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Nur das Recht von Ärzten und Angehörigen wurde gestärkt

28. Juni 2010 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe - Von Klaus-Peter Grasse


Berlin (kath.net/idea)
Mit dem Urteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. So haben viele Medien getitelt. Auch nach Ansicht der EKD hat das Gericht das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt. Wenn es so wäre, dürfte es kaum Kritik geben. Doch wie wurde im konkreten Fall der Patientenwille ermittelt?

Den Ermittlungen des Gerichts zufolge hatte die Patientin, die seit Oktober 2002 in einem Wachkoma lag, einen Monat zuvor mündlich den Wunsch geäußert, dass sie in einem solchen Fall keine künstliche Ernährung wünsche, sondern in Würde sterben möchte.

Die Lebensrechtsorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA) berichtet, dass sich die Tochter erst nach Jahren an den Wunsch der Mutter erinnerte und dann aktiv wurde. Offensichtlich gab es weder Zeugen noch eine schriftliche Verfügung der Patientin.


Dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Der Wunsch, nicht künstlich ernährt zu werden, ist ebenso nachvollziehbar wie der Wunsch einer Tochter, ihrer Mutter ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Aber wie verbindlich ist solch ein Wunsch für Ärzte, Pflegekräfte und Heimleitungen? AlfA hält es zu Recht für „überaus problematisch“, „dass die nicht überprüfbare Behauptung eines einzelnen, ein inzwischen bewusstloser Patient habe ihm gegenüber mündlich erklärt, keine lebenserhaltende Maßnahmen zu wünschen, Ärzte verpflichten solle, medizinisch angebracht erscheinende Maßnahmen zu unterlassen. Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“

Mindestens zwei Richtungen sind denkbar: Für Angehörige kann es einfach lästig sein, sich um einen Menschen weiter kümmern zu sollen, mit dem man nicht mehr kommunizieren kann. Und es gibt auch Erben, die es nicht erwarten können, dass jemand stirbt.

Darf man über das Leben anderer entscheiden?

Deshalb ist auch der Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung zuzustimmen, dass lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden dürfen, „wenn der Betroffene früher glasklar gesagt hat, was er will und was nicht“. Ein beiläufiges Vieraugengespräch ohne Zeugen reiche nicht aus. „Mutmaßungen anderer über den tatsächlichen Willen des Betroffenen dürfen nicht tödlich sein.“ Bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens seien mehrere, dem Patienten nahestehende Menschen zu befragen.

Aus den Aussagen, die sorgsam zu dokumentieren seien, müsse sich ein einheitliches Bild ergeben. In diesem Sinne sollte das Patientenverfügungsgesetz nachgebessert werden. Die Stiftung hat Recht. Der Bundesgerichtshof hat nicht das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt, sondern das Recht von Angehörigen und Ärzten, über das Leben anderer zu entscheiden. Dadurch ist die Menschenwürde weitaus mehr bedroht als durch das fragwürdige Bemühen, Leben um jeden Preis zu verlängern.


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Lesermeinungen

 Flolin 18. Juli 2010 

Sterbehilfe?

Ob im Leben oder im Tod, wir gehören dem Herrn. Also, hat Er das exklusive Recht, das Leben zu beenden; nicht ich, nicht der Arzt, nicht die Angehörige!


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  28. Juni 2010 
 

Waffentragen etc

Liebes Engelchen!
Mir ist nicht ganz klar, welche Meinung Sie vertreten. Meinen Sie, dass es für den Christen verbindlich sei, für das Verbot von Waffen einzutreten? Wenn ja, welche Waffen sollen verboten werden? Alle oder nur die von Privatpersonen (denn darum geht es ja in dem Urteil). Sind Sie der Meinung, Waffen dürfen nur Soldaten und die Polizei tragen? Petrus hat auch ein Schwert getragen. Freilich hat Christus gesagt, \"Wer zum Schwert greift wird durch das Schwert umkommen\". Er wollte nicht, dass Petrus ihn mit dem Schwert verteidigt. Er wollte dem Bösen keinen Widerstand leisten, dies sollten wir als Christen auch tun.
Eine ganz andere Sache ist es aber, sein Leben oder das eines Anderen im Ernstfall zu verteidigen. Gerade Sie als Frau haben im Ernstfall gegen einen Mann alleine kaum eine Chance. Warum sollten Sie moralisch kein Recht haben, sich zur Not mit der Waffe zu verteidigen? Die Kirche hat dies nie behauptet (auch Christus nicht).
Ich gebe nur zu bedenken, dass das Verbot von Waffen für Privatpersonen auch einem Zweck dient: Der Polizei bzw dem Militär die Macht zu geben. Dies schmeckt den Verfechtern des Polizeistaates nicht. Es geht also hiebei auch um reine Machtpolitik. Politiker wollen nicht haben, dass Privatpersonen wehrhaft sind (ganz allgemein gesprochen).
Ich finde die Einstellung der Amerikaner in Ordnung. Sie entspricht in der Regel nicht der Einstellung der Europäer, die auf die Macht der Polzei vertrauen.
Ich glaube aber nicht, dass es unchristlich ist, Waffen zu tragen. Dies war Jahrhunderte lang auch im zutiefst christlichen Europa üblich. Warum soll das heute anders sein?


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  28. Juni 2010 
 

Vielleicht?

Vielleicht ist es manchmal ganz gut, wenn Ärzte auch ihre Rechte haben. Vielleicht nicht in diesem Fall, den kann ich nicht wirklich beurteilen, weil ich bisher immer das Leben vorziehe.
Diesen hier habe ich aber soeben der Psychiatrie übergeben. Auch eine Art, Menschen beim Sterben zu helfen. Es besteht akute Lebensgefahr, die Verantwortlichen erwecken einen verängstigten Eindruck.
\"Das Gericht hat in einem Grundsatzurteil das Recht auf Waffenbesitz für Privatpersonen ausgeweitet. Die Klage gegen das Verbot von Schusswaffen in Chicago war von der Waffenlobby mitgetragen worden.\"
Christi Wort lautet anders. Sie sind vielleicht das, was man früher gespaltene Persönlichkeiten nannte. Aber das kann nur ein Arzt diagnostizieren.

www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,703388,00.html


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  28. Juni 2010 
 

Sterbehilfe versus Selbstbestimmungsrecht

Lieber Servulus!
Mir gefällt Ihr Eifer für das Recht auf Leben. Ein \"Giftspritzerl\" für den Sterbenden ist (auch rechtlich gesehen) Mord. Dennoch scheint mir die Sache moralisch nicht so einfach wie fast immer dargestellt. Es gibt nämlich auch ein Recht auf Selbstbestimmung, was mit meinem Körper zu geschehen hat. Z.B. bin ich nicht verpflichtet, mich als Schwerkranker behandeln zu lassen. Insofern kann ich sehrwohl auf \"lebensverlängernde\" Maßnahmen verzichten. Für mich ist es ein Akt der Grausamkeit, einem Sterbenden künstlich Nahrung (nicht aber Flüssigkeit!) zuzuführen. Auch könnte man hier fälschlich von Mord sprechen. Künstliche Nahrungszufuhr ist aber eine Quälerei. Die Frage, die sich hier stellt ist:
Darf auch ein Nicht-Sterbender die künstliche Nahrungszufur verweigern?
Weiters stellt sich folgende Frage:
Ist der Wille des Patienten entscheidend? Muss der Wille aktuell sein oder genügt auch eine Willensäußerung zB vor dem Eintreten der Krankheit (Hier ist zu beachten, dass der Patient die Folgen seiner Willensäußerung vorher nicht einsehen konnte)?
Ich meine hier natürlich nur Verweigerung einer Behandlung/der künstlichen Ernährung, nicht aber \"Sterbehilfe\" im engeren Sinn (Giftspritze).
Nach Beantwortung dieser Fragen kann man sich dann dem zweiten Problem zuwenden:
Was passiert, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr mitteilen kann bzw keinen mehr haben kann (Unfähigkeit zur Mitteilung -Gehirnschaden)? Bedeutet das, dass bei diesen Personen die Medizin alles machen kann/muss, dh jede medizinische Maßnahme setzen darf/muss? Wenn nicht: Wer darf/soll/muss für den Patienten entscheiden? Der Arzt, die Angehörigen? Rechtlich gesehen müsste der Patient einen Sachwalter haben (meist ein Angehöriger, dies entscheidet aber das Gericht). Bei solchen Entscheidungen wird es wohl einer Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht bedürfen. Letztlich entscheidet dann also der Pflegschaftsrichter. Wie ist das aber moralisch? Muss sich der Richter/der Arzt am \"mutmaßlichen\" Willen des Patienten orientieren oder darf er eine eigene Entscheidung treffen?
Ich gebe zu bedenken, dass es im Leben Situationen geben kann, in denen man sich sehrwohl zwischen zwei Leben entscheiden kann/muss (zB die Entscheidung eines Expeditionsteilnehmers von Scott vom Südpol, aus dem Zelt zu gehen, damit seine Kameraden schneller vorankommen, um vielleicht ihr Leben retten zu können.). Hiezu ist Folgendes festzuhalten: Die Motivation ist immer relevant für das moralische Urteil, sie gehört dazu und ist nicht von der Handlung selbst zu trennen). Man muss immer fragen: Was will ich damit bezwecken? Es handelt sich als bei diesem Beispiel um keinen Verstoß gegen das Gebot \"Du sollst nicht töten\", auch wenn diese Handlung einem Selbstmord gleichkam. Die Motivation ist eine hehre, daher die Handung gut, ich möchte sogar sagen heroisch. Auch das Essen von Leichenteilen (Flugzeugunfall in den Anden, sie erinnern sich vielleicht) hat Papst Johannes Paul II. gut geheissen, da das Leben immer vor dem Tod kommt.

Bitte versuchen Sie sich oder auch mir eine Antwort auf diese Fragen zu geben, wenn es Ihnen nicht zu dumm ist (gilt freilich auch für alle Anderen hier). Dann kommen wir vielleicht weiter. Mir scheint die Diskussion oft an der Sache vorbei zu gehen.
Für mich ist das relevant, ich arbeite am Gericht.
LG Johannes


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 Servulus 28. Juni 2010 
 

\"Sterben-Lassen\" ist Mord, auch an einem, der sich umbringen will.

Wenn ein Mensch sich selber das Essen nicht holen kann und wir ihm gegenüber sitzen und ihm das Essen nicht reichen, was unterscheidet uns dann von jemandem, der einen anderen in den Hungerbunker einschließt, um ihn dort \"in Würde sterben zu lassen\"? Beides ist Mord!

Und wenn wir sagen würden, dass darin sogar unsere Pflicht liegt, weil es Gottes Wille für diesen Menschen sein könnte, dann müssten wir jede ärztliche Maßnahme, die zur Rettung eines Menschen dient, unterlassen. Denn jede ärztliche Lebensrettung ist ja nichts anderes als eine \"lebensverlängernde Maßnahme\".

Dass nun hier zwischen lebenswertem (d.h. jungem) und lebensunwertem (d. h. altem) Leben unterschieden werden soll, ist furchtbar.

Und dass Selbstmordabsichten eines Menschen uns rechtfertigen würden, diesen umzubringen, ist genauso schrecklich. Und auch hier steckt das gleiche abscheuliche Denken dahinter: EInem jungen Menschen mit Selbstmordgedanken würden die wenigsten beim Umlegen des Stricks behilflich sein, aber bei einem alten Menschen mit Selbstmordgedanken, da sind schon mehr bereit, seine Versorgung mit dem Lebensnotwendigen durchzuschneiden. Und erst recht, wenn er krank ist oder im Koma liegt. Es gibt aber keinen einzigen Menschen, dessen Leben wir antasten dürfen, in was für einer Lage er sich auch befindet! Dürften wir es bei einem, dann bei allen.

Und was unterscheidet das Durchschneiden der Magensonde vom Durchschneiden der Halsschlagader? Warum soll nur das letztere aber nicht das erstere Mord genannt werden? Beides sind zwei lebensnotwendige Versorgungsleitungen, die eine ist aus Zellgewebe und die andere aus Plastik. Kann das das völlig entgegengesetzte Handeln rechtfertigen?

Lasst die Euthanasie nicht zu!


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 Monika Elisabeth 28. Juni 2010 

und

es muss uns klar werden:

Die Welt IST ein Jammertal. Es führt kein Weg daran vorbei, dieses zu erkennen. Denn der Natur der gefallenen Schöpfung wegen wird es niemals möglich sein, eine Welt ohne Leid zu haben. Selbst wenn nun alle darauf acht geben würden, nicht mehr zu sündigen, gäbe es dennoch Leid. Vielleicht nicht so verbreitet, vielleicht nicht so aussichtslos, aber es wäre dennoch da, weil es in der Natur des Sündenfalles liegt! Nicht jedes Leid passiert als Konsequenz aus der Sünde heraus. Es gibt auch Leid, durch welches Gott verherrlicht werden muss, welches dabei aber nicht von Gott geschickt wurde.

Es gibt ganz unterschiedliche Ursachen des Leidens - wer mehr darüber erfahren möchte, sollte mal im Internet nach dem Vortrag über Leid von Barbara Busowietz suchen. Ein wahrer Augenöffner.


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 Monika Elisabeth 28. Juni 2010 

Leid

Gott hat uns nicht den Himmel auf Erden versprochen und Gott sagte auch nicht, dass wir Macht über Lebe und Tod ausüben sollen.

Wo Gott aber in den Hintergrund gedrängt oder völlig verdrängt wird, ereignet sich ein verzerrtes Bild der Realität. Aus dem einfachen Grund: die Schöpfung Gottes ist unzertrennbar mit eben diesem Schöpfer verbunden und niemand versteht diese Welt ohne Gott und ohne Bewusstsein für den ersten Sündenfall und den Sünden im Allgemeinen. Dieses Bewusstsein gibt uns Gott und mehr noch - es wurde tief als Gewissen in uns eingesenkt. Aber wer sein Gewissen letztendlich faul an den äußeren Konsens angleicht, wird schnell zu pervertierten und abartigen Handlungen verleitet. Plötzlich meint man, dass es möglich sein müsste, schon jetzt den \"Himmel\" (an dem man eh nicht glaubt) auf Erden herbeiführen zu können - ohne Gott. Plötzlich macht es keinen Sinn mehr zu leiden und es macht plötzlich keinen Sinn mehr, sich um die Leidenden zu kümmern, denn die stehen der Selbstverwirklichung nur im Wege und erinnern daran, wie verletzlich und endlich das Leben auf Erden sein kann. Leidende erinnern uns daran, dass diese Welt nicht das letzte Wort hat! Dies ist natürlich eine schmerzliche Erinnerung für Menschen, die meinen sie könnten aus eigener Kraft getrennt von Jesus Christus die Welt und das Leben besser und \"lebenswerter\" machen. Deswegen entledigen sie sich dem Leidenden anstatt übermäßiges Leid durch die Unterlassung der Sünde zu vermeiden.

Es muss uns endlich klar werden, in welcher desaströsen Situation wir im neuen Jahrtausend leben. Es muss uns endlich wieder klar werden: ohne den einen Dreifaltigen Gott geht es nicht.


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