Berlin (kath.net) Der Kirchenrechtler Dr. Alexander Pytlik hat bereits vor einigen Tagen auf seiner Internetseite Internetpfarre.de klargestellt, dass solche Vorwürfe nicht zutreffen und nur bei Unkenntnis des katholischen Kirchenrechtes bzw. bei mangelndem Willen, sich die besagten nicht wirklich geheimen Dokumente genau anzusehen, geäußert werden könne. Wörltlich schreibt Pytlik: "In Wirklichkeit ist schon vom natürlichen Recht her das grundsätzliche Bewahren eines Untersuchungsgeheimnisses für jedes rechtliche Verfahren und das darin agierende Personal eine Selbstverständlichkeit, was jedoch Opfer eines Mißbrauchs bei ihren Publikationen und Schritten (insbesondere zur Erlangung eines finanziellen Schadensersatzes auch noch nach strafrechtlicher Verjährung) gar nicht behindert. In den geltenden Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz heißt es im Punkt 6.: "Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Mißbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befaßt. Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela, [Übersetzung sogleich unterhalb!]) vom 30. April 2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluß der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten." Lesen Sie den Kommentar zur Direktiva der Glaubenskongregation von 2001 von Dr. Alexander Pytlik Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolitik
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